Nur zum Verständnis: Du hast den grünen Pfeil missachtet, Du bist also NICHT abgebogen???
Und dafür ein Strafzettel???
Hier musst Du unbedingt Einspruch einlegen und dem Richter versuchen klarzumachen, dass es sich bei dem grünen Pfeil um eine sehr neue Regelung handelt, die noch ncht allen Autofahrern in Fleisch und Blut übergegangen ist und dass man bei einer Missachtung in diesem Fall ja auch niemanden gefährdet.
Grüße und viel Erfolg,
Mathias
ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen, da ich ein Schild mit
angebrachten Grünpfeil mißachtet habe.
Das ist ganz schön teuer:
50 €
Gebühren 18,12 €
Der Polizist vor Ort, meinte, dass ich 50 € Strafe bekomme,
aber von drei Punkten hat er mir nichts gesagt.
Habe ich eine Möglichkeit, hier etwas zu erreichen, da er mich
nicht komplett belehrt hat?
ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen, da ich ein Schild mit
angebrachten Grünpfeil mißachtet habe.
Das ist ganz schön teuer:
50 € + Gebühren 18,12 €
Der Polizist vor Ort, meinte, dass ich 50 € Strafe bekomme,
aber von drei Punkten hat er mir nichts gesagt.
Habe ich eine Möglichkeit, hier etwas zu erreichen, da er mich
nicht komplett belehrt hat?
ich wollte es ja erst nicht glauben, aber dieses „Vergehen“ wird tatsächlich so geahndet:
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet Euro 50 + 3 Punkte. So zu lesen bei:
Nur, denke ich, ist hier nicht die eigene Vorfahrt gemeint, sondern die des anderen Verkehrsteilnehmers. Bei Dir ist es ja so, daß Du auf die eigene Vorfahrt nur dusseligerweise verzichtet hast.
Selbst wenn man beides in einen Topf schmeißt:
Die Vorraussetzung für Bußgeld und Punkte ist nicht die Vorfahrtmißachtung allein, Du mußt auch noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben.
Stand nun jemand (oder mehrere) hinter Dir und konnte(n), weil Du die Rechstabbieger blockiert hast, nicht fahren, hast Du den nachfolgenden Verkehr m.E. nur behindert , aber nicht gefährdet.
Laß Dir von der Polizei die Gefährdung begründen und nachweisen. Denn so ist das ist ja „Straßenraub in Uniform“.
ich wollte es ja erst nicht glauben, aber dieses „Vergehen“
wird tatsächlich so geahndet:
Doch ist so und auch nur folgerichtig und konsequent.
Der Grünabbiegepfeil gestattet dir nämlich in erster Linie bei roter Ampel in die Kreuzung einzufahren und dann rechts abzubiegen.
Hast du also rot und fährst einfach in die Kreuzung ein, so missachtest du ja in erster Linie die Rote Ampel. Du ignorierst sie ja förmlich.
Richtiges Verhalten: An der Haltelinie bei rot anhalten, Fussgänger beachten und dann bei freien Verhältnissen darfst du in die Kreuzung einfahren und die Vorfahrtsregel beachten.
Gruß
Marco
PS: allerdings fürs halten und nicht fahren darf es keinen Strafzettel geben, meiner Auffassung nach… da stimme ich Mathias zu
Doch ist so und auch nur folgerichtig und konsequent.
Der Grünabbiegepfeil gestattet dir nämlich in erster Linie bei
roter Ampel in die Kreuzung einzufahren und dann rechts
abzubiegen.
Hast du also rot und fährst einfach in die Kreuzung ein, so
missachtest du ja in erster Linie die Rote Ampel. Du
ignorierst sie ja förmlich.
Richtiges Verhalten: An der Haltelinie bei rot anhalten,
Fussgänger beachten und dann bei freien Verhältnissen darfst
du in die Kreuzung einfahren und die Vorfahrtsregel beachten.
mir ist schon klar, wie das mit dem grünen Pfeil funktioniert, kenn ich noch aus den Zeiten, wo die neuen Bundesländer noch ehemalige DDR waren. Die hatten das schon immer.
Hier geht es aber darum, daß jemand nicht gefahren ist, obwohl er hätte dürfen. Wenn er den nachfolgenden Verkehr dann behindert hat, gibt es m.E. keine Möglichkeit dies zu bestrafen und nur durch das Nichtfahren kann m.E. niemand gefährdet worden sein.
Das Bußgeld ist aber nur bei Mißachtung von Vorfahrt mit Gefährdung anderer fällig. Die kann ich hier nicht erkennen.
Außerdem ist für mich die Frage, ob man überhaupt die eigene Vorfahrt mißachten kann?
Das Bußgeld ist aber nur bei Mißachtung von Vorfahrt mit
Gefährdung anderer fällig. Die kann ich hier nicht erkennen.
Eben… rote Ampel gewährt Vorfahrt jemand anderem. Somit würdest du dessen Vorfahrt missachten.
Kommt keiner, ist es wurscht… kommt aber einer und du fährst rasant rum … dann würdest du den Verkehr noch gefährden…
Außerdem ist für mich die Frage, ob man überhaupt die eigene
Vorfahrt mißachten kann?
Das verstehe ich jetzt gerade nicht
Aber sei´s drum… wenn jemand an einer roten Ampel mit Grünpfeil anhält und auch da stehen bleibt, dann kann er meiner Meinung nach dafür nicht wegen Gefährdung oder Behinderung belangt werden, denn er parkt ja da nun auch nicht bzw. bleibt bei Grün stehen. Das wäre ja so grotesk, dass man jemandem, der sein Fahrzeug bei einer Grünphase absaufen lässt und er dadurch die Grünphase nicht mehr schafft auch einen Bußgeldbescheid gibt… find ich etwas arg komisch diesen Gedanken
ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen, da ich ein Schild mit
angebrachten Grünpfeil mißachtet habe.
Hallo, Joachim,
da kann aber etwas nicht stimmen. § 37 STVO besagt, dass bei grünem Pfeil gefahren werden d a r f, nicht, dass gefahren werden muss. Man hat nur beim Zufahren auf die Kreuzung die entsprechende Vorsicht walten zu lassen; Fußgänger beachten, etc.
Wenn es so ist, wie du das darlegst, kannst du m.E. Widerspruch gegen die Festsetzung der Ordnungsstrafe einlegen.
Mir hat der Polizist gesagt, dass man halten muss, wie bei einem STOP-Schild, egal ob etwas kommt oder nicht!
Das ganze ist angeblich geregelt in § 24 STVG
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da kann aber etwas nicht stimmen. § 37 STVO besagt, dass bei
grünem Pfeil gefahren werden d a r f, nicht, dass gefahren
werden muss. Man hat nur beim Zufahren auf die Kreuzung die
entsprechende Vorsicht walten zu lassen; Fußgänger beachten,
etc.
Wenn es so ist, wie du das darlegst, kannst du m.E.
Widerspruch gegen die Festsetzung der Ordnungsstrafe einlegen.
Gruß
Wolfgang
Mir hat der Polizist gesagt, dass man halten muss, wie bei
einem STOP-Schild, egal ob etwas kommt oder nicht!
Das ganze ist angeblich geregelt in § 24 STVG
Hi
Auszug aus § 37 StVO:
…Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach Rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist…
(Hervorhebung von mir) http://www.polizei.bayern.de/ppobb/verkehr/stvo/inha…
Ist schon so: Vor dem Abbiegen am Grünen Pfeil muß angehalten werden! Ein Verstoß gilt wie mißachtetes Rotlicht
Kostet nach dem (bayrischen) Bußgeldkatalog 50 Euro, aber dafür gibts dann auch 3 Punkte…
Mit Gefährdung wirds übrigens teurer…
Siehe: http://www.polizei.bayern.de/verkehr/bgk/index.htm
Im Bußgeldkatalog nach Kennzahl 043727 suchen
Mir hat der Polizist gesagt, dass man halten muss, wie bei
einem STOP-Schild, egal ob etwas kommt oder nicht!
Das ganze ist angeblich geregelt in § 24 STVG
Hallo, Joachim,
das ist dann ja auch etwas ganz anderes. Das hat ja mit Mißachtung des Grünpfeils nichts zu tun, sondern eher mit den Nebenwirkungen. Steht aber auch in entwa so in § 37 STVO. Besondere Vorsicht beim Befahren der Kreuzung ist geboten. Dann bist du auch zu Recht „verknackt“ worden, weil du eben das „Kleingedruckte“ nicht beachtet hast.
ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen, da ich ein Schild mit
angebrachten Grünpfeil mißachtet habe.
Das ist ganz schön teuer:
50 €
Gebühren 18,12 €
Das ist ja in den anderen Antworten ausführlich beantwortet worden.
Der Polizist vor Ort, meinte, dass ich 50 € Strafe bekomme,
aber von drei Punkten hat er mir nichts gesagt.
Muss er nicht, die Punkte müssen noch nicht einmal im Bußgeldbescheid stehen.
Habe ich eine Möglichkeit, hier etwas zu erreichen, da er mich
nicht komplett belehrt hat?
Nein - der Beamte vor Ort kann zwar sagen, was auf einen zukommen „kann“, aber 1. muss er es nicht und 2. ist die Bußgeldbehörde nicht daran gebunden.
Für die Punkte gilt: alles was 40 EUR und mehr reine Geldbuße kostet, ist mit Punkten verbunden. Ein Hinweis darauf muss noch nicht einmal im Bußgeldbescheid stehen.