Missbrauch von Versorgungsvollmacht und Erbrecht s

Hallo zusammen,
heute habe ich leider eine unschöne Frage und ich hoffe, dass ihr mir trotzdem helfen könnt.
Meine Mutter erkrankte vor ca 6 Jahren an Demenz welche im Laufe der Zeit immer schlimmer wurde.
Deswegen suchte sie vor ca5 Jahren einen Notar auf um dort eine Versorgungsvollmacht und ein Testament aufzusetzen.
Verständlicherweise setzte sie ihren zweiten Ehemann und somit unseren Stiefvater sowohl als Bevollmächtigten als auch als Testamentsvollstrecker ein.
Mit Fortschreitender Krankheit änderte sich aber auch sein Verhalten unserer Mutter gegenüber.
Er war grundsätzlich gegen jede Hilfe unsererseits und blockte auch Unterstützung von Anderen wie Tagespflege, Pflegekräfte für Zuhause, Besuche von Freunden oder Demenzberatung ab.
Wenn wir zu Besuch kamen oder anriefen versuchte er uns abzuwimmeln.
Als unsere Mutter schwer stürzte weigerte er sich zum Krankenhaus zu fahren und wartete bis die Hausärztin aus dem Urlaub zurückkehrte.
Als wir feststellten, dass sie plötzlich 14 bis 16 Stunden schlief bedrängten wir die Hausärztin solange bis sie Mutter in eine Klinik hinwies um die Medikamente neu einstellen zu lassen.
Dort bekam er endlich die Auflage ein Krankenbett anzuschaffen (sie war bereits längst bettlägerig und fiel öfter aus dem Bett ) und einen Pflegedienst zu engagieren, was ihm gar nicht gefiel.
Wir hätten sie gerne zu uns genommen doch sperrte er sich dagegen.
Leider verstarb unsere Mutter kurz danach.
Selbst bei der Beerdigung wurden wir von ihm komplett ausgegrenzt. Die Wünsche der Verstorbenen mussten einer Selbstbeweihräucherung des aufopfernden Ehemannes weichen.
Nun haben wir festgestellt, dass vor 3 Jahren als unsere Mutter bereits schwerst dement war ihre Konten aufgelöst und das gesamte Guthaben auf sein alleiniges Konto übertragen wurden.
Als meine Tochter eine Strickjacke ihrer Oma als Andenken anfragte hieß es die Kleidung ginge gesamt an die Kirche und nun hat er uns mitgeteilt, dass er von uns mindestens 2 Wochen nichts hören möchte.
Laut seinem Nachbarn hat er sich jetzt einen Schredder gekauft um alte Fotos (von Leuten vor seiner Zeit, also zb unseren Großeltern und Urgroßeltern ) sowie alte Bankunterlagen zu vernichten.
Meine Fragen:
Darf er das eigentlich und was können wir da unternehmen? Müssen wir ihn als Testamentsvollstrecker akzeptieren? Es geht nicht ums Geld sondern vielmehr um den letzten Willen unserer Mutter und darum Erinnerungen zu retten.
Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo!

Ist der Stiefvater denn als Erbe eingesetzt ? Und seid ihr Kinder nicht auch mit einem Erbteil bedacht worden ? Das mit dem Pflichtteil wisst ihr ja sicherlich, das bliebe euch immer, nur müsste man es direkt einfordern. Es kommt nicht von allein.

Testamentsvollstrecker ablehnen ? „Irgendwie“ möglich wird das schon sein, über das Gericht. Nur muss man stichhaltige Gründe vorweisen warum er seiner Aufgabe nicht nachkommt oder anders macht als im Testament bestimmt.
Nur was soll er denn „vollstrecken“, was ist dazu im Testament bestimmt ? Üblich ist diese Aufgabe die Auflösung und Verteilung des Erbes auf die im Testament bedachten.

Ob mit der Übertragung der Gelder auf sein Konto ein Missbrauch der Vorsorgevollmacht vorliegt kann ich nicht sagen. Die Vollmacht soll ja eigentlich ein Handeln im Sinne der Mutter ermöglichen.

Vielleicht solltest ihr euch rechtlich beraten lassen.

MfG
duck313

Da stellt sich die Frage, ob er euch das mögliche Erbe entzogen hat oder das Geld für die (gemeinsame) Lebenshaltung benötigte. War es so viel, dass da jetzt noch eine beträchtliche Summe übrig sein könnte?

Ihr müßt den Pflichtteilsanspruch geltend machen und das zügig denn der verjährt 3 Jahre nach Kenntnishahme desselben. Beginnend nach dem Jahr in dem der Anspruch entstand!
Bsp.: Heute Kenntnis erlangt = Beginn der Verjährung am 01.01.2022.
ramses90

1 Like

Also es existiert ein Testament das wissen wir definitiv. Es wurde aber noch nicht eröffnet.
Ich habe gelesen, wenn der Testamentsvollstrecker bereits eingesetzt wurde ist es so gut wie unmöglich das noch zu ändern. Deswegen möchte ich handeln bevor es soweit ist.
Der Stiefvater bekommt eine sehr gute Rente plus betriebliche Altersvorsorge und meine Mutter bekam ebenfalls knapp 1500,- monatlich. Dazu kamen mtl 900,- Pflegegeld. Die Miete für beide liegt bei knapp 800,- warm für 120qm inclusive Garten und Garage da es sich um das Haus meiner Schwester handelt und sie nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmiete bekommt.
Wir wissen auch, dass meine Mutter mehrere Sparkonten und Sparverträge besaß.
Wie gesagt, es geht nicht um das Geld sondern um die Art und Weise. Wir gehen davon aus, dass das Vermögen unserer Mutter nicht mehr unter ihrem Namen existiert und der Pflichtteil von Nichts ist null.
Würde er mit uns sprechen und vernünftige Argumente haben warum er so gehandelt hat wäre mir das Geld egal. Mich ärgert vielmehr, dass wir nicht einmal die Möglichkeit haben persönliche Andenken zu sichern.

Sie hatten zusammen ein Einkommen von ca 6000 € monatlich dem ca 1500 € Ausgaben gegenüber stehen.
Dazu kommt das vor der Erkrankung bestehende Vermögen, Schmuck und andere Wertgegenstände.
Doch viel wichtiger wäre mir der Zugriff auf persönliche Dinge, die er einfach vernichten möchte.

Hallo Petra,

du bist Kind der Verstorbenen und hast zunächst ein Anrecht auf Erbschaft. Mit „zunächst” meine ich, dass Details - Einschränkungen und Erweiterungen - im Testament bestimmt sein können.

Der Testamentsvollstrecker hat die Pflicht, eine Vermögensaufstellung zum Todeszeitpunkt anzufertigen. Ob sich eine Pflicht ergibt, auch vergangene Zahlungsvorgänge (Umbuchungen) offenzulegen, weiß ich nicht. Vermutlich für einen bestimmten Zeitraum vor dem Tod.

Die Vermögensaufstellung ist an eine Frist gebunden, die ich nicht kenne.

Da persönliche Dinge, z.B. Schmuck oder wertvolle Kleidung zum Erbe gehören, gehören sie auch in die Aufstellung. Irgendwo ist vermutlich Schluß bei geringwertigen Sachen. Ob da jede Jacke aufgeführt werden muss, bezweifle ich. Du könntest aber gegenüber dem Vollstrecker schriftlich Anspruch erheben, dann dürfte er solche Sachen nicht entwenden.

Andererseits kann er wohl nicht verpflichtet werden, „Gerümpel” monate- oder jahrelang aufzubewahren für den Fall, dass ein Anspruch entsteht.

Wäre schön, wenn diese meine Erfahrung juristisch untermauert wird.

Ja klar, es ist der Wille deiner Mutter, schriftlich beim Notar erfasst. Wenn er aber gegen die Pflichten eines Vollstreckers verstößt, macht er sich womöglich strafbar und ist schadenersatzpflichtig.

Bei Banken können Berechtigte (Erbschein vorlegen) Konto-Unterlagen der Verstorbenen anfordern.

Was sagt eigentlich Deine Schwester dazu in deren Haus er immer noch wohnt?
Oder läuft das darauf hinaus, dass er das gesamte Erbe Deiner Schwester hinterlassen will wenn er stirbt?
Und warum hast Du Dir nicht längst einen Fachanwalt für Erbrecht genommen?
Je länger Du zögerst umso effektiver kann er sein Vernichtungswerk fortsetzen!
ramses90

Meine Schwester sieht das genauso.
Bei ihr ist er noch distanzierter.
Wie bereits gesagt, das Geld ist zweitrangig.
Wenn die beiden es für ihr persönliches Wohl verwendet hätten wäre das kein Problem für uns. Schließlich ist es ja ihr Geld gewesen.
Was uns stört ist in erster Linie, dass wir in die Rolle von Bittstellern gedrängt werden und persönliche Dinge wie Fotos oder alte Zeugnisse eher bei Fremden oder im Müll landen als sie uns auszuhändigen. Dazu kommt dieses seltsame Verhalten uns von allem auszuschließen.

Inzwischen hab ich selbst einen Misstrauensantrag beim Nachlassgericht eingereicht und werde sobald das Testament eröffnet wurde eine Anfrage beim Kreditinstitut meiner Mutter stellen. So kann ich sehen ob alles korrekt läuft und im Zweifelsfall dagegen angehen.
Was die persönlichen Dinge betrifft bin ich leider machtlos.
Für eure liebe Unterstützung danke ich vielmals.
Ihr habt mir echt geholfen

1 Like