Mißbrauch des Blaulichts und Signals der Polizei?

Regelmäßig jeden Freitagvormittag befährt die Polizei mit ca. 3 - 4 Wagen inkl. Blaulicht und Signalton, jedoch ohne überhöhte Geschwindigkeit, unsere Straße. Der Weg führt an mind. 2 Schulen vorbei. Nach der Nachtschicht wache ich davon gelegentlich auf. Meine Frage ist ob dieses Verhalten überhaupt korrekt ist denn Eile ist offensichtlicht nicht geboten.

Meine Beschwerde bei der Polizei wurde bisher nicht beantwortet, obwohl ich eine entsprechende Bestätigungsmail meiner Beschwerde von der Polizei erhalten habe aus der hervorgeht, dass die sich mit mir in Verbindung setzen werden.

Vielen Dank!

Hallo,

ich denke, da wird korso gefahren. Dabei wird horn und blaulicht angestellt und im konvoi gefahren; ohne eile. An roten ampeln wird sogar gehalten, obwohl das blaulicht an ist.

Das verwirrt viele bürger zurecht und ist ein abwegiger vorgang. Aber rechtens.
Deine beschwerde wird wahrscheinlich nichts bringen, sorry.

Liebe grüße

Karsti

Mmhh, dass würde also bedeuten die Polzei könnten als Kolonne mit Blaulicht und Martinshorn zum Einkaufen fahren?

Theoretisch ja, praktisch würde es eben im falle eines falles anders begründet werden. Kolonnenfahren muß man ja auch mal üben… (das stimmt nun wirklich).

Wenn sie dann wirklich nur zum bäcker fahren, könnte man sich darüber beschweren; die frage ist, ob da etwas bei herauskommt…

Liebe grüße

Karsti

Mmhh, dass würde also bedeuten die Polzei könnten als Kolonne
mit Blaulicht und Martinshorn zum Einkaufen fahren?

Anmerkung: Österreichisches Recht

Es gibt eine Regelung der Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn in der StVO 1960 und ein starfrechtliches Nebengesetz „Mißbrauch von Notzeichen und Notsignalen“
Da ich die Sachlage nicht beurteilen kann, weil ich die näheren Umstände nicht kenne, empfehle ich Ihnen Videoaufnahmen des Geschehens zu machen und mit der zuständigen Verkehrsbehörde Kontakt aufzunehmen. Filmen sie aber mehrfach, um die Situation nicht als Einzelsituation zu haben sondern mindestens 3 mal.
Wenden Sie sich an das Bundesministerium für Inneres und an das Bundesministerium für Verkehr - jeweils die Bürgerservicestellen.

MfG

Ok, dann sollen die sich mal für 5 dokumentierte Fahrten einen gute Begründung ausdenken ;o) Andere Nachbarn sind ja bereits auch schon genervt…

Im Übrigen wohne ich nicht auf einem Übungsplatz. Für so etwas gibt es hier reichlich Kasernen in denen das geübt werden kann. Andere Übungen finden ja auch dort statt.

Ab wann handelt es sich um eine Kolonne? Ab drei Fahrzeuge?

Ich schreibe aus Deutschland, aber auch hier gibt es entsprechende Regelungen…

Ich denke die kommen aus der örtlichen Badeanstalt und fahren in Richtung Kaserne in den Feierabend (Freitag).

Ich werde mir das am nächsten Freitag auf dem Parkplatz der Badeanstalt genauer anschauen und dann ggf. direkt eine Anzeige schreiben. Dann soll sich der Staatsanwalt damit auseinandersetzen.

Ich halte diese Fahrten eher für gefährlich als das Sie von Nöten sind. Das geht solange gut bis ein 40ig Tonner ausweicht und ein Schulkind überfährt, was ich natürlich nicht hoffe!!! Nur sollte man vielleicht nicht solange warten bis tatsächlich etwas passiert…

Vielen Dank an Alle :o)

Hallo, es ist relativ schwer das so zu beurteilen… Prinzipiell ist es ohne konkreten einsatzauftrag nicht erlaub mit sonder und wegerechten zu fahren. Es kann aber sein, dass die kollege einen eskortauftrag oder aehnliches.

Wie gesagt, die Anzeige bereite ich jetzt vor. Mich kotzt das Verhalten einfach an. Schließlich fahre ich ja auch nicht wild hupend und mit Warnblinker durch die Stadt um zu testen ob das alles funktioniert!

Hallo, es ist relativ schwer das so zu beurteilen…
Prinzipiell ist es ohne konkreten einsatzauftrag nicht erlaub
mit sonder und wegerechten zu fahren. Es kann aber sein, dass
die kollege einen eskortauftrag oder aehnliches.

Guten Tag,

ich würde Ihnen raten sich in Geduld zu üben und auf eine Antwort der örtlichen Polizei zu warten.

Streetjudge

Hallöchen! Da scheint offensichtlich ein Missbrauch der Sonderfunktionen vorzuherrschen.
Versuche, das zu belegen, sei es mit Aufnahmegeräten, die auch Datum und Uhrzeit anzeigen, sei es mit Zeugen und schriftlichen Aufzeichnungen (es wird ja immer nach Belegen und Beweisen gefragt). Und bohre weiter nach Antwort bei der Polizei.
Ansonsten frage mal einen Profi (z. B. einen rechtsanwalt, der sich in Verkehrsrecht auskennt), wie der Fall zu sehen ist und was man da tun kann.

Alles Gute Dir!

Stefanie Faßbender

Hi, vielen Dank für den Rat! Nur wie lange sollen wir uns noch in Geduld üben? Ich halte das Verhalten der Polizei schlicht auch für gefährlich.

Danke, ich werde nächste Woche mal versuchen zu filmen wie die aus der Badeanstalt fahren ;o)

Bezüglich Rechtsanwalt überlasse ich es gleich einem Staatsanwalt der kostet nix ;o)

Das ist zwar ungewöhnlich, aber es kann natürlich dafür einen Grund geben.Blaulicht und Signal bedeutet, dass die Polizei das Wegerecht in Anspruch nimmt. Warum die Wagen dann nicht schneller fahren, kann ich nicht sagen, aber das ist kein Muss. Es bedeutet nur, dass die anderen Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen. Dabei müssen die Polizisten besondere Vorsicht walten lassen und dürfen nicht einfach über eine Kreuzung oder eine rote Ampel rasen. Vielleicht ist bei deinem Haus gerade so eine Stelle, die unübersichtlich ist.

Regelmäßig jeden Freitagvormittag befährt die Polizei mit ca.
3 - 4 Wagen inkl. Blaulicht und Signalton, jedoch ohne
überhöhte Geschwindigkeit, unsere Straße.

Vielleicht gibt es Gründe dafür?

Der Weg führt an
mind. 2 Schulen vorbei.

Dann sollte man auch mit Sondersignal langsamer fahren

Nach der Nachtschicht wache ich davon
gelegentlich auf. Meine Frage ist ob dieses Verhalten
überhaupt korrekt ist denn Eile ist offensichtlicht nicht
geboten.

Wie beschrieben, an Schulen sollte man selbst mit Sondersignal nicht mit 100 km/h durchrasen und wie oben bereits angeführt, könnte es vielleicht Gründe geben.

Meine Beschwerde bei der Polizei wurde bisher nicht
beantwortet, obwohl ich eine entsprechende Bestätigungsmail
meiner Beschwerde von der Polizei erhalten habe aus der
hervorgeht, dass die sich mit mir in Verbindung setzen werden.

Dann werden die das entweder bald tun oder aber sie haben die Beschwerde geprüft und als ungerechtfertigt verworfen. Bei Beschwerden gegen die Polizei hat der Beschwerende, so merkwürdig es auch klingen mag, kein Anrecht darauf, benachrichtigt zu werden. Wenn Benachrichtigungen erfolgen, dann nicht aus rechtlicher Notwendigkeit sondern allenfalls aus Höflichkeit heraus.

MfG

Daniel

Hi, Danke für die Antwort!

Leider scheint das aber nicht ganz richtig. Ein Wegerecht kann auch ohne Blaulicht genutzt werden, z.B. in der Fußgängerzone.

Dazu noch folgendes, siehe auch http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php:


§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Das kann für jeden Freitagvormittag wohl kaum zutreffen…

Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube gelesen zu haben das ein Verband erst ab 30 Fahrzeugen gilt. Ich schaue nachher nochmal…

Wenn ich aktuell an Hamburg denke birgt das doch einiges an Gefahren einfach mal so mit Alarm durch die Stadt zu gurken…

Danke! Deshalb geht es jetzt auch zur Staatsanwaltschaft, die müssen mich benachrichtigen ;o) Nächsten Freitag warte ich noch ab, ob ich mit meiner Vermutung bzgl. der Badeanstalt recht habe. Dann könnte ich auch gleich filmen wie die da vom Parkplatz rollen ;o)

Schwer zu sagen aber sofern Sie keine Sonder- und Wegerechte für eine Einsatzfahrt in Anspruch nehmen müssen ist dieses Verhalten nicht rechtens!

Hallo

Natürlich sehr ärgerlich, aber ohne weiteres Hintergrundwissen kann man hier überhaupt nichts dazu sagen, ob es korrekt ist oder nicht. Möglich wäre beides.

Gruß

Natürlich stimmt das im Grundsatz, was du von §38 StVO schreibst, aber dennoch hießt „höchste Eile“ auch, dass das Einsatzfahrzeug an unübersichtlichen Stellen so fahren muss, dass möglichst nichts passiert. Das kann unter Umständen heißen, ein Stück hinter einem Lkw oder Traktor zu zuckeln, wenn keine Möglichkeit zum Überholen besteht.

Das Befahren der Fußgängerzone fällt nicht unter Wegerecht nach §38 StVO, sondern unter das Sonderrecht nach §35 Abs. 1 StVO. Da gehört auch das Parken auf einem Gehweg hinzu, um einen Unfall aufzunehmen usw.

Das mit den Verbänden steht in §27 StVO und da steht nichts von einer Anzahl von Fahrzeugen, außer dass Fahrräder erst ab 16 Stück einen Verband bilden dürfen, was in diesem Fall heißt, dass immer zwei nebeneinander fahren dürfen.