Hallo Jürgen,
hier geht es um zwei verschiedene Sachbestände. Der „Gegner“ ist verurteilt worden. Worum es ging hast du nicht geschrieben.
Wenn du jetzt von Ihm Schadensersatz haben willst, ist das ein Zivilverfahren. Dabei spricht natürlich die Verurteilung dafür, dass du Recht bekommst. Dann hast du aber noch lange keine Geld.
Ob er Vermögenswerte hat, kannst du eben nur vermuten. Wenn die Immobilien nicht auf seinem Namen im Grundbuchg stehen, kommst du da nicht ran.
Ihn bei der Sozialbehörde und beim Finanzamt anzeigen, kann dir nur die Befriedigung bringen, dass er weiter bestraft wird. Zurück- oder nachzahlen wird er mangels Masse nicht können.
Das soll jetzt nicht heißen, dass du hn davon kommen lassen sollst. BeimFinanzamt genügt ein „hinreichender Anfangsverdacht“ um eine Steuerprüfung auszulösen. Da musst du selbst noch nicht mal etwas beweisen können.
Bei der Sozialbehörde gilt ähnliches. Du kannst ihn ruhig unter Angabe deines Namen anzeigen. Du bist ja nicht von ihm abhängig. Und dein Geld bekommst du sowieso nie.
Gruß
Hans
Liebe/-r Experte/-in,
Ein bekannter Unternehmer wurde wegen Betrug zum 110 Tagen
verurteilt (schon zum 2-en mal).
Vor Gericht hat er gesagt, dass er Sozialhilfe bezieht (!)
deswegen war die Strafe minimiert und wir (Gegner) bleiben auf
unsere Kosten sitzend.
Wir wissen und es belegen können, dass der o.g. Figurant
vermietet Immobilienobjekten und besitzt mindestens 2 läufende
Betriebe. Sein Sach und Geldvermögen sind auch weit über
durchschnittlich.
Ich möchte Sie fragen wie gehe ich richtig vor um diesen
Betrüger anzuzeigen?
Sozialamt? Finanzamt? Polizei?
Ich möchte auch nicht einseitig sein und ALLE möglichkeiten
nutzen. Wie soll ich meine Information beweisen, wohin soll
ich schreiben usw.
Danke,
Jürgen