Misstunden,weihnachtsgeld

Liebe/-r Experte/-in,
Mal angenommen jemand hat eine Lohnabrechnung daheim aufgemacht und war
erstaunt. Was ist wenn da steht im Februar werden die 120 Euro weihnachtsgeld
wieder abgezogen , da man zum 15. Februar die Firmen verlässt.
Folgendes hätte man dazu gefunden.

–Arbeitgeber können das Weihnachtsgeld im Fall einer Kündigung von
einem Beschäftigten nur dann zurückfordern, wenn die Bedingungen
dafür im Arbeitsvertrag genau festgelegt sind. Ein allgemeiner
Hinweis auf den Vorbehalt der Rückforderung genügt nicht, entschied
das Bundesarbeitsgericht. Damit bekam eine Angestellte aus Bayern
recht, die nach ihrer eigenen Kündigung das Weihnachtsgeld
zurückzahlen sollte. In der Urteilsbegründung des BAG heißt es, der
Arbeitsvertrag habe nur die unverbindliche Klausel enthalten, daß
Zulagen unter Vorbehalt gewährt und zurückgefordert werden können.
Die Regelung müsse aber auch die Voraussetzungen für die
Rückforderung und die Dauer der Bindung an den Betrieb umfassen
–Quelle: http://www

in Vertrag würde nur folgendes stehen - weihnachts und Urlaubs
Geld werden nach Tarif gewährt.

Sonst nix! !

Im Tarifvertrag steht nur drin das man 15 % bekomme MEHR steht nicht
drin

Dann nehemen wir an der Arbeitgeber hätte folgende aufstellung gemacht

39 stunden woche also 156 stunden im monat ABER das jahr hat 52 wochen x 39 ist 2028 stunden geteilt durch 12 monate is 169 stunden / Monat .

Nehmen wir an es wird von 9 - 18.30 das sind 9,5 stunden dienstag bis freitag und Samstag bis 13.oo also 4 stunden .
das sind 42 stunden Woche mal 4 ist 168 stunden , gut manchmal hat das monat noch ein zwei tage .
aber würde jemand jetz noch überall z.B ne halbe stunde am tag weg , für eine Mittagspause dann sind es nur 160 stunden.
dann hat der Betrieb normalerweise bis sechs auf ausser im sommer , da is bis halb sieben dann sind es 152 stunden .

Wenn jemand krank ist oder Urlaub nimmt werden in der Woche nur 38 std verrechnet dann fehlen nochmal 4 stunden ???

Das würde heissen , wer Pause macht, krank ist oder in Urlaub geht würde immer Minusstunden haben.

Wenn das so wäre, wäre das nicht korrekt oder ?

Lg und Danke

Was ist wenn da steht im Februar werden die 120 Euro

weihnachtsgeld wieder abgezogen , da man zum 15. Februar die Firmen verlässt.
in Vertrag würde nur folgendes stehen - weihnachts und Urlaubs
Geld werden nach Tarif gewährt.
Im Tarifvertrag steht nur drin das man 15 % bekomme MEHR steht nicht drin

39 stunden woche also 156 stunden im monat ABER das jahr hat
52 wochen x 39 ist 2028 stunden geteilt durch 12 monate is 169
stunden / Monat .

Nehmen wir an es wird von 9 - 18.30 das sind 9,5 stunden
dienstag bis freitag und Samstag bis 13.oo also 4 stunden .
das sind 42 stunden Woche mal 4 ist 168 stunden , gut manchmal
hat das monat noch ein zwei tage .
aber würde jemand jetz noch überall z.B ne halbe stunde am tag
weg , für eine Mittagspause dann sind es nur 160 stunden.
dann hat der Betrieb normalerweise bis sechs auf ausser im
sommer , da is bis halb sieben dann sind es 152 stunden .

Wenn jemand krank ist oder Urlaub nimmt werden in der Woche
nur 38 std verrechnet dann fehlen nochmal 4 stunden ???

Das würde heissen , wer Pause macht, krank ist oder in Urlaub
geht würde immer Minusstunden haben.

Wenn das so wäre, wäre das nicht korrekt oder ?

Lg und Danke

Guten Tag

  1. Weihnachtsgeld
    das Weihnachtsgeld kann zurückgefordert werden, wenn es ausdrücklich vereinbart ist und die Rückforderungsdauer angesicht der Höhe angemessen ist
    Wenn im Arbeitsvertrag und Traifvertrag dazu tatsächlich nichts steht, dann ist das nicht zulässig.
    Bei nur 15% würde ich auch jede Frist über den 31.1. für unzulässig halten
  2. Stunden
    Ich habe Ihre Frage und den Sachverhalt nur mühsam verstanden.
    Es kommt darauf an, was im Vertrag steht.
    39 Stundenwoche nach Vertrag bedeutet, dass man in der Woche 39 Stunden arbeiten muss.
    Im Falle von Krankheit und Urlaub bekommt man so viele Stunden abgerechnet und bezahlt, wie man gehabt hätte, wenn man da gewesen wäre. Also 39 Stunden / Woche. Durch Urlaub und Krankheit entstehen keine Minusstunden
    39 Stunden mal 4,2 (so gleicht man die Unterschiede der Monate aus) = 163,8 Stunden im Monat. x 12 = 1965,6 Stunden im Jahr : 52 Wochen = 37,8 Stunden. Es kommt aber nicht auf solche Überschlagsrechnungen an, sondern auf die konkret gearbeitete Zeit. Die müssten Sie sich vielleicht einfach mal Woche für Woche 2011 ansehen.
    Ich verstehe Ihre Berechnung oben nicht.
    Eine Pause zählt nicht zur Arbeitszeit.
    Schönen Tag noch

Da scheint d. Teufel im Detail zu stecken - am besten v. einem FA Arb.recht prüfen lassen.

Hallo Sue,
wenn nirgendwo eine Rückzahlung vorgesehen ist, bracuht auch nicht zurückgezahlt werden.
Deine Rechnung bezüglich der Stunden hinkt ein wenig. Du musst von einer täglich Arbeitzeit ausgehen, das sind bei einer 39 Stunden-Woche und 5 Tage 7,8 Stunden pro Tag. Das musst du mit den jeweiligen Arbeitstagen im Monat multiplizieren. Es gibt nämlich kaum einen Monat, der exakt 4 Wochen hat. Und bei der täglichen Arbeitzeit von 9-18.30 musst du auch täglich die Pause abziehen. Und da bei Euch die Arbeitszeit zwischen Sommer und Winter schwankt wird es noch komplizierter. Aber wofür ist dir das gerade wichtig? Du wirst doch nach geleisteten Stunden bezahlt, oder??? Warum nur 38 Stunden bei Urlaub und Krankheit gerechnet werden, weiß ich nicht, es müssten 39 Stunden sein. Sollen die Minusstunden nachgearbeitet werden? Oder wird weniger gezahlt?
Gruß
Brigitte

Lieber Experte,
Mal angenommen jemand hat eine Lohnabrechnung daheim
aufgemacht und war
erstaunt. Was ist wenn da steht im Februar werden die 120 Euro
weihnachtsgeld
wieder abgezogen , da man zum 15. Februar die Firmen verlässt.
Folgendes hätte man dazu gefunden.

–Arbeitgeber können das Weihnachtsgeld im Fall einer
Kündigung von
einem Beschäftigten nur dann zurückfordern, wenn die
Bedingungen
dafür im Arbeitsvertrag genau festgelegt sind. Ein allgemeiner
Hinweis auf den Vorbehalt der Rückforderung genügt nicht,
entschied
das Bundesarbeitsgericht. Damit bekam eine Angestellte aus
Bayern
recht, die nach ihrer eigenen Kündigung das Weihnachtsgeld
zurückzahlen sollte. In der Urteilsbegründung des BAG heißt
es, der
Arbeitsvertrag habe nur die unverbindliche Klausel enthalten,
daß
Zulagen unter Vorbehalt gewährt und zurückgefordert werden
können.
Die Regelung müsse aber auch die Voraussetzungen für die
Rückforderung und die Dauer der Bindung an den Betrieb
umfassen
–Quelle: http://www

in Vertrag würde nur folgendes stehen - weihnachts und Urlaubs
Geld werden nach Tarif gewährt.

Sonst nix! !

Im Tarifvertrag steht nur drin das man 15 % bekomme MEHR steht
nicht
drin

Dann nehemen wir an der Arbeitgeber hätte folgende aufstellung
gemacht

39 stunden woche also 156 stunden im monat ABER das jahr hat
52 wochen x 39 ist 2028 stunden geteilt durch 12 monate is 169
stunden / Monat .

Nehmen wir an es wird von 9 - 18.30 das sind 9,5 stunden
dienstag bis freitag und Samstag bis 13.oo also 4 stunden .
das sind 42 stunden Woche mal 4 ist 168 stunden , gut manchmal
hat das monat noch ein zwei tage .
aber würde jemand jetz noch überall z.B ne halbe stunde am tag
weg , für eine Mittagspause dann sind es nur 160 stunden.
dann hat der Betrieb normalerweise bis sechs auf ausser im
sommer , da is bis halb sieben dann sind es 152 stunden .

Wenn jemand krank ist oder Urlaub nimmt werden in der Woche
nur 38 std verrechnet dann fehlen nochmal 4 stunden ???

Das würde heissen , wer Pause macht, krank ist oder in Urlaub
geht würde immer Minusstunden haben.

Wenn das so wäre, wäre das nicht korrekt oder ?

Lg und Danke

Hallo,

Das Weihnachstgeld gilt immer für das zurückgelegte Jahr. Allerdings gilt hier nicht das Kalenderjahr, sondern das eigene Wirtschaftsjahr. Beginnt mit Datum der Einstellung und ist abhängig ob es im laufenden Wirtschaftsjahr gezahlt wird oder ob es erst nach Ablauf von 365 Tagen gezahlt wird.

zum zweiten Punkt:

Für solche Berechnungen gilt grundsätzlich die tatsächlich gearbeitete Zeit innerhalb von 365 Tagen und davon dann den Durchschnitt als 1/12 ermittelt. Als Ergebnis erhält man einen hochgerechneten Monatswert. In diesem sind dann alle Jahresschwankungen enthalten. Wenn man keine 12 Monate gearbeitet hat, dann gilt die Berechnung der letzten 3 Monate.

Zur Durchsetzung der Rechte aus den Tarifverträgen sind die Gewerkschaften zuständig mit ihrem Rechtsschutz. Allerdings haben nur Gewerkschaftsmitglieder einen Anspruch auf Rechte aus Tarifverträgen. Mal ein Beispiel dazu, Wenn in einem Tarifvertrag festgelegt wurde, dass Urlaubsgeld unabhängig von der Stundenzahl in Höhe von 1000 € gezahlt wird, dann muß der Arbeitgeber 1000 € den Gewerkschaftsmitglieder zahlen, wenn nicht, dann klagt die Gewerkschaft vor dem Arbeitsgericht. Den anderen Arbeitnehmern, die nicht in der Gewerkschaft sind, kann der Arbeitgeber 1000 € zahlen. er kann denen auch mehr geben. Er kann denen auch nichts geben und ist damit auch im Recht.
Entscheidend ist immer, welche Formulierung im Arbeitsvertrag verwendet wurde. Wenn der AG sich auf einen anwendbaren Tarifvertrag im AV beruft, dann gilt dass auch für den Nicht-Gewerkschaftmitglied.

Also ganz wichtig, den Arbeitsvertrag gut durchlesen.

Hallo,

  1. Wenn sonst nix im Arbeits- oder Tarifvertrag zur Rückforderung von Zuwendungen steht, dann dürfte die Rückforderung rechtswidrig sein.

  2. Durch Urlaub oder AU dürfen grundsätzlich keine Minusstunden entstehen, da der AG die durchschnittliche Arbeitszeit zu Grunde legen muß.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Birgit,
danke für die Antwort.
Minus stunden werden mit Überstunden verrechnet.
Da ich aber zum 15.gekündigt habe und letzte Woche eine blasen Entsendung bekam und krank bin,komme ich mich auf meine stunden und
schätze die werden wie das weihnachtsgeld abziehen.

LG

Die Angaben sind zu unkonkret. Jedes Urteil bezieht sich auf eine ganz bestimmte Situation und sind selten vergleichbar. Im Tarifvertrag steht drin: 15 Prozent von was???Bruttolohn? Dann ist diese Stundenberechnung unsinnig. Auch muss was zur Voraussetzung der Zahlung im Tarifvertrag stehen. Ab wann wird gezahlt? Ergo lassen diese Fragen keine konkrete Antwort zu.

Hallo,

ich habe meinem Chef schon oft gesagt das die Rechnung nicht aufgeht.
Er sagt aber das Is So.

LG

Ich glaube, dass hier ein Mißverständnis Ihrerseits vorliegt. Mein Hinweis bezog sich NICHT auf die Angaben Ihres Chefs, sondern auf Ihre Angaben, die für eine Beantwortung Ihrer Frage zu unkonkret dargestellt wurden.