Hallo,
anhand der Kontroverse hier siehst Du schon, dass das Thema recht komplex ist. Vor allem ist die Fragestellung zunächst auch eine juristische, welche sich in der Folge erst auf eine psychologische Fragestellung reduziert.
Der sexuelle Missbrauch kommt nur dann als Kategorie in Frage, wenn davon ausgegangen werden darf, dass das Opfer nicht in der Lage ist, eine Willensbildung zu einer stattgefundenen sexuellen Handlung vornehmen zu können. Es geht hier also um den Schutz spezieller, als besonders hilflos anzunehmender Personengruppen (z.B. Kinder, Jugendliche in spezieller Situation, Strafgefangene etc.).
Die sexuelle Nötigung kommt nur dann zur Kategorisierung in Frage, wenn davon ausgegangen werden darf, dass sich die sexuelle Handlung dem Willen des Opfers entgegen setzt. Dies kann, muss aber nicht unbedingt durch aktive Gewalt durchgeführt werden. Die Vergewaltigung ist eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung (§117 Abs 2(1) STGB).
Ohne die Tatumstände genau zu kennen, kann und darf innerhalb des Forums diese Frage aber nicht beantwortet werden. Wenn Deine Freundin volljährig gewesen ist und auch sonst keine Einschränkung in Ihrer Willensbildung angenommen werden kann, so scheidet der sexuelle Missbrauch aber m.E. nach als Tatbeschreibung aus. Läge eine sexuelle Nötigung vor, so wäre die Mindeststrafe 6 Monate (in einem minderschweren Fall).
Meiner Meinung nach ist aber in erster Linie der Opferschutz von besonderer Relevanz. Ich würde an Deiner Stelle Deiner Freundin auf jeden Fall empfehlen, dass Thema bei inanspruchnahme von professioneller Hilfe zu verarbeiten. D.h. sie sollte sich einen Termin bei einem Psychotherapeuten geben lassen.
Da bereits in der Vergangenheit Probleme aufgetreten sind (Depression, Suizidalität) ist nicht auszuschließen, dass dies wieder auftreten kann. Der Rahmen einer solchen Therapie wäre meiner Meinung nach auch ein geeigneter Raum um eine mögliche Strafverfolgung zu besprechen. Denn leider ist gerade in diesem Bereich eine Strafverfolgung auch immer mit Belastungen auf Seite des Opfers zu rechnen - eine entsprechende Vorbereitung auf mögliche Schwierigkeiten wäre in jedem Fall zusätzlich hilfreich.
Lieben Gruß
Patrick