ich stehe vor einem größerem Problem, bei dem mir wahrscheinlich hier die Rechtsexperten evtl. einen Tip geben können.
Irgendjemand antwortet seit ca. 3 Wochen mit meinem Namen und meiner eMail-Adresse auf Kontaktanzeigen überwiegend bei Coupe und neuerdings auch bei Piep-Kontaktmarkt. Da der Text, den er/sie dort hinterlässt fast jedesmal gleich klingt, vermute ich, dass ein und dieselbe Person ist. Neuerdings meldet mich diese Person auch bei Newslettern an bzw. schaltet in meinem Namen auch Kontaktanzeigen. Und den ganzen Müll, der dadurch entseht landet immer in meinem Postfach, momentan bin ich bei ca. 50 Mails/Tag.
Welche Möglichkeiten, vorallem rechtliche habe ich in diesem Fall. Ich habe versucht, über die Antworten Infos zu bekommen, aber außer patzingen Antworten kam nicht. Eine Anfrage an den Betreiber der 0190-Nummer kann ich auch vergessen, da er mir sagt, ich hätte auf die Anzeige geantwortet und so ist diese Mail auch legal. Die Kontaktmärkte führen keine Logdateien, deswegen scheidet diese Möglichkeit auch aus. Ich war auch schon bei den Grünen, hab mit 6 verschiedenen Kollegen verschiedener Altersgruppen (kann ja ja sein dass sich nen jüngerer Kollege eher für das Thema begeistern lässt, als ein älterer) und Dienstgrade und auf diversen Revieren, aber die sagen mir, dass es unter die Kategorie Werbung fällt und das ich es akzeptieren solle. Einer hat mich sogar ans LKA verwiesen und die haben mich direkt abgewiesen.Solange ich nicht drauf reinfall und diese Nummer anrufe, werden die auch nichts unternehmen — diesen spruch höre ich immer wieder !!!
Unterlassungslagen bringen auch nicht viel, da diese erstens ne Menge Geld kosten und bevor da überhaupt was passiert, ist Ostern vorbei.
Das ganze ist doch eindeutig ein Missbrauch von Personendaten, also wie kann ich es einrichten, dass ich meine Ruhe habe ?
E-Mail Adresse ändern …
… ist zwar lästig, aber die zuverlässigste Methode - solange der Täter nicht deine neue Adresse rauskriegt und sich wieder an die Arbeit macht.
Zweite Möglichkeit: Wenn dein e-mail-Anbieter das unterstützt, jeden der e-Mail-Versender auf die persönliche Sperrliste setzen, so dass die Mail gar nicht erst im Postfach landet.
Naja eigentlich wollte ich dieses kriminelle Element zur Rechenschaft ziehem und ihm/ihr nicht den Sieg gönnen. Mir fehlen halt nur die rechtlichen Grundlagen, um in den Kampf zu ziehen. Außerdem darf man doch nicht einfach mit meinem Namen irgendwelche Aktionen starten, das ist doch ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.
Achso, diese eMail-Adresse habe ich schon seit Jahren und über diese laufen auch meine geschäftlichen Kontakte, also ist das mit dem einafach neue eMail-Adresse nicht so wirklich einfach umzusetzen.
Die Idee mit dem Filter kannst du eigentlich auch knicken, da ich bisher kaum Adressen hatte, von denen mehrfach gespammt worden ist. Es sind halt immer wieder neue Adressen.
Naja eigentlich wollte ich dieses kriminelle Element zur
Rechenschaft ziehem und ihm/ihr nicht den Sieg gönnen. Mir
fehlen halt nur die rechtlichen Grundlagen, um in den Kampf zu
ziehen. Außerdem darf man doch nicht einfach mit meinem Namen
irgendwelche Aktionen starten, das ist doch ein Verstoß gegen
das Persönlichkeitsrecht.
Es sind wohl kaum die rechtlichen Grundlagen, die dir fehlen. Selbstverständlich hast du einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Missbraucher.
Dein Problem ist vielmehr, dass du nicht weisst, wer deine Adresse missbraucht. Und solange dir kein echter Schaden entsteht, z. B. geschäftliche Rufschädigung, wird hier wohl kaum ein Staatsanwalt tätig. Du kannst, um den Verursacher zu ermitteln, also lediglich auf die Kooperation der Dienstebetreiber hoffen. Das wird dir aber auch kaum etwas nützen, da diese allenfalls IP-Adresse und Einwahlzeiten haben und du mit diesen Informationen dem Verursacher keinen Schritt näher kommst.
Allerdings kannst du, soweit die Belästigungen nachweislich auf Coupe- oder Piep-Kontaktmarkt-Datenbankeinträge zurückzuführen sind, von den Betreibern dieser Dienste die dauerhafte und vollständige Löschung deiner Adresse aus deren Datenbanken verlangen. Sollten diese deinem Ansinnen nicht entsprechen, treten sie als Mitstörer auf, so dass du einen Unterlassungsanspruch ggfalls auch gerichtlich durchsetzen kannst. Das Verlangen auf Löschung bedarf m. W. keiner besonderen Form, du solltest aber eine Erfüllungsfrist setzen. Erhältst du nach Ablauf dieser Frist keine Löschungsbestätigung, kannst du immer noch einen Anwalt beauftragen.
Dir für private sowie geschäftliche Zwecke neue getrennte Adressen zuzulegen und die alte Adresse langsam auslaufen zu lassen sollte dir ebenfalls eine Überlegung wert sein.