Mißbrauch des Blaulichts und Signals der Polizei?

Hi, danke für die Antwort!

wie aus meinem Beitrag ja bereits hervorgeht heißt höchste Eile NICHT rechtzeitig vom Schwimmen in den Feierabend zu kommen ;o)

Es kann kaum sein das es jeden Freitag Vormittag zur gleichen Zeit einen Unfall, Überfall etc. gibt, der Eile gebietet. Wenn es jeden Freitag Vormittag einen Vorfall gibt, der Eile entsprechend den Vorschriften unter wie unter §38 Abs. 1 gebietet, sollte die Polizei doch in der Lage sein rechtzeitig vorab ohne die Nutzung von Sonderrechten vor Ort zu sein.

Bzgl. der Kolonnenfahrten bzw. Fahrzeugverbänden gilt als ein Verband ab 3 Fahrzeugen, wobei ab 30 Fahrzeugen sogar eine „straßenverkehrsrechtliche Genehmigung“ eingeholt werden muss. So ist das richtig ;o)

Ich bin davon überzeugt das das hier beschriebene Verhalten nicht Ordnungsgemäß ist und eingestellt werden muss.

Es gibt Einsatzfahrten mit Blaulicht und Signal, die mit normaler Geschwindigkeit gefahren werden. Das sind einsätze, wo keine Eile geboten ist, jedoch man schnell vor ort sein muss. Aber wenn das regelmäßig ist, dann ist die Sache komisch. Ich würde da mal persönlich auf die wache gehen und fragen was das ist und soll.

Hallo migre,
wenn die Polizei Dir antwortet, dass sie sich mit dir in Verbindung setzt, dann wird sie es sicher auch tun. Die Frage ist nur, in welchem Zeitrahmen. Schreib mir doch bitte mal, wie lange du jetzt schon auf eine Antwort wartest. Dienstwege sind manchmal lang. Irgendein Beamter wird dein E-Mail nun haben mit dem Auftrag, den Sachverhalt zu überprüfen und dann wird erst geantwortet. Also ein Zeitrahmen von zwei Wochen würde ich schon gelten lassen. Hilfreich wäre es auch, wenn Du ein oder mehrere Kennzeichen der Dienstfahrzeuge ablesen könntest, dann wäre die Identifizierung der Besatzung leicht und man könnte dann leicht den Grund des ganzen herausfinden. Ob es Zufall ist oder ob ein wichtiger Grund dahinter steckt. Wenn Du mir sagst, in welcher Stadt das ganze handelt, dann kann ich dir sagen, an wen Du dich wenden müsstest.
Gruß KL

o)

Ich denke, die begründung wird sein, daß kolonnenfahren im öffentlichen verkehr geübt werden muß…

Ab wievielen fahrzeugen es als kolonne gilt, kann ich dir nicht sicher sagen, sorry.

Liebgruß

Karsti

Hallo

Ich weiß natürlich nicht, wohin die Funkwagen unterwegs sind. Aber grundsätzlich ist es so, dass Blaulicht und Martinshorn zusammengehören. Streng nach Vorschrift gesehen, machen alle diejenigen einen Fehler, die nur das Blaulicht benutzen. Auch muss eine Fahrt mit Sondersignal nicht automatisch mit überhöhter Geschwindigkeit durchgeführt werden. Das Sondersignal verleiht zwar Sonderrechte im Straßenverkehr, ist aber keine Verpflichtung zum Rasen.
Polizeitaktisch gesehen, macht es sich natürlich oft erforderlich ohne Sondersignal (Täter nicht verjagen) und schnell zu fahren. Aber das erhöhte Unfallrisiko trägt in einem solchen Fall der Fahrer des Funkwagens. Kommt es also nur mit Blaulicht zu einem Unfall, der durch die Inanspruchnahme der Sonderrechte entsteht (z.B. Überfahren einer roten Ampel) und wäre dieser nachweislich durch die Sirene zu vermeiden gewesen, dann bekommt der Polizist die Schuld. Hätte er die Sirene angehabt, wie es die Vorschrift will, dann unter Umständen nicht, oder zumindest nur einen Teil.
Deine Schilderung lässt allerdings eine weitere Anwendung des Sondersignals vermuten, nämlich die Marschsicherung.
Bedeutet, wenn sich mehrere Einsatzfahrzeuge in einem geschlossenen Verband bewegen, dann gelten sie als ein Fahrzeug. Fährt das erste bei Grün, dann ziehen alle mit. Um dies anzuzeigen, wird das Sondersignal während der gesamten Fahrt angelassen. Auch hier gilt dann wieder, Sondersignal = Blaulicht und Sirene. Zusätzlich sind noch Kennzeichnungen des Marschverbandes per Fahne möglich. Das wird aber bei Funkwagen selten gemacht. Ist eher bei Kolonnen der Bundeswehr (die ja kein Sondersignal haben) üblich.
Es mag also sehr nervig sein (ich arbeite auch in Schichten), aber auf den ersten Blick geschieht hier alles streng nach Vorschrift.

MfG

Markua

Sry, aber das kann ich nicht ganz glauben, woher hast Du Deine wissen? Gibt es hierfür Gesetze und Vorschriften aus denen Du dieses Wissen nimmst?

Kommt es an einer roten Ampel zum Unfall, ob mit oder ohne Signalton, ist das Einsatzfahrzeug immer schuld!

Auch ein Verband muss Gründe wie unter §38 Abs.1 für diese Fahrten mit Licht und Ton haben.

Daher und wegen der Regelmäßigkeit gehe ich davon aus das diese Fahrten eine Ordnungswidrigkeit erfüllen.

Wir sind doch hier nicht im Wilden-Westen!

Auch gibt es keine Rechtsgrundlage für Übungsfahrten mit Blaulicht und Signalton. Falls doch würden mich die Gesetze hierfür interessieren ;o)

Hi, ich warte jetzt 9 Tage auf die Antwort. Mir ist aus Erfahrung klar das das auch etwas länger dauern kann.

Die Kennzeichen habe ich ggf. am Freitag, wenn sich das Spektakel hier wiederholt ;o)

Mittlerweile interessiert sich auch die Presse dafür ;o) Evtl. findet sich das Video dann auch auf Youtube wieder: „Mit Blaulicht und Martinshorn zum Schwimmen“ :lol:

Also das ist wenistens mal interessant. Schreib mir mal, wie das ausgegangen ist. Willst du von mir noch was wissen?

Gruß

Ich bin Polizist.

Kommt es an einer roten Ampel zum Unfall, dann ist der Einsatzwagen nicht immer Schuld. Denn Blaulicht und Sirene erlauben ihm das Passieren der roten Ampel und fordern (laut § 35 u 38 StVO) alle anderen Verkehrsteilnehmer auf, dies zu ermöglichen. Natürlich muss ich als Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst dem anderen auch die Möglichkeit zum Reagieren geben. Fahr ich mit Vollgas über ne rote Ampel und es kracht, bin ich schuld. Fahr ich aber langsam, mit Sondersignal in die Kreuzung ein, alle reagieren, nur einer pennt und kracht mir rein, dann ist der schuld. Solche Unfälle sind immer schwierig und werden später von Gutachtern geklärt. Aber eine pauschale Schuld gibt es nicht, weder für das Einsatzfahrzeug noch für den anderen Verkehrsteilnehmer.

Das mit den Verbänden/Marschkolonnen regelt sich im § 27(3) StVO. Da ich auch Zeitsoldat war und mehrere Jahre in der Bereitschaftspolizei gearbeitet habe, bin ich in unzähligen Marschkolonnen gefahren.
Die im § 27 angesprochene Kennzeichnung des Verbandes ist hier das Sondersignal. Wie in der 1. Antwort schon erwähnt, gibt es auch Marschflaggen (grüne u blaue Fahnen, die am Fahrzeug befestigt werden).
Der Verband als solches benötigt für das Sondersignal keine Gründe nach § 38 StVO. Er ist schon für sich Grund genug (eben nach der 27).
Allerdings hat der Verband trotz Sondersignal im Prinzip keine weiteren Sonderrechte. Kommt das erste Fahrzeug an eine rote Ampel, dann muss es mit Sondersignal anhalten. Denn es fährt ja nicht nach der 38. Passiert das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün, dann dürfen alle nachfolgenden Fahrzeuge des Verbandes passieren, egal ob die Ampel umschaltet oder nicht.
Das Fahren mit Sondersignal im Verband sorgt in der Regel für ziemliche Verwirrung im Straßenverkehr. Denn es ist nicht immer gleich klar, dass es sich „nur“ um einen Verband handelt. Also fahren die meisten Kraftfahrer rechts ran oder warten trotz grüner Ampel darauf, dass die Fahrzeuge mit Sondersignal passieren. Aber es ist eben als solches zulässig und bedarf erst ab einer bestimmten Größe einer vorherigen Anmeldung und Genehmigung (häufig bei der Bundeswehr der Fall).

Mit wildem Westen hat das ansonsten gar nix zu tun. Im Gegenteil, es ist alles streng geregelt.
Und wenn ein Einsatzfahrzeug mitten in der Nacht, bei leeren Straßen mit Sondersignal durch ein Wohngebiet fährt und alle aus dem Bett reißt, dann ist das zwar vielleicht nicht schön und eventuell auch unnötig aber eben streng nach Vorschrift.

Das mit dem Blaulicht und dem Sondersignal regelt sich übrigens auch nach der 38. Im Absatz 2 steht, wozu blaues Blinklicht ohne Sirene nur verwendet werden darf. Dort findest du auch Verbände nochmals aufgeführt. Die dürften also nur mit Blaulicht fahren, ohne Sirene. Wenn es aber die örtlichen Gegebenheiten erforderlich machen, das heißt viele Kreuzungen zu passieren sind, dann macht die Sirene eben wieder Sinn. Auf der Autobahn brauch ich sie im Verband wirklich nicht.

Wie schon mal gesagt, ich weiß nicht, wohin die Funkwagen fahren und in welchem Auftrag.
Natürlich könnte es sich auch um eine unzulässige Fahrt mit Sondersignal handeln.
Aber es ist eben auch möglich, das alles mit rechten Dingen zu geht. Die Gesetzeslage gibt es locker her.
Sollte sich in der Nähe eine Bereitschaftspolizeiabteilung, evtl. mit angeschlossener Polizeischule befinden, dann kann es sich auch um regelmäßige Übungsfahrten im Verband handeln. Denn auch Kolonnenfahrten, insbesondere im Innerstädtischen, wollen geübt sein. Sie erfordern ein hohes Maß an Konzentration und eine gewisse Eingespieltheit aller beteiligten Kraftfahrer.

Du kannst jederzeit und bei jeder Dienststelle eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstatten, wenn du der Meinung bist, die Sache ist rechtswidrig. Das geht auch schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt, wenn du damit nicht zur Polizei gehen möchtest.

MfG

Markua

Tja, da sieht man ganz deutlich das offensichtlich selbst die Polizei keine Ahnung hat ;o)

„Die im § 27 angesprochene Kennzeichnung des Verbandes ist hier das Sondersignal.“

Stimmt vermutlich nicht, damit ist z.B. die Beflaggung gemeint. Einsatzfahrten mit Sondersignal sind eindeutig in $35 geregelt und dort steht nur bei Eile… Bedeutet z.B. wenn es dringend zur Demo geht etc.

Du widersprichst Dir auch selbst. Denn mit Sondersignal müssen alle Platz machen. Was aber wenn das Fahrzeug nun an er Ampel anhält? Verwirrung komplett behaupte ich mal ;o)

Und weil es so unklar ist wird letztendlich der Staatsanwalt das zu klären haben. An Deine Kollegen hatte ich mich ja bereits gewendet, aber die kommen ja nicht in die Hufe, deshalb nächste Stufe ;o) Ich hatte höflich darum gebeten das nach Möglichkeit abzustellen, aber die haben ja nichtmal geantwortet…

Es gibt keine Übungsfahrten mit Blaulicht und Martinshorn ;o) weil das den Vorschrift aus $35 widersprechen würde indem nunmal steht das dafür Eile geboten sein muss! Wie man das mit einer Übungsfahrt rechtfertigen will würde mich mal ganz besonders interessieren. Was wenn dabei etwas passiert? Pech gehabt? Ne ne ne…

Na gut, wenn du meinst.

Ich sehe schon, du willst recht behalten, egal was ich dir sage und egal was in der StVO steht. Von mir aus. Aber noch ein kleiner Irrtum deinerseits. Den Staatsanwalt interessiert das nicht die Bohne. Es handelt sich hier, wie bereits erwähnt, erst mal um eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb mein dezenter Hinweis auf die zuständige Bußgeldstelle, b.z.w. das zuständige Ordnungsamt deiner Stadt oder deines Landkreises. Aber du wirst mir wohl auch das nicht glauben :smile:.

Das es bei Kolonnenfahrten mit Sondersignal zu „Verwirrungen“ kommt hatte ich übrigens geschrieben.
Das ist in der Tat so.

Und wenn du evtl. doch noch mal in den § 38(2) StVO schaust, wirst du das mit Blaulicht bei Kolonnenfahrten finden. Und zwar ohne das Gefahr für Leib und Leben oder erhebliche Sachwerte bestehen muss. Einfach, um die Kolonne zu kennzeichnen.
Und Übungsfahrten in Kolonne sind sehr wohl möglich. Weil eben die Bedingungen des 38(1) dafür nicht gefordert sind. Denn, wie schon erwähnt, das Blaulicht dient nicht dem schnelleren Vorwärtskommen, sondern eben der Kennzeichnung der Kolonne.

Jetzt weiß ich natürlich immer noch nicht, ob du in der Einflugschneise einer Bereitschaftspolizei liegst. Is mir eigentlich auch wurscht. Wenn dem so wäre, dann könnte man darum bitten, gelegentlich die Route zu wechseln.
Ansonsten bleibt dir neben der Ordnungswidrigkeitsanzeige noch die Beschwerde bei der nächst höheren dienstlichen Instanz. Ich weiß ja nicht, bei wem du dich bisher beschwert hast. Wenn nix passiert und die Fahrten weiter gehen, dann nimm einfach die übergeordnete Dienststelle. Oder, wenn du dir unklar bist, wer das ist, wende dich mit einer Beschwerde an dein zuständiges Innenministerium.

Viel Glück dabei!

PS:

Wie gesagt, ich arbeite auch in Schichten und darum würde es mich auch nerven. Vor allem, wenn es eben regelmäßig ist.
Soweit sind wir uns wohl einig.
Aber ich wüsste auch, an wen und vor allem wie ich mich weiter wenden muss :wink:.

Ne, ich glaube einem Polizisten nur selten ;o)

Nochmal:

In der STVO $38 steht genau beschrieben wann das Blaulicht zusammen mit dem Martinshorn verwendet werden darf. Da steht im Absatz 1:

„(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“

Vom blauen Blinklicht wache ich nicht auf ;o) Sondern vom Martinshorn. Beides zusammen ist auch in einem Verbund nur unter den Voraussetzungen des $38 erlaubt!

Game over…

Hallo migre,

so wie du diese Situation schilderst, geh ich selbst auch von einem Missbrauch des Blaulichts und Signals aus. Im Grunde genommen dürfen Sie es nur, wenn Gefahr im Verzug ist. So eigentlich nicht. Nun ja ich weiß ja nicht, wann du die Beschwerde bei der Polizei eingereicht hast. Jedoch dauert das ganze für gewöhnlich sehr lange bis die Polizei etwas bearbeitet, denn Sie haben „immer so viel zu tun“, wenn du verstehst wie ich das meine.
Wünsche dir aber viel Glück, das dies bald bei dir ended.

LG LightningSoul

Also nochmal, da wir hier wohl gelegentlich aneinander vorbei schreiben.
Ob die Fahrten vor deinem Haus rechtmäßig sind oder nicht, weiß ich von hier aus nicht.
Ich habe dir nur ein paar Möglichkeiten genannt, die die Sache unter Umständen legalisieren können.
Das du das anders siehst, ist im Prinzip ok, löst das Problem aber immer noch nicht.
Das es nicht regelmäßig jeden Freitag zu einem Notfall kommt ist ganz klar. Da sind wir uns sicher einig.
Das mit der Marschkolonne kann unter Umständen sein. Wie ich schon geschrieben habe, ist das Blaulicht (also ohne Sirene) zur Kenntlichmachung des Verbandes üblich und zulässig. Wie ich auch schon erwähnt habe, kann es sich unter bestimmten Verkehrsbedingungen erforderlich machen das Martinshorn zu nutzen. Und zwar dann, wenn es darum geht unübersichtliche Kreuzungen/Einmündungen im Verband zu passieren.
Der Einsatz der Sirene als Dauerabsicherung während der ganzen Fahrt ist nicht im Sinne des Erfinders und stiftet, wie wir beide schon festgestellt haben mehr Unheil als Nutzen. Die Verwirrung durch das Blaulicht allein ist schon groß genug.
Das mit dem Beispiel Autobahn, war eher sinnbildlich für alle Straßen, auf denen der Verband als solcher gefahrlos fahren kann.

Ob du damit einverstanden bist oder nicht ist egal.

Unabhängig davon ob rechtens oder unzulässig, gibt es gute Chancen, die Sache zu beenden oder zumindest zu entschärfen.
Dazu solltest du dir auf der Internetseite der Polizei deines Bundeslandes die höchste regionale Dienststelle aussuchen. Bei mir wäre das die zuständige Polizeidirektion. Wie es sich bei dir nennt, weiß ich nicht. Aber jedes (Flächen-)Land hat seine Polizei territorial in ca. eine Handvoll Bereiche gegliedert. Die findest du mit Sicherheit auf dieser Homepage. Dort suchst du dir die „Direktion“ aus, in deren Bereich dein Wohnort liegt.
Und an die schreibst du deine Beschwerde. Kannst das Ding auch durchaus so nennen.
Dort schilderst du dein Problem und zwar ohne Polemik, ohne Paragraphensalat und ohne wilde Drohungen mit Anwälten, Presse, Funk und Fernsehen.
Wichtiger als der ganze „Senf“ sind Fakten. Also seit wann, wann genau, wie viele Fahrzeuge, was für Fahrzeuge (Pkw, Transporter, Zivil, grün o. blau/weiß, Kennzeichen wenn erkennbar, welche Fahrstrecke, wenn bekannt die Dienststelle).
Du bittest um Prüfung des Sachverhaltes auf Rechtmäßigkeit und mögliche Alternativen.
Kannst dabei auch auf dein unbeantwortetes Anschreiben (an wen auch immer) hinweisen.
Und du solltest um eine Eingangsbestätigung und eine Mitteilung über das Ergebnis bitten.

Dann brauchst du nur noch etwas Geduld.
Denn zu Prüfung bedarf es einiger Dienstwege und die sind relativ lang.
Du wirst also sicherlich nicht innerhalb der darauf folgenden Woche gleich ein Ergebnis erhalten. Aber unter Umständen könnten sich die Fahrten relativ zeitnah erledigt haben.

Das wäre mein Weg und wohl auch der eigentliche Sinn deiner Anfrage.
Das Zwischengeplänkel war interessant, nützt aber am Ende nicht wirklich.
Wenn du über deinen Schatten springst und zumindest etwas von dem Glaubst, was ich geschrieben habe, dann denke ich, das Problem wird sich lösen lassen.

Dein grundsätzliches Problem mit der Polizei sicher eher nicht. Aber das ist auch nicht der Sinn der Maßnahme gewesen.

Jetzt von mir aus „Game Over“

Ich Antworte leider erst jetzt. Ich denke das Deine Frage bereits beantwortet wurde.

M.f.G.

Nobbi69