Mißbrauch von Betreungsgeld des Vaters?

Guten Morgen,
ich weiß jetzt nicht, ob ich den richtigen Experten gesucht habe aber ich fang einfach mal an.
Es geht darum, dass ich getrennt lebend bin. Dazu gekommen ist es, dass meine Frau meinte, mit ca. 1800 € nicht genug Geld für Lebens- und Pflegemittel zu haben. Also eine reine Geldtrennung. Sie hatte Zugang zu meinem Konto und bekam zudem jeden Monat von mir ca. 1800 €. für alle anderen Kosten ( Hausdarlehn, Kleidung für unsere beiden Kinder, Urlaub, Garten, Auto; Renovierungen usw.) war ich verantwortlich. Wir hatten meinen Schwiegervater als Pflegefall in unserem Haus wohnen und meine Frau hatte die Betreuung über seine finanziellen Angelegenheiten. Sie bekam auch Pflegegeld. Der Vater ist leider vor ca. 1 Jahr verstorben. Jetzt, da die finanziellen Angelegenheiten per Rechtsanwalt in Klärung stehen, mußte ich feststellen, dass es keine Ersparnisse vom Vater gab. Das Geld inkl. Pflegegeld wurden komplett verbraucht. Ich weiß, dass der Vater ca. 1350 € Rente bekam und er hatte nur Anteilig die Stadtwerkekosten ( zwischen 150 und 200 €) zahlen müssen. Wir hatten lediglich für eine Polstergarnitur und einem TV-Gerät vor bestimmt schon 8 Jahren ca. 1500 € ausgegeben. An Kleidung hatte meine Noch-Frau nie sehr viel ausgegeben, da mein Schwiegervater nicht viel verschlissen hat. Zusammen mit dem Pflegegeld hatte meine Frau 1750 € jeden Monat vom Vater. Ich habe gesehen, nachdem ich mir mal die Kontoauszüge im Nachhinein vom Vater gegriffen habe, dass meine Frau das Geld für alles ausgegeben hat aber nicht um meinem Schwiegervater etwas davon zu kaufen. Heute verstehe ich, dass meine Frau nie zugelassen hat, dass ich mitbekomme, was Sie mit dem Geld vom Vater getan hat. ich erinnere mich, dass Sie dem Gericht in den Anfängen mal Rechenschaft ablegen mußte und ich wunderte mich noch, dass meine Frau offensichtlich so leicht davon abkommt ohne genaue Belege und Quittungen, einfach das Geld so verwalten konnte wie sie wollte. Heute wundert es mich auch nicht mehr, dass Sie sich immer aufgeregt hatte, wenn ich mal wissen wollte, wieviel Sie denn wohl von Vaters Geld spart. Da wir eine echt harte Trennung haben, weil man jetzt auch merkt, dass Sie auch gegenüber der Kinder nur ein Gelddenken hat, würde ich jetzt gerne wissen, ob man Sie dafür noch belangen kann, dass Sie jahrelang das Geld des Vaters veruntreut hat. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
freundliche Grüße

Hallo,

die Betreuung endet automatisch mit dem Tod des Betreuten (hier: Vater). Esm ist dann nur noch der sogenannte letzte Rechenschaftsbericht abzugeben. Sollte diesen das Betreuungsgericht abgesegnet haben, gibt es im Nachhinein keine Möglichkeiten des Regresses mehr. Oftmals verzichten die Gerichte bei Verwandten ersten Grades auf die jährliche Rechnungslegung, da man davon ausgeht, das Kinder ihre Eltern nicht übervorteilen. Im Hinblick auf die vergangene Zeit (Tod des Vaters vor gut einem Jahr) gehe ich davon aus, dass keinerlei rechtliche Möglichkeiten mehr gegeben sind.

Darüber hinaus ist es im allgemeinen üblich, dass sich Pflegebedürftige die Pflegebereitschaft von Angehörigen durch Geldgeschenke „erkaufen“ bzw. langfristig sichern. Auch diese Tatsache lässt manche Gerichte ein Auge zudrücken.

Tut mir leid, für die nicht so schöne Antwort.

Gruß crickelcrackel