Missbracuh vom Sozialleistungen. Wie gehe ich vor?

Liebe/-r Experte/-in,

Ein bekannter Unternehmer wurde wegen Betrug zum 110 Tagen verurteilt (schon zum 2-en mal).

Vor Gericht hat er gesagt, dass er Sozialhilfe bezieht (!) deswegen war die Strafe minimiert und wir (Gegner) bleiben auf unsere Kosten sitzend.

Wir wissen und es belegen können, dass der o.g. Figurant vermietet Immobilienobjekten und besitzt mindestens 2 läufende Betriebe. Sein Sach und Geldvermögen sind auch weit über durchschnittlich.

Ich möchte Sie fragen wie gehe ich richtig vor um diesen Betrüger anzuzeigen?
Sozialamt? Finanzamt? Polizei?
Ich möchte auch nicht einseitig sein und ALLE möglichkeiten nutzen. Wie soll ich meine Information beweisen, wohin soll ich schreiben usw.
Danke,
Jürgen

Hallo Jürgen,

hier geht es um zwei verschiedene Sachbestände. Der „Gegner“ ist verurteilt worden. Worum es ging hast du nicht geschrieben.
Wenn du jetzt von Ihm Schadensersatz haben willst, ist das ein Zivilverfahren. Dabei spricht natürlich die Verurteilung dafür, dass du Recht bekommst. Dann hast du aber noch lange keine Geld.
Ob er Vermögenswerte hat, kannst du eben nur vermuten. Wenn die Immobilien nicht auf seinem Namen im Grundbuchg stehen, kommst du da nicht ran.

Ihn bei der Sozialbehörde und beim Finanzamt anzeigen, kann dir nur die Befriedigung bringen, dass er weiter bestraft wird. Zurück- oder nachzahlen wird er mangels Masse nicht können.

Das soll jetzt nicht heißen, dass du hn davon kommen lassen sollst. BeimFinanzamt genügt ein „hinreichender Anfangsverdacht“ um eine Steuerprüfung auszulösen. Da musst du selbst noch nicht mal etwas beweisen können.

Bei der Sozialbehörde gilt ähnliches. Du kannst ihn ruhig unter Angabe deines Namen anzeigen. Du bist ja nicht von ihm abhängig. Und dein Geld bekommst du sowieso nie.

Gruß

Hans

Liebe/-r Experte/-in,

Ein bekannter Unternehmer wurde wegen Betrug zum 110 Tagen
verurteilt (schon zum 2-en mal).

Vor Gericht hat er gesagt, dass er Sozialhilfe bezieht (!)
deswegen war die Strafe minimiert und wir (Gegner) bleiben auf
unsere Kosten sitzend.

Wir wissen und es belegen können, dass der o.g. Figurant
vermietet Immobilienobjekten und besitzt mindestens 2 läufende
Betriebe. Sein Sach und Geldvermögen sind auch weit über
durchschnittlich.

Ich möchte Sie fragen wie gehe ich richtig vor um diesen
Betrüger anzuzeigen?
Sozialamt? Finanzamt? Polizei?
Ich möchte auch nicht einseitig sein und ALLE möglichkeiten
nutzen. Wie soll ich meine Information beweisen, wohin soll
ich schreiben usw.
Danke,
Jürgen

Hallo Jürgen,

hier geht es um zwei verschiedene Sachbestände. Der „Gegner“ ist verurteilt worden. Worum es ging hast du nicht geschrieben.
Wenn du jetzt von Ihm Schadensersatz haben willst, ist das ein Zivilverfahren. Dabei spricht natürlich die Verurteilung dafür, dass du Recht bekommst. Dann hast du aber noch lange keine Geld.
Ob er Vermögenswerte hat, kannst du eben nur vermuten. Wenn die Immobilien nicht auf seinem Namen im Grundbuchg stehen, kommst du da nicht ran.

Ihn bei der Sozialbehörde und beim Finanzamt anzeigen, kann dir nur die Befriedigung bringen, dass er weiter bestraft wird. Zurück- oder nachzahlen wird er mangels Masse nicht können.

Das soll jetzt nicht heißen, dass du hn davon kommen lassen sollst. BeimFinanzamt genügt ein „hinreichender Anfangsverdacht“ um eine Steuerprüfung auszulösen. Da musst du selbst noch nicht mal etwas beweisen können.

Bei der Sozialbehörde gilt ähnliches. Du kannst ihn ruhig unter Angabe deines Namen anzeigen. Du bist ja nicht von ihm abhängig. Und dein Geld bekommst du sowieso nie.

Gruß

Hans

Liebe/-r Experte/-in,

Ein bekannter Unternehmer wurde wegen Betrug zum 110 Tagen
verurteilt (schon zum 2-en mal).

Vor Gericht hat er gesagt, dass er Sozialhilfe bezieht (!)
deswegen war die Strafe minimiert und wir (Gegner) bleiben auf
unsere Kosten sitzend.

Wir wissen und es belegen können, dass der o.g. Figurant
vermietet Immobilienobjekten und besitzt mindestens 2 läufende
Betriebe. Sein Sach und Geldvermögen sind auch weit über
durchschnittlich.

Ich möchte Sie fragen wie gehe ich richtig vor um diesen
Betrüger anzuzeigen?
Sozialamt? Finanzamt? Polizei?
Ich möchte auch nicht einseitig sein und ALLE möglichkeiten
nutzen. Wie soll ich meine Information beweisen, wohin soll
ich schreiben usw.
Danke,
Jürgen

Guten Tag Jürgen,

(ich habe mal als Anrede das „Du“ gewählt, ich hoffe, das ist o.k. ?!).
Vorweg:
Ich kann nur meine Meinung wiedergeben. Eine verbindliche Rechtsberatung darf ich nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht leisten (das schreibe ich, weil es in anderen Fällen schon mal zu Regressforderungen gekommen ist.).

Meine Meinung dazu:

Wenn ein rechtskräftiges Urteil bezüglich eines Betruges vorliegt, sollte man m.E. den zivilrechtlichen Weg beschreiten, denn dieser ist der einzig zielführende im Bezug auf etwaig entstandene Kosten.
Vorgehen:
Einen Anwalt suchen (die Bezeichnung "Fachanwalt für z.B. „Zivilrecht“) sagt nichts über die tatsächlichen Qualitäten aus.
So ein Fachtitel ist relativ einfach zu bekommen. Wichtiger ist die Frage, wie viele Prozesse mit welchem Ergebnis hat dieser Anwalt tatsächlich erreicht ?!
Tipp: Einfach mal bei der örtlichen Verbraucherzentrale, oder einer Beratungsstelle für Erwerbslose nachfragen, ob die Erfahrungen haben.
Oder/und: Eine Mail an alle Freunde und Bekannte schreiben, ob sie mal gute Erfahrungen mit einem Anwalt hatten und in dieser Mail darum bitten, dass sie diese an 10 Personen weiterleiten.
Der Anwalt wird zunächst den außergerichtlichen Weg beschreiten (z.B. mit Aufforderung, zu leisten und Terminsetzung).
Erst dann wird eine Klage vor dem Zivilgericht eingereicht.

Hier würde ich auch die Frage erörtern, ob eine Anzeige bei dem örtlichen Sozialamt wegen Sozialhilfemissbrauch und beim Finanzamt zielführend ist.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen !

Viel Erfolg und Grüße aus Bochum:

Thomas

Wenn Sie eh schon v. Gericht waren, dann haben Sie ja auch einen Anwalt.

D. Vorgehen m. diesem abstimmen.
Denn Sie möchten ja nicht, dd da am Ende eine „Retourkutsche“ draus wird, zB Anzeige wg. Verleumdung.

Hallo, für die Strafanzeige ist enweder die Polizei zuständig, die leitet das an die Staatsanwaltschaft weit, oder Du kannst auch dirtekt bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten. Wegen der zu Unrecht bezoghenen Sozialhilfe würde ich mich an den Sozialhilfeträge (ARGE bzw. Sozialamt) wenden.

Ingeborg

Wenn der Besagte zu unrecht Sozialhilfe bezieht, kann man dies der zuständigen Behörde melden. Das wäre wohl in dem Fall das Sozialamt. Das Finanzamt oder die Polizei hat damit nichts zu tun.

Trotzdem stellen sich bei mir bezüglich Ihrer Schilderung einige Fragen: Bei welcher Gerichtsbarkeit bzw. bei welchem Rechtstreit war der „Figurant“ Ihr Gegner? Wie kann es sein, dass jemand der im Immobiliengeschäft tätig ist und auch noch mindestens 2 Betriebe besitzt, dies verheimlichen kann? Woher haben Sie Kenntnis über die Vermögensverhältnisse des „Betrügers“?

Das Ganze scheint mir darüber hinaus doch alles sehr fragwürdig zu sein.

Hallo Jürgen
da wirst Du sehr sehr schlechte Karten haben leider, den die Ämter wissen ob er regulär Geld verdient oder nicht. Sollte er als Mitgesellschafter in einer Firma mit Drin sein auch als Geschäftsführer, macht die Firmen ausfindig und schaut bei der IHK oder der Handwerkskammer nach ob er da eingetragen ist oder über diese Kammern rückschlüße geschlossen werden können das der Betrüger ein EWinkommen erziehlt habt Ihr Ihn. Oder aber auch eine Privatdetektei könnt Ihr beauftragen möglichst von Mitte des Monats auf die Nächste Mitte des Monats , den da müßten Geldtransfers festzustellen sein. Auf das Konto haben die Behörden zugriff also die Bank hat Auskunftspflicht und das Finanzamt hat auch spezielle Pfändungsmöglichkeiten bei Ihm, da wird es sehr schwer eindeutige Beweise zu finden und eine Anzeige beim Finanzamt, Sozialamt oder der Polizei bzw: dem Zoll zu machen. Es muß Ihm eindeutig der Betrug bewiesen werden mit Fakten und Beweismitteln nicht durch das Gerede irgendwelcher Leute oder auf Grund von Vermutungen! Oder Ihr beobachtet Ihn selber wie Detektive mit Kameras bewaffnet um sogenannte Beweisfotos vorlegen zu Können, sonst habt Ihr keine Chance Ihm Beizukommen. Ich wünsch Dir noch viel Erfolg und einen Lieben Gruß Charly

Hallo

Sie können den Herrn direkt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dazu müssen Sie nicht zur Polizei und zum Zoll gehen. Es handelt sich um eine Straftat und damit muss die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Die Beiweise sollten Sie allerdings liefern, ansonsten könnte sich schnell die Sache in die andere Richtung entwicklen.

Mfg efuessl

Vielen dank für Antwort,

dazu noch:

Die Beiweise

sollten Sie allerdings liefern, ansonsten könnte sich schnell die Sache in die andere Richtung entwicklen.

Wenn man nicht genug Bewewisen hat - darf man doch seine Vermuttungen zur Staatsanwaltschaft bringen?
Und - übrigens- warum ein Bürger muss sich um Beweise kümmern, wenn es um Straftat ewt. geht? Wenn Es kein Zivilrecht ist, kein „Geldstreit“ sondern eine ewt. Banda, die seit jahren erpresst und betrügt kleine Leute , die meis Ausländer sind und wissen wenig vom Formalitäten, die deutsches Recht verlangt. Mit diese Formalitäten wurden mehrere Streiten vor Gericht gewonnen. Also, es kann ein Fall sein wo deutsches Recht zur Waffe gemach worden! Und es gibt bestimmt MEHRERE Personen, die es bestätigen können.
Was kann ein Bürger allein dagegen machen?

Mfg efuessl

Danke sehr!
Ich weiss ja, dass den man nicht so ganz einfach ist: ein Millionär, dass Sozialhilfe bezieht… Ihm zu verfolgen kann sogar lebensgefährlich sein!

Danke,
Gruß.

Hallo und Danke!

einige Fragen: Bei welcher Gerichtsbarkeit bzw. bei welchem
Rechtstreit war der „Figurant“ Ihr Gegner?

–Strafrecht. Bertug und Urkundenfälschung. Wollte mit manipulierte Rechnungen Geld von unsere Firma haben. Wurde als schuldig zu 110 Tagen verurteilt. Es war sein Zweiter urteil wegen Betrug.

Wie kann es sein,

dass jemand der im Immobiliengeschäft tätig ist und auch noch
mindestens 2 Betriebe besitzt, dies verheimlichen kann?

diese Frage hat uns auch „tot geschlagen“ als er vor gericht sagte, dass er SOzialhilfe bezieht und keine andere Einkommen hat.
Wie kann es sein? Keiner hat ihm geprüft! So einfach ist es.

Woher :haben Sie Kenntnis über die vermögensverhältnisse des „Betrügers“?
Weill er ein Vermieter ist! Weil seine Firmen erfolgreich sind! Weill unsere Bekanntin bei Ihm gearbeitet hat!

Das Ganze scheint mir darüber hinaus doch alles sehr
fragwürdig zu sein.

Mit Verlaub, wenn das alles so ist wie Sie schildern…

…und vor allem keiner (vor allem auch nicht das Gericht!!!) die Angaben Ihres Gegners auf ihre Richtigkeit „geprüft“ und niemand dessen Vermögensverhältnisse untersucht bzw. vorgetragen hat, dann haben Sie entweder einen sehr schlechten oder gar keinen Anwalt gehabt.

Guten Morgen Jürgen
ganz sicher ist das nicht einfach aber es gibt immer mittel und Wege soeinen Menschen zu Fall zu bringen, und probiers einfach Hauptsächlich über die Zollbehörde die bekommen das raus, das ist auch denen Ihr Job, die haben die Besten Möglichkeiten" Dir noch ein Schönes Wochenende Ja und noch ä Liebs Grüßle Charly

Privatdedektiv einschalten. Fotos machen.

Gruß, Sabine

Eine Aussage muss immer mit Fakten und nicht mit Vermutungen belegt werden, ansonsten ist das Spekulation, das macht man an der Börse und möglichst nicht vor Gericht.

Grüße efussl

Hallo Jürgen,

ich kenne mich leider nur im Sozialrecht aus. Hier wäre der richtige Weg der Gang zum Sozialamt und dort Ihre Unterlagen vorlegen. Aber das Ganze erscheint mir noch viel größer. Von daher würde ich mich bei der Polizei informieren und evtl. einen Anwalt hinzuziehen. Ich frage mich allerdings, wieso das Gericht nicht Schritte eingeleitet hat oder waren diese Dinge bei der Verurteilung noch nicht bekannt. Je nach Größe des Betruges lohnt es sich vielleicht auch sich an einen Fernsehsender zu wenden (Akte oder sowas) dann haben Sie vielleicht eine Chance, dass Ihrem Gegenüber tatsächlich das Handwerk gelegt wird.

Viele Grüße,
Nicole

Danke für freundliche Hilfeversuch. :smile:

Gericht und sionstige machen gar nix „einfachso“
Jemand (z.B. Anwalt) muss aktiv sein es bedeutet für Kleinmenschen nur 1: GELD.)

So, Ferssehsender - Tipp hat für gute Laune gesorgt, Danke sehr, ich dachte es gibt keine ® mehr die (der) an sowas glaubt :smile:
Vorbezahlte Marionetten und alte Komiker so ernst nehmen… Danke Dir nochmals ganz ehrlich!

Inzwischen wurde nun mein Auto ruiniert am Parkplatz mit s.g. „unfallflücht“ und jetzt werde ich mich freuen wenn nix weiteres passiert.
Polizisten schauen mich an und wünschen mir schönen Abend woanders.