Misstrauensantrag stellen 2. Vors.+Schatzmeister

Sportverein

Der 1. Vors. ist nicht wiedergewählt, es gibt einen neuen 1. Vorsitzenden

Der Gesamtvorstand ist nicht entlastet worden.

Die 2. Kassenprüfung brachte noch mehr Ungereimtheiten

Der 2. Vorsitzende und die Schatzmeisterin verhalten sich nicht kooperativ und wissen angeblich nicht was in der Amtszeit des alten 1. Vors. geschehen ist.

Wie stelle ich einen Misstrauensantrag.
Die außerordentliche MV wurde einberufen.

Hallo Schwimmverein,

ich empfehle dringend einen Blick in die aktuelle Vereinssatzung. Die muss ein eingetragener und gemeinnütziger Verein haben und dort sollten die Dinge genau geregelt sein. I.d.R. ist es so - Der „alte Vorstand“ wird durch die ordentlich einberufene MV entlastet oder eben nicht, wenn der Rechenschaftsbericht nicht genehmigt wird. Der „alte Vors.“ kann sich auch nicht einfach ins Privatleben zurückziehen, sondern haftet, wenn er beim Amtsgericht eingetragen ist - und das sollte sein.
Ansonsten im Vereinsgesetz nachlesen. Außer Mißtrauensantrag (gibt es eigentlich nicht bei Vereinen, eben nur die „Nichtentlastung“) hilft immer: sich selbst zur Wahl stellen und evtl. auf geheimer Abstimmung bestehen.