Misshandlung einer 28jährigen frau durch ihre mom!

hallo gemeinde,

ich kenne persönlich eine 28jährige frau (nennen wir sie c.), die durch ihre mutter psychisch als auch physisch (kopf an die wand schlagen u.ä.) misshandelt wird.
welche strafen kann die mutter erwarten, falls sie irgendwann mal ausrastet und c. dabei schwer verletzt?
demnächst möchte nämlich die tochter ausziehen. trotzdem die mutter sagte: ‚zieh ruhig aus, mach doch‘, hat c. wahnsinnige angst davor. da sie seit tagen intensive kopfschmerzen hat, nehme ich an, dass diese von der situation herrühren.
diese gehen selbst durch starke medikamentöse behandlung nicht weg!
was kann c. tun, was kann ich tun, kann die polizei was tun??
wie hoch sind die chancen, das die tochter überhaupt was gegen ihre mutter unternimmt?
bitte helft mir schnell!!

grüße
frank

ps: entschuldigt bitte mein wirres geschreibe, aber die sache nimmt mich selbst ganz schön mit.
pps: würde es was bringen, wenn ich die mutter anzeigen würde (z. b. wegen kopf an die wand schlagen)?

Hallo Frank,

Du selber kannst ja wohl nicht eingreifen - wenigstens nicht körperlich.
Hast Du eine Bekannte, die die Frau da rausholt und ins Frauenhaus bringt? Die müsste allerdings kräftig, durchsetzungsfähig undf psychoisch stabil sein, um sich gegen die Mutter dutchzusetzen.
Denn das scheint mir die allererste Adresse zu sein. Danach kann man weitersehen.

Natürlich kannst Du die Mutter anzeigen; Du kannst auch die Polizei rufen. Die wird aber wenig tun, und sie wird die Frau auch nicht ins Frauenhaus begleiten.

Die Anzeige wird auch erst bearbeitet werden, und das dauert.

Gruß - Rolf

Hi frank,

pps: würde es was bringen, wenn ich die mutter anzeigen würde
(z. b. wegen kopf an die wand schlagen)?

Das bringt meistens nur dann was, wenn sich die Tochter die Misshandlung von einem Arzt attestieren lässt. Das muss sie zwar selbst bezahlen, kostet aber nicht die Welt.

Im Übrigen: Kann die Tochter nicht bis zum Umzug bei Freunden oder anderen Verwandten wohnen, oder bei Dir? Zum Umzug selbst zwei Leute mitbringen, die als Puffer zwischen ihr und ihrer Mutter dienen.

Ansonsten könnte sich die Betreffende nach vollzogenem Umzug evtl. mal über eine Therapie Gedanken machen, denn das ist ja vermutlich nicht erst jetzt aufgetreten, dass die Mutter gewalttätig wird? Und warum lebt sie dann mit 28 noch bei ihr?

Gruß,
Anja

Hallo !

Hier scheint es ein Problem mit zumindest zwei Ebenen zu geben.

Auf der einen Ebene die strafrechtliche Komponente, auf der anderen Ebene eine psychologische Komponente.

Strafrecht:
die Polizei bzw. im weiteren Verlauf die Staatsanwaltschaft kann erst dann tätig werden, wenn die Handlungen angezeigt werden. Die Anzeige kann jeder, der von diesen Taten Kenntnis hat bei jeder Poslizeidienststelle aufgeben. Auch Anzeigen über das Internet sind möglich.
Kleines Problem in dem von dir geschilderten Fall: Wenn die Tochter bei einer Befragung sagt, sie sein „die Treppe runtergefallen“ oder ähnliches, läuft die Anzeige ins Leere.

Psychologie:
hier scheint dann auch das eigentliche Problem zu liegen: Wieso läßt sich eine 28-jährige Person von ihren Eltern körperlich und geistig mißhandeln bzw. sucht nach diesen Mißhandlungen weder polizeiliche noch psychologische Hilfe? Diese Frage zu klären ist meines Erachtens nach sogar viel wichtiger, als sich auf strafrechtliche Komponente zu stützen.

MOALR84

hoi,

was passiert wenn ihr freund mitkommt und sieht wie die mutter agressiv wird, c. zur hilfe eilt und dann ein hausverbot ausgesprochen bekommt?
darf er noch mit seinem kumpel zusammen oder getrennt, einer muss ja auf c. aufpassen, ihre wichtigsten sachen ausräumen? oder gilt das hausverbot ab sofort und darf die mutter mit den z.b. alten liebgewonnenen kinderspielzeugen von c. machen was sie will?

grüße
frank

Moin,

die psychologische Komponente erinnert mich an Die Klavierspielerin von Elfriede Jelinek …

Pit

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Servus Frank !

Abgesehen davon, dass der Beitrag sich langsam der FAQ 1129 nähert, ist es nach meiner Kenntnis und der von Wikipedia so, dass nach einem ausgesprochenen Hausverbot das Betreten der betreffenden Räumlichkeiten durch die mit dem Verbot belegte Person den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt.
==> http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch

Grüße aus Wien
Helmut

Guten Tag,
Anzeige erstatten kann jeder, der von einer Straftat Kenntnis hat. Körperverletzung ist ein Straftat.
Soviel zum den Basics der juristischen Seite.

Ob die Anzeige dann aufgenommen wird (da kann man drauf bestehen), ob das ganze dann vefolgt wird, und ob da letzten Endes eine Beweislage rauskommt, die zu einer Verfahrenseröffnung führt, steht in den Sternen.
Und ob demit c. geholfen wird, steht noch einmal auf einem ganz anderen Blatt.
c. müsste selbst aktiv werden, z.B. sich erstmal Beratung holen, z.B. von selbst Betroffenen, die sich in einer Selbsthilfegruppe organisiert habe. Zu erfragen bei der Familienberatungsstelle. Oder beim Pastor. Oder bei der Kontakstelle für Selbsthilfegruppen (in Hamburg heisst das KISS= Kontakt und Informationsstelle f. Selbsthilfegruppen).
Jede Hilfe von aussen bleibt frcuhtlos, wenn der/die Betroffene nicht selbst den ersten Schritt macht.
War jedenfalls in meinem Fall so- und bei mir hat das gedauert, bis ich Mitte 40 war.
LG
Fiete