Missbrauch des Kontos

Guten Tag,
ich habe ein Konto schon über 9 Jahre bei meiner Bank und seit 2 Jahren wird mir das Gehalt meiner Tochter als Empfänger und Kontoinhaber auf meinen Namen überwiesen…lediglich auf der Überweisung steht als Verwendungszweck Bezüge Gehalt der Name meiner Tochter. Heute hat die zuständige Sachbearbeiterin der Bank mit Kontenmissbrauch vorgeworfen…stimmt das? Wäre Dankbar für Antworten…

Hallo,

Du hast bei Kontoeröffnung sicher unterschrieben, das Konto nur auf eigenen Namen und für eigene Rechnung zu verwenden.

Von daher ist das mit den Fremdbuchungen in der Tat ein Verstoß gegen die vertragliche Vereinbarung mit der Bank, den man als Mißbrauch auslegen könnte.

Als Kontoführer würde ich diese Verwendung untersagen, andernfalls kündigen.

Grüße

Uwe

Erst mal herzlichen Dank Uwe,
hab ich dich jetzt richtig verstanden ich soll meiner Tochter die Verwendung untersagen oder?
Ich habe sicherlich unterschrieben das Konto alleine zu führen aber ich verstehe nicht das ich Missbrauch begannen haben soll wenn meine Tochter mir einfach ihr Gehalt auf mein Konto überweist zu meiner freien verfügung.Sie selber verfügt ja nicht über mein Konto es ist doch so das sie mir schenken kann was sie möchte oder?

Hi

hab ich dich jetzt richtig verstanden ich soll meiner Tochter
die Verwendung untersagen oder?
Ich habe sicherlich unterschrieben das Konto alleine zu führen
aber ich verstehe nicht das ich Missbrauch begannen haben soll
wenn meine Tochter mir einfach ihr Gehalt auf mein Konto
überweist zu meiner freien verfügung.

Wenn Dir Deine Tochter ihr Gehalt weiterüberweist, damit Du frei darüber verfügen kannst, dann ist es in Ordnung.

Wenn aber der Arbeitgeber das Geld Deiner Tochter auf Dein Konto überweist, dann sieht das schon anders aus.

Nach dem UP zu urteilen, vermute ich allerdings, daß Variante 2 zutrifft und daher stellt sich die Frage, warum sich Deine Tochter das Geld nicht aufs eigene Konto überweisen läßt.

Gruß
Edith

Hallo Edith, Danke für die schnelle Antwort…ich habe mir nie Gedanken darüber gemacht und so spart man natürlich auch Gebühren wir leben zusammen und bei Partnern ist das doch auch so O.K… Ich habe damals auch das Gehalt meines Mannes bei der selben Bank Jahrelang so bekommen und er war auch nicht mit Inhaber des Kontos. Ich verstehe nicht was daran denn Missbrauch sein soll denn das Geld wird doch ordnungsgemäß versteuert…na ja dann werde ich es ihr sagen und sie muss dann ein neues Konto eröffnen.
LG luluon

Hallo,

so spart man natürlich auch Gebühren

Es gibt Banken, die Gehaltskonten dauerhaft kostenfrei führen. Einige sogar ohne Mindestsumme, so lange nur regelmäßig Gehalt oder Rente oder sonstwas eingeht.

wir leben zusammen und bei Partnern ist das doch auch
so O.K…

Dann müste das Konto auf beide laufen.

Ich verstehe nicht was daran denn
Missbrauch sein soll denn das Geld wird doch ordnungsgemäß
versteuert…

Das ist formal eine Schenkung - wurde Schenkungssteuer angemeldet? (anfallen wird sie vermutlich nicht)
Problem ist aber hier, daß die Bank z.B. durch Geldwäschegesetze nicht anders kann, als das zu untersagen, sonst macht sie sich möglicherweise mitschuldig. Daß im Vertrag mit der Bank das wahrscheinlich zusätzlich verboten ist, wurde ja schon erwähnt.

Cu Rene

Ich habe es jetzt verstanden aber es ist doch sehr betrüblich das man rein gar nichts mehr tun kann ohne dabei von irgend wen darauf Aufmerksam gemacht wird das es aber so leider nicht geht. Am Ende werden lediglich die kleinen Leute drauf zahlen denn die Großen brauchen nicht so ein lächerliches kleines Girokonto.
Danke euch allen.

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Ich habe es jetzt verstanden aber es ist doch sehr betrüblich
das man rein gar nichts mehr tun kann ohne dabei von irgend
wen darauf Aufmerksam gemacht wird das es aber so leider nicht
geht. Am Ende werden lediglich die kleinen Leute drauf zahlen
denn die Großen brauchen nicht so ein lächerliches kleines
Girokonto.

Nein, die Großen zahlen alles in bar oder gleich mit Gold.

Mal ernsthaft, dies ist die Rechtsgrundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__8.html

Das Gesetz gibt es nicht, weil die Kreditinstitute so einen Spaß daran haben, mit noch mehr Vorschriften zu hantieren oder weil man den rechtschaffenen Bürger Ärger bereiten will, sondern weil man so versucht, u.a. der organisierten Kriminalität und Steuerhinterziehern Steine in den Weg zu legen. Letzten Endes dienen die Vorschriften also dem Schutz des Staates und seiner Bürger.

Wenn es Dir leichter fällt, vergleiche es mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Gelegentlich nerven sie, aber man lernt sie zu schätzen, wenn sie den Durchgangsverkehr daran hindern, mit 120 durch den eigenen Vorgarten zu brettern.

Gruß
Christian

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Missbrauch liegt nicht vor.

Wenn Dir Deine Tochter ihr Gehalt weiterüberweist, damit Du
frei darüber verfügen kannst, dann ist es in Ordnung.
Wenn aber der Arbeitgeber das Geld Deiner Tochter auf Dein
Konto überweist, dann sieht das schon anders aus.

Es könnte abgetreten sein oder es könnte gepfändet sein, dann ist das auch so in Ordnung, weil gar nicht anders machbar im Zeitalter der unbaren Zahlungsweise. Natürlich muss der Zahlungsempfänger der Kontoinhaber sein, rein formal zumindest, denn zur Ausübung der Überweisung wird das nicht mehr geprüft.

Nach dem UP zu urteilen, vermute ich allerdings, daß Variante
2 zutrifft und daher stellt sich die Frage, warum sich Deine
Tochter das Geld nicht aufs eigene Konto überweisen läßt.

Die Frage ist berechtigt. Wie weiter unter erklärt geht es um Kostenersparnis.

Hi

Es könnte abgetreten sein oder es könnte gepfändet sein, dann
ist das auch so in Ordnung, weil gar nicht anders machbar im
Zeitalter der unbaren Zahlungsweise.

Die Mutter pfändet die Tochter und beiden wohnen trotzdem zusammen? Ist doch etwas unwahrscheinlich oder nicht? :wink:

Natürlich muss der
Zahlungsempfänger der Kontoinhaber sein, rein formal
zumindest, denn zur Ausübung der Überweisung wird das nicht
mehr geprüft.

Christian hat ja zu dem Thema einiges geschrieben.

Gruß
Edith