Missbrauch vs vergewaltigung

Hallo,

anhand der Kontroverse hier siehst Du schon, dass das Thema recht komplex ist. Vor allem ist die Fragestellung zunächst auch eine juristische, welche sich in der Folge erst auf eine psychologische Fragestellung reduziert.

Der sexuelle Missbrauch kommt nur dann als Kategorie in Frage, wenn davon ausgegangen werden darf, dass das Opfer nicht in der Lage ist, eine Willensbildung zu einer stattgefundenen sexuellen Handlung vornehmen zu können. Es geht hier also um den Schutz spezieller, als besonders hilflos anzunehmender Personengruppen (z.B. Kinder, Jugendliche in spezieller Situation, Strafgefangene etc.).

Die sexuelle Nötigung kommt nur dann zur Kategorisierung in Frage, wenn davon ausgegangen werden darf, dass sich die sexuelle Handlung dem Willen des Opfers entgegen setzt. Dies kann, muss aber nicht unbedingt durch aktive Gewalt durchgeführt werden. Die Vergewaltigung ist eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung (§117 Abs 2(1) STGB).

Ohne die Tatumstände genau zu kennen, kann und darf innerhalb des Forums diese Frage aber nicht beantwortet werden. Wenn Deine Freundin volljährig gewesen ist und auch sonst keine Einschränkung in Ihrer Willensbildung angenommen werden kann, so scheidet der sexuelle Missbrauch aber m.E. nach als Tatbeschreibung aus. Läge eine sexuelle Nötigung vor, so wäre die Mindeststrafe 6 Monate (in einem minderschweren Fall).

Meiner Meinung nach ist aber in erster Linie der Opferschutz von besonderer Relevanz. Ich würde an Deiner Stelle Deiner Freundin auf jeden Fall empfehlen, dass Thema bei inanspruchnahme von professioneller Hilfe zu verarbeiten. D.h. sie sollte sich einen Termin bei einem Psychotherapeuten geben lassen.

Da bereits in der Vergangenheit Probleme aufgetreten sind (Depression, Suizidalität) ist nicht auszuschließen, dass dies wieder auftreten kann. Der Rahmen einer solchen Therapie wäre meiner Meinung nach auch ein geeigneter Raum um eine mögliche Strafverfolgung zu besprechen. Denn leider ist gerade in diesem Bereich eine Strafverfolgung auch immer mit Belastungen auf Seite des Opfers zu rechnen - eine entsprechende Vorbereitung auf mögliche Schwierigkeiten wäre in jedem Fall zusätzlich hilfreich.

Lieben Gruß
Patrick

Hallo schmagali,

missbrauch wird ja
weniger „bestraft“ als eine vergewaltigung)um sie vielleicht
eines tages davon überzeugen zu können maßnahmen zu
unternehmen…

Kommt hier die Motivation, etwas zu unternehmen, davon, wie stark die Tat bestraft wird? Das wäre doch wohl der total falsche Ansatz.
Klar, die Täter sollen bestraft werden, auch um ihnen klar zu machen, dass die Tat Unrecht war. Ob das funktioniert, steht auf einem anderen Blatt und will ich hier nicht diskutieren.

Fakt ist, die Freundin braucht Hilfe, um das Geschehene zu verarbeiten.
Egal, wie man es nennt. Deshalb finde ich einen Psychologen schon mal angebrachter als die Polizei. Das kann später noch kommen. Zumal es sich ja wohl nicht um einen Täter handelt, der mal eben jedes weibliche Wesen missbraucht, was ihm über den Weg läuft.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat eine Beziehung bestanden. Er hat dann sexuelle Handlungen verlangt, die sich nicht wollte. Das ist Missbrauch - Ausnutzen einer Situation / Beziehung zu sexuellen Handlungen, die nicht von beiden gewollt sind. Zumindest früher hat man den Begriff „Vergewaltigung“ benutzt, wenn ein Eindringen in den Körper des anderen gegen dessen Willen statt gefunden hat. Im Fall Deiner Freundin liegt nach Deiner Beschreibung somit auch eine Vergewaltigung vor. Ob das heute (juristisch) noch genau so gesehen wird, weiß ich nicht. Aber wie gesagt: das ist eigentlich unerheblich.

Gruß
Jette

Ok
Hallo,

Das ist ja alles sehr interessant, wo der Unterschied zwischen
„Vergewaltigung“ und „Sexueller Nötigung“ liegt.

Nur hat das nichts mit der Frage zu tun…

Du hast Recht. In der Frage stand nicht „Nötigung“, sondern „Missbrauch“. Tut mir leid.

Viele Gruesse,

Walkuerax