Missbrauch vollmacht, Hausverkauf

angenommen, eine Mutter hat 4 Töchter, zweien davon hat Sie eine notariell beurkundete Generalvollmacht erteilt. Ist es nun möglich dass die beiden z.B das Haus der Mutter verkaufen z.B. an sich selbst oder ihre Bankkonten plündern, auch gegen den Willen der Mutter? Sie ist geistig noch fit und hat das eigentlich nur für den Fall gewollt dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Was können die anderen beiden Geschwister tun um nicht übers Ohr gehauen zu werden ?
Vielen Dank für einen guten Rat
Gruss netti

angenommen, eine Mutter hat 4 Töchter, zweien davon hat Sie
eine notariell beurkundete Generalvollmacht erteilt. Ist es
nun möglich dass die beiden z.B das Haus der Mutter verkaufen

Wenn es sich wirklich um eine Generalvollmacht handelt, ist das möglich, ja. Das heißt nicht, dass sie es dürfen, sondern zunächst nur einmal, dass sie es können.

z.B. an sich selbst

Nur wenn die Vollmacht das ausdrücklich erlaubt, ansonsten gilt § 181 BGB.

oder ihre Bankkonten plündern

Wie definierst du denn „plündern“?

auch gegen
den Willen der Mutter?

Grundsätzlich ja, aber die Mutter kann die Vollmacht widerrufen.

Sie ist geistig noch fit und hat das
eigentlich nur für den Fall gewollt dass Sie selbst nicht mehr
handlungsfähig ist.

Steht denn in der Vollmachtsurkunde, dass die Vollmacht nur unter dieser Bedingung greifen soll?

Was können die anderen beiden Geschwister
tun um nicht übers Ohr gehauen zu werden ?

Nichts. Sie werden nicht übers Ohr gehauen. Du schilderst hier einen Sachverhalt, der nur die Mutter und zwei bevollmächtigte Kinder betrifft. Die anderen Kinder haben damit nichts zu tun.

Hi Netti,
die Mutter oder auch die Töchter könnten den Notar befragen, der die Generalvollacht erstellt hat. Normal hätte der Notar, bei Erstellung der Vollmacht, auf Risiken oder Folgen hinweisen müssen/sollen.
Steht in der Generalvollmacht den keine Einschränkung z.B. „Generalvollmacht gilt nur falls ich körperlich und/oder geistig nicht in der Lage bin selbst zu entscheiden“?
Im Zweifel könnte die Mutter, die ja geistig fit ist, einen notariellen Nachtrag eintragen/einpflegen lassen.

Hallo,

dass sie das Haus z.B. an sich verkaufen dürfen bzw. das Konto plündern dürfen mag sein.

Nichts desto trotz sind Sie gegenüber der Mutter in der Verantwortung wenn sie hier gegen Treu und Glauben verstossen. Das geht bei einer Schadenersatztpflicht los und endet im Strafrecht (http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html)

Viele Grüße

Lumpi