Hallo liebe Experten,
ist es möglich, dass das Gesundheitsamt als Geldeintreiber tätig werden kann? Mir ist ein Fall zugetragen worden, wo ein Schuldner zu einem angeblich vertraulichen Gespräch eingeladen wurde und ihm gesagt wurde, dass er in die Psychiatrie eingewiesen wird, wenn er nicht zahle.
Grüße
Franz
Hallo,
das ist Blödsinn!
Beatrix
http://www.trixi.de
Hi,
das Gesundheitsamt kann niemanden in die Psychiatrie einweisen, es hat dazu keine rechtlichen Befugnisse. Es kann aber eine dementsprechende Anregung geben, wenn beispielsweise bei einer amtsärztlichen Untersuchung eine wahnhafte Psychose mit akuter eigen- oder fremdgefährdung festgestellt wird.
Eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder ähnlichen Einrichtung kann nur auf richterlichen Beschluß erfolgen, vorläufig bis zum richterlichen Termin durch Ordnungsbeamten, oder natürlich bei minderjährigen Personen durch Erziehungsberechtigte oder bei Personen mit Betreuung für den Aufgabenbereich Bestimmung des Aufenthalts durch den (richterlich bestellten) Betreuer. Wenn es eine geschlossene Unterbringung (freiheitsentziehende Maßnahme) ist, dann muß immer ein Richter den Beschluß fällen.
Gruß
Yoyi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Franz,
denkst Du, ich antworte jetzt nochmal?
Mülle bitte nicht alle Bretter mit der selben eigenartigen Frage zu!
verärgerter Gruß
Jens
Hallo,
ist es möglich, dass das Gesundheitsamt als Geldeintreiber
tätig werden kann?
Nein.
Mir ist ein Fall zugetragen worden, wo ein
Schuldner zu einem angeblich vertraulichen Gespräch eingeladen
wurde und ihm gesagt wurde, dass er in die Psychiatrie
eingewiesen wird, wenn er nicht zahle.
Der lügt. Und Du auch, glaube ich.
Malte.
Wer glaubt was?
Hallo,
dieses Forum heißt nicht „Wer glaubt was?“, sondern „Wer weiß was?“
Hallo,
dieses Forum heißt nicht „Wer glaubt was?“, sondern „Wer weiß was?“
Richtig, deshalb ja auch eine konkrete Antwort:
ist es möglich, dass das Gesundheitsamt als Geldeintreiber
tätig werden kann?
Nein.
Malte.