eine Mutter hat 4 Töchter, zweien davon hat Sie eine notariell beurkundete Generalvollmacht erteilt. Ist es nun möglich dass die beiden z.B das Haus der Mutter verkaufen oder ihre Bankkonten plündern, auch gegen den Willen der Mutter? Sie ist geistig noch fit und hat das eigentlich nur für den Fall gewollt dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Was können die anderen beiden Geschwister tun um nicht übers Ohr gehauen zu werden ?
Vielen Dank für einen guten Rat
Gruss netti
Hallo netti,
die Geschwister können über einen Rechtsanwalt den
Mißbrauch einer Generalvollmacht verhindern.
Danach beim Vormundschaftsgericht und Betreuungsbehörde
einen Antrag für einen Amtlichen Betetreuer stellen
Gruß Luise