heikles thema, aber wo ist eurer meinung nach der unterschied zwischen einer vergewaltigung und ein missbrauch (auf sexueller basis)?! keine angst, ich bin keine straftäterin, ist reine neugier… 
mfg eure schmagali
heikles thema, aber wo ist eurer meinung nach der unterschied zwischen einer vergewaltigung und ein missbrauch (auf sexueller basis)?! keine angst, ich bin keine straftäterin, ist reine neugier… 
mfg eure schmagali
Missbrauch findet öfters statt, Vergewaltigung einmal!! So meine ich es.
Aber diejenige Person muß egal was passiert ist, dieses verarbeiten können!
Lg Prosecco
Hallo,
heikles thema, aber wo ist eurer meinung nach der unterschied
zwischen einer vergewaltigung und ein missbrauch (auf
sexueller basis)?! keine angst, ich bin keine straftäterin,
ist reine neugier…
ich würde sagen, dass es sich um eine Vergewaltigung handelt, sobald eine Art von körperlicher Gewalt mit im Spiel ist und ein Sexueller Missbrauch eher auf psychischer Ebene stattfindet, also wenn das Opfer gedemütigt wird. Was jetzt auf keinen fall so klingen soll, dass das Opfer bei einer Vergewaltigung nicht gedemütigt wird.
Man kann zwar jetzt sagen, dass es irgendwie wirklich das gleiche ist, aber ich glaube man differenziert da noch auf die Schwere der Tat an sich.
Den Missbrauch würde ich, glaub ich, auch eher in den Bereich einer schweren sexuellen Nötigung sortieren.
lg
PaleMan
Ich meine, eine Vergewaltigung findet nur ein mal statt.
Missbrauch aber öfter, will damit sagen, dass beides eine Ebene entspricht.
Die Person die es betrifft, muß damit leben können.
Sorry, hab noch was dazu zu sagen:
Das Opfer bei Missbrauch, traut sich nicht, sich mehr körperlich zu wehren! Will es in Gedanken, aber nur in Gedanken, da es immer wieder gezwungen, überredet, erpresst usw. wurde!!
Ich meine, eine Vergewaltigung findet nur ein mal statt.
Missbrauch aber öfter, will damit sagen, dass beides eine
Ebene entspricht.
Die Person die es betrifft, muß damit leben können.
Ich weiß nicht in wie weit die Häufigkeit der tat damit zu tun hat, aber eine Vergewaltigung ist es,glaube ich, wenn das Opfer unter Drohung von Gewalt oder direkter Gewalt um Leib und Leben fürchten muss.
Den Missbrauch würde ich, wie gesagt, in den Bereich der schweren sexuellen Nötigung einordnen, bei welcher die sexuelle Integrität des Opfers verletzt wird.
Es liegt natürlich auch noch daran, aus welchen Gründen der Täter diese Tat ausführte. Wenn dieser es aus Verlangen getan hat, also um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, ist es IMHO Vergewaltigung. Wenn er es tat aus dem Verlangen dem Opfer mutwillig zu demütigen, ist es Missbrauch.
lg
PaleMan
Das ist ne echt gute Frage !!!
Aber gibt es nicht auch Unterschiede bei Vergewaltigung??
Ein MISSBRAUCH findet öfters statt.
Man mißbraucht doch öfters eine Person, oder nicht??Egal in was für einem Bereich!!
Auch ein Missbrauch, ist jedesmal wie eine Vergewaltigung, eben auf einer anderen Ebene!!
Man lebt damit, genauso wie bei einer Vergewaltigung, egal wie, man muß es verarbeiten können!
Was oft niemand kann, man kann lernen, damit umzugehen!
lg prosecco
Hi,
ich denke dass Missbrauch auch ohne körperliche Gewalt stattfinden kann. Zum Beispiel wenn man ein Kind ständig mit Pornographie oder sexualisiertem Verhalten konfrontiert.
Susanne
Hallo,
für mich persönlich bedeutet Vergewaltigung , dass eine Person durch Anwendung oder Androhung von Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen wird.
Unter Missbrauch verstehe ich, wenn die Beziehung zu einer Person (z.B. Abhängigkeit) oder deren fehlende Reife, Mündigkeit für sexuelle Handlungen ausgenutzt wird.
Am Ende dieser Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch findest Du Links zu verschiedenen Bereichen des sexuellen Missbrauchs.
Die juristischen Aspekte von Missbrauch/Vergewaltigung findest Du ab §174 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html
Grüße
Pit
Expertenforum?
Wir haben doch nicht mehr den 1.April!
Hi schmagali!
Schade, dass nicht erstmal bei Wikipedia nachgeschaut wird. Da werden beide Begriffe recht ausführlich erklärt. Guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch
http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung
Vergewaltigung findet also unter Gewaltanwendung statt.
Beim sexuellen Missbrauch liegt ein Kompetenzgefälle bzw. eine Abhängigkeit (z.B. der Kinder von dem Vater, einer Angestellten von ihrem Chef usw.) vor, die ausgenutzt wird, um sexuelle Handlungen durchzuführen.
In beiden Fällen geschieht das gegen den Willen des Opfers.
Die Häufigkeit ist kein Kriterium: Ein Mensch kann mehrfach vergewaltigt werden, der Missbrauch eines Kindes kann auch nur einmal stattfinden und ist trotzdem Tatsache.
Hoffe, das war hilfreich.
LiebeGrüßeChrisTine
hey, danke für die vielen antworten, bei mir gehts um einer freundin (nein, nicht ich
) der so eine geschichte passiert ist. ich stelle fest dass es ihr immer schlechter geht (sie wirkt blass, müde, abgestumpft, überfordert mit dem ganzen leben… es ist ihr vor fast 3 jahren passiert aber es verfolgt sie immer noch: sie hat teilweise richtig krasse depressive phasen mit selbstmord gedanken obwohl sie, genau so wie ich, glücklich verheiratet und ein kleines kind hat!) ich mach mir ernsthafte sorgen um sie weil sie immer mehr abdriftet…
nunja, sie hat mir letztens die ganze geschichte erzählt und nun frage ich mich ob es halt doch „nur“ als missbrauch gelten würde (weils ja ohne gewaltanwendung gelaufen ist) aber sie ganz klar dem kerl gesagt hat dass sie es nicht so weit kommen lassen wollte! also dass sie es nicht zum geschlechtsverkehr kommen sollte und er ihr aber die hände festgehalten hat und es doch noch gemacht hat… sie konnte sich schnell abwehren und den kerl von sich abschmeissen… bin ratlos irgendwie… :s
nunja… was sagt ihr denn jetzt wie man es gelten lassen könnte?
vielen dank trotzdem ud liebe grüsse
Hallo!
Vergewaltigung findet also unter Gewaltanwendung statt.
Beim sexuellen Missbrauch liegt ein Kompetenzgefälle bzw. eine
Abhängigkeit (z.B. der Kinder von dem Vater, einer
Angestellten von ihrem Chef usw.) vor, die ausgenutzt wird, um
sexuelle Handlungen durchzuführen.In beiden Fällen geschieht das gegen den Willen des Opfers.
Also das ist mir neu.
Da Du schon Wikipedia angeführt hast, würde ich auch den entsprechenden Absatz durchlesen:
„[Die sexuelle Selbstbestimmung] …kann durch die Missbrauchshandlung grundsätzlich in zweierlei Weise verletzt werden: Zum einen kann eine Handlung gegen oder ohne den Willen des Opfers vorgenommen werden, zum anderen kann eine Handlung scheinbar einvernehmlich vorgenommen werden , wobei der Täter jedoch dieses scheinbare Einvernehmen unter Ausnutzung der fehlenden Einwilligungskompetenz des Opfers oder einer besonderen Beziehung zu seinem Opfer herbeiführt. (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch#Di…)“
Das Recht geht an dieser Stelle davon aus, dass z.B. ein Kind gar keine Willenserklärung diesbezüglich vornehmen kann (und ein Jugendlicher unter spezieller Vorraussetzung), d.h. die Einwilligungsfähigkeit wird als nicht gegeben angenommen. Die Frage nach dem Willen stellt sich also nicht.
Lieben Gruß
Patrick
Das ist ne echt gute Frage !!!
Aber gibt es nicht auch Unterschiede bei Vergewaltigung??
Ein MISSBRAUCH findet öfters statt.
Man mißbraucht doch öfters eine Person, oder nicht??Egal in
was für einem Bereich!!
Das hier ist kein Rateforum.
Gruß,
Anja
Wozu die Unterscheidung?
Hi Schmagali!
ich stelle fest dass es ihr immer schlechter geht (sie
wirkt blass, müde, abgestumpft, überfordert mit dem ganzen
leben… es ist ihr vor fast 3 jahren passiert aber es
verfolgt sie immer noch: sie hat teilweise richtig krasse
depressive phasen mit selbstmord gedanken obwohl sie, genau so
wie ich, glücklich verheiratet und ein kleines kind hat!)
Wieso „obwohl“? Soll das bedeuten, dass damit alle traumatischen Erlebnisse abgefedert werden können???
ich
mach mir ernsthafte sorgen um sie weil sie immer mehr
abdriftet…
nunja, sie hat mir letztens die ganze geschichte erzählt und
nun frage ich mich ob es halt doch „nur“ als missbrauch gelten
würde
Wieso „nur Missbrauch“??? Ist das ein weniger traumatisches Erlebnis in deinen Augen? Erkennst du an der Reaktion deiner Freundin nicht, dass - egal, was es ist - es eine schlimme Erfahrung war, die sie offensichtlich nicht verarbeiten kann?
(weils ja ohne gewaltanwendung gelaufen ist) aber sie
ganz klar dem kerl gesagt hat dass sie es nicht so weit kommen
lassen wollte! also dass sie es nicht zum geschlechtsverkehr
kommen sollte und er ihr aber die hände festgehalten hat und
es doch noch gemacht hat…
Wo, bitteschön, ist das denn keine Gewaltanwendung?
Du definierst hier ellenlang rum, ob es Missbrauch oder Vergewaltigung ist, aber Hände festhalten und etwas gegen den Willen machen hältst du nicht für Gewalt? Worauf willst du eigentlich hinaus?
sie konnte sich schnell abwehren
und den kerl von sich abschmeissen… bin ratlos irgendwie…
nunja… was sagt ihr denn jetzt wie man es gelten lassen
könnte?
Warum, in Gottes Namen, muss man es überhaupt als etwas gelten lassen? Es ist scheißegal, ob es Missbrauch oder Vergewaltigung war, deiner Freundin wurde etwas Schlimmes angetan und sie benötigt Hilfe. Dass du hier solange an der Formulierung rumdokterst dürfte keine Hilfe sein.
Geh mit ihr zum Psychologen und/oder zur Polizei. Oder zu irgendeiner anderen sozialen Beratungsstelle und lass diese blöde Diskussion hier sein, wenn du ihr helfen willst.
Dir und deiner Freundin alles Gute
wünscht
ChrisTine
Frage der ‚Praktiken‘
Hallo,
das ist eine Frage der Praktiken, wie aus dem Wikipedia-Artikel hervorgeht. Als Vergewaltigung zählt alles, was im weitesten Sinne mit Penetration zu tun hat, als „sexuelle Nötigung“ alles andere, also ungewollte Berührungen, Angrabschen, Küssen (gegen den Willen), etc.
Siehe Wikipedia:
"Von Vergewaltigung (synonym: Stuprum, veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper (orale Penetration oder andere sexuelle Handlungen) verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert.
Die Nötigung mit den bei der Vergewaltigung beschriebenen Mittel zu sonstigen sexuellen Handlungen (einfache sexuelle Handlungen) ist als sexuelle Nötigung strafbar."
Der letzte Satz macht den Unterschied klar: bei der Nötigung sind die Mittel (Gewalt, Ausnutzen einer Zwangslage, etc.) die gleichen wie bei der Vergewaltigung, aber die „Handlungen“ (Berühren, Küssen, etc.) sind andere. (Vergewaltigung: Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration), etc.).
Bis vor ca. 10 Jahren galt übrigens nur vaginale Penetration als Vergewaltigung, alles andere, insbesondere anal, oral, galt als sexuelle Nötigung (und wurde dadurch i.A. niedriger bestraft). Dies wurde geändert, als etliche Gruppierungen dies als unzureichend, bzw. unlogisch angesehen haben. Ist ja auch wirklich sinnvoller, wie es heute ist…
wenn du meinst dass es so einfach ist die freundin zur polizei oder ärztliche hilfe zu schleppen, dann übernehme es bitte! ich bin einfach verzweifelt und versuche heraus zu finden was es für strafen dann angehängt werden (missbrauch wird ja weniger „bestraft“ als eine vergewaltigung)um sie vielleicht eines tages davon überzeugen zu können maßnahmen zu unternehmen…
ausserdem, für mich heißt gewalt schläge zu bekommen… meine freundin hatte hinterher wirklich einige blaueflecke, nicht wegen seiner hand sondern wegen seiner spitzen knochen auf denen sie gelegen hat oder er sie umarmt hat! nunja, nichts desto trotz ich bedanken mich für eure/deine hilfe.
lg schmagali
Notruf für vergewaltigte Frauen
Hallo,
Ich habe gerade weiter unten nachgelesen und gesehen, dass Du eher Hilfe in einem konkreten fall leisten möchtest. Damit wirst Du alleine überfordert sein.
Es gibt eigentlich in jeder Stadt einen „Notruf für vergewaltigte Frauen“. Am besten gibst Du diesen Begriff in Google ein. (Ich habe dies gerade auch schon getan, da ich aber Deine Stadt nicht weiss, kann ich jetzt nichts passendes verlinken.)
Ohne jetzt die Leute zu kennen, die diese Notrufe betreiben, bin ich sicher, dass Du auch als Mann und Angehöriger dort anrufen kannst und die nötige Beratung erhälst: wie Du selbst damit umgehst, welche Unterstützung Deine Freundin jetzt von Dir am ehesten braucht, welche Ärzte, Therapeuten, Berater in dieser Stadt zur Verfügung stehen, ob Polizei und wenn ja: ob jemand vom Notruf mitgeht, etc.
So wie Du es weiter unten beschreibst, war es eine Vergewaltigung. Festhalten, zu-Boden-drücken, etc. ist bereits Gewalt (grob: alles, was jemanden hindert, seinen eigenen Willen geltend zu machen). Ausserdem siehst Du bei Wikipedia (weiter unten verlinkt), dass selbst „Drohung mit Gewalt“ (also z.B. "halt jetzt still, oder Du bekommst eines in die Fresse/ ich hole mein Messer heraus, etc.) für den Gesetzgeber ausreicht, um eine Vergewaltigung als solche anzusehen.
Also mein Rat: warte nicht lange und lass Dich erst einmal selbst beim Notruf beraten. Wenn Du absolut keine passende Beratungsstelle findest, frage vielleicht nochmal im Gender-Brett.
Viele Grüsse,
Walkuerax
das ist Gewalt
Hallo Schmagali,
es wird sicher nicht einfach, sie dazu zu bringen, zur Polizei zu gehen. Vielleicht ist das auch gar nicht der richtige Weg.
Ist ihr denn selber klar, dass ihr derzeitiger Zustand von diesem Erlebnis herrührt? Bemerkt sie ihre Verfassung überhaupt selbst?
Meiner Erfahrung nach versuchen Opfer dieses Erlebnis eher zu verdrängen und es sogar u.U. zu verharmlosen oder sich selbst die Schuld dafür zu geben. Ich finde, das tust Du einerseits auch, indem Du Gewalt erst da siehst, wo geschlagen wird. Es ist kein Spiel, nur weil nicht geprügelt wird, wenn einer von beiden - wirklich - nicht möchte.
Wenn er gegen ihren Willen mit ihr schlafen wollte, ist das aus meiner laienhaften Sicht unter Gewaltanwendung geschehen.
Viel wichtiger als die Frage, ob sie zur Polizei gehen soll/muss und wie lange der Täter dafür u.U. hinter Gitter käme, wäre für mich die Frage, ob sie bereit ist, sich helfen zu lassen…
Und wichtiger wäre sicher, dass sie sich mit ihrer derzeitigen Verfassung auseinandersetzt und das möglichst unter professioneller Betreuung. Du als Freundin könntest ihr dahin gehend helfen, dass Du ihr sensibel zu verstehen gibst, dass etwas mit ihr passiert, was sie vielleicht selbst gar nicht so registriert.
Auch ihr Partner könnte ihr da Hinweise geben. Aber zum Profi muss sie aus eigenem Antrieb gehen, es sei denn es besteht akute Suizidgefahr. Aber da kann ich nichts zu sagen - vom Bauch her würde ich in so einem Fall vermutlich den Notarzt rufen, wenn ich mitbekomme, dass meine Freundin sich umbringen möchte. Aber rechtlich sieht das dann wohl anders aus.
Alles Gute -
Demenzia
Hallo!
Das ist ja alles sehr interessant, wo der Unterschied zwischen „Vergewaltigung“ und „Sexueller Nötigung“ liegt.
Nur hat das nichts mit der Frage zu tun…
Zudem nennst Du auch in Deinem Artikel wieder, dass die Handlung gegen den Willen des Opferst stattzufinden hat.
Das ist auch hier nicht ganz korrekt, denn es reicht lediglich die Annahme, dass es gegen den Willen des Opfers geschehen ist (bei den beiden Themen innerhalb Deines Threats).
So wäre m.E. nach z.B. die Penetration durch den Arzt, welcher seine Patientin gerade in der Vollnarkose hat, ebenfalls als Vergewaltigung zu werten. Eine Willensbildung hat hier gar nicht stattgefunden.
Lieben Gruß
Patrick