hallo erstmal,
ich habe eine bekannte, die mit dem rad fuhr und4 bier getrunken hatte, jedes bier hatte 0,33 liter inhalt, über viele stunden hinweg.
sie ist dann ´mit ihrem rad nach hause gefahren und wurde von der polizei gestoppt. blöderweise schob sie nicht wie angewiesen den rest des weges, sondern fuhr weiter und wurde prompt angehalten.
sie musste pusten und dort waren 2 promille aufgeführt bei 4 bier!!!
sie musste zur blutabnahme.
nun bekam sie einen anruf von der polizei, die ihr freistellte, eine aussage zu machen oder nicht (aber ihr heimlich riet, keine zu mahcen und gegen einen bescheid der staatsanwaltschaft widerspruch einzulegen, es käme dann zum verfahren, dort könnte sie zeugen mitbirngen, die belegen könnten, das sie nur 4 bier hatte, weil die promillzahl so hoch war und das nunmal unüblich sei und auf die menge des alks. keine rücksicht genommen wird)
die freundin hat keinen führerschein und ist vorher nie derart aufgefallen. ihr war auch nicht klar, nach 4 bier fahruntauglich oder gar mit 2% im blut zu fahren.
nun stellt sich die frage, was sollte sie tun und was blüht ihr an strafe? wie hoch sind evtl geldstrafen und keine ahnung was noch.
da sie keinen rechner hat, frage ich mich für sie durch.
kann jemand auskunft geben, wie und welche verhaltensweisen die besten sind und was auf sie zukommt?
danke vielmals im voraus:smile:))
nina
Hallo nina!
Verstoß nach § 316 StGB (Trunkenheit im Straßenverkehr).
– Man unterschiedet die „relative Fahruntüchtigkeit“ bei 0,3 Promille bis 1,09 Promille; heisst zu dem Alkoholwert muss eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung kommen (Unfall; Torkeln, Schlangelinien etc.)
– ab 1,1 Promille liegt die Grenze zur „absoluten Fahruntüchtigkeit“. Heisst, eine „Ausfallerscheinung“ ist nicht zwingend erforderlich!
Der Wert von 1,1 Promille ist bei einem Radfahrer auf 1,6 Promille angehoben, da man von einer geringeren Gefährdung ausgeht.
Du schreibst Deine Freundin hatte einen Wert von 1,89 Promille, der liegt nach Adam Riese über dem Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit
========================> Straftat nach §316StGB
(=>Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe/ gesetzestext)
nach Absatz II muss der Alkoholkonsum nicht vorsätzlich stattgefunden haben; Ordnungswidrigkeiten sowie Verkehrsstraftaten implizieren auch die Fahrlässigkeit.
Allerdings könnte Deine Freundin ein Alkoholproblem haben, wenn sie mit knapp 2 Promille noch Fahrrad fahren kann; =>ernst gemeint!
Das mit den 4 Bier a 0,33 l stimmt mit Sicherheit nicht bzw. war nicht alles was sie vorher getrunken hat!
Gruß
Bernd
hallo erstmal,
ich habe eine bekannte, die mit dem rad fuhr und4 bier
getrunken hatte, jedes bier hatte 0,33 liter inhalt, über
viele stunden hinweg.
Wenn die offizielle Messung 1.89 Prom. ergeben haben, dann wird sie die gehabt haben. Keiner weiss, ob sie an dem Tag schon morgens stockbesoffen war oder heimlich auf dem Klo sich was reingekippt hat. Also geh mal von 1.89 Prom. aus. Ab 1.7 Prom ist absolute fahruntuechtigkeit fuer Fahrradfahrer angesagt.
Was passiert? Gerichtsverhandlung?, Bussgeld, Punkte (die laenger als nur ein Jahr bleiben!). Da sie keinen Fuehrerschein hat, kann man ihr keinen wegnehmen. Evtl. noch ein Idiotentest. Aber das sollte ein Anwalt wissen, den sie wohl jetzt noetig hat.
Li
Hallo,
Da sie keinen
Fuehrerschein hat, kann man ihr keinen wegnehmen.
sie wird dann aber wohl in nächster Zeit auch keinen FS machen dürfen.
Gruss, Niels
Hi Nina,
hier könnt Ihr mal unter ehrlichen ! Angaben nachrechnen, was Deine Freundin bei ihrem Konsum in etwa an Promille hatte:
http://www.firstsurf.com/t_promille.htm
Ich glaube nämlich auch, dass sie ein bisschen schwindelt - oder sich zumindest selbst etwas vormacht.
Gruß,
Anja
Hallo,
also nach diesem Rechner + idealisierten Annahmen (4 x 0.5 Doppelbock, 40-50kg und keine Zeitverzögerung) wären es 1.9 Promille *g*. Aber vermutlich hat sich zwischen dem 3 und 4 Bier ein Zählfehler eingeschlichen (1,2,3,3,3,3,…,4).
Gruss
Enno
PS: Die Aussage „nur vier Bier“, schließt ja 6 Kurze irgendwo nicht aus.
Hallo,
Allerdings könnte Deine Freundin ein Alkoholproblem haben,
wenn sie mit knapp 2 Promille noch Fahrrad fahren kann;
=>ernst gemeint!
vermutlich, evtl. „Wachmacher“ wären wohl spätestens beim Bluttest aufgefallen.
Gruss
Enno
Moien!
Die rechtlichen Konsequenzen sind ja bereits geschildert und nach Lage der dinge sollte deine Freunding unbedingt einen Arzt aufsuchen!
Entweder sie lügt und dann sollte sie sich asl Alkoholerin behandeln lassen oder sie hat eine Fehlfunktion der Leber/Niere, denn dann kann es möglich sein mit wenig Bier einen hohen „Pegel“ zu haben!
Bernd