Missbrauch persönlicher Daten erlaubt?

Eine Firma T bietet Zusatzleistungen Z, für die sich ihre Kunden K registrieren können.
Die Namen der registrierten Kunden werden dann missbraucht, um Dokumente der Firma F zu unterschreiben, so dass es aussieht, als ob die betreffenden Kunden jene Dokumente erzeugt hätten.

Ist dies nach dem Recht der BRD zulässig (ich nehme mal an, das Land schon konkret ansprechen zu müssen, sonst dürfte das ganze unbeantwortbar werden)?
Was kann man dagegen unternehmen?

Bei den Dokumenten handelt es sich um E-Mails, bei den Unterschriften um einfache Namen
(keine „richtigen“ Signaturen im Sinne von PGP oder so).
(Auch dies dürfte zur Beurteilung der rechtlichen Lage notwendig sein.)

Die E-Mails werden sowohl dem Kundenstamm {K} als auch der Öffentlichkeit gegenüber verwendet.
Es geht (noch) nicht darum, dass eine Person, deren Name missbraucht wurde, dagegen vorgehen will, sondern darum, dass eine Person, die die Fälschung erkannt hat, gegen die Firmenpraxis vorgehen will.

Danke für Ihr Interesse.

Also mal so als Laie(ich) gesprochen.Missbrauch schließt für mich schon aus, dass es erlaubt ist.
Je nach dem um welche Dokumente es sich handelt, ist es Urkundenfälschung im eigentlichen Sinne, oder Tatsache nur Missbrauch welcher denke ich gerichtlich untersagt werden kann.
Vielleicht kommt noch Rufschädigung in Betracht.
Bin kein Anwalt, aber so sehe ich das.

Greetz

Zusatz
sry hatte das mit den Unterschriften(keine Signaturen) überlesen.Somit fällt Urkundenfälschung natürlich weg.