Hallo liebe www’ler,
bei uns ist grad große Diskussion.
Mein Bruder will auf ein Konzert in einem Club in BS von einer Hip Hop
Band „Bushido“. Nun ist die große Frage:
DARF ER MIT 14 JAHREN auf dieses Konzert, wenn er es vor 24.00 Uhr verlässt?
Brauche dringend Info, da es bald soweit ist.
Hinweis: Ich will nicht wissen, ob Ihr es Euren Kindern erlauben würdet, sondern ob es rein rechtlich ok ist.
Was würde denn schlimmstenfalls passieren, wenn er dort hin geht und das nicht ok wäre? Also, was sind da die Konsequenzen? Aaahhhhhhh…
Stimmt es, dass man mit unter 16 Jahren dort um 22.00 Uhr gehen muss?
Kann er dort dann rausgeschmissen werden?
Danke für Eure Antworten!
Baghira
Anonym
25. Dezember 2003 um 21:47
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Hallo Baghira,
wie das rechtlich ist, hängt entscheidend davon ab, ob in diesem Club Alkoholausschank ist, in dem Fall ist es nämlich verboten.
Im Prinzip können Eltern einem 14-jährigen einen unbegleiteten Konzertbesuch oder auch einen Spaziergang um Mitternacht erlauben. Kleiner Tip am Rande: Ausweis und schriftliche Erlaubnis der Eltern mitnehmen - das kommt sehr gut, falls die Polizei mal Unrat wittern sollte.
Der Veranstalter kann allerdings hereinlassen und rauswerfen, aussperren, wen und wann er will, und wenn er z.B. sagt, ab 22 Uhr nur über 18 sonst Polizei, dann gilt das so.
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger
Hallo liebe www’ler,
Hallo,
bei uns ist grad große Diskussion.
Mein Bruder will auf ein Konzert in einem Club in BS von einer
Hip Hop
Band „Bushido“. Nun ist die große Frage:
DARF ER MIT 14 JAHREN auf dieses Konzert, wenn er es vor 24.00
Uhr verlässt?
Geht er da alleine hin, oder is jemand dabei der 18 is und als Erziehungsberechtigter mitgeht?
Brauche dringend Info, da es bald soweit ist.
Hinweis: Ich will nicht wissen, ob Ihr es Euren Kindern
erlauben würdet, sondern ob es rein rechtlich ok ist.
Wenn mein Sohn mal so alt ist gehe ich da mit hin. *Grins*
Was würde denn schlimmstenfalls passieren, wenn er dort hin
geht und das nicht ok wäre? Also, was sind da die
Konsequenzen? Aaahhhhhhh…
Meines Wissens (ich kann mich da aber täuschen), muss er vor 22 Uhr gehen, wenn nich sogar früher, wenn kein Erziehungsberechtigter mit bei is.
Stimmt es, dass man mit unter 16 Jahren dort um 22.00 Uhr
gehen muss?
Kann er dort dann rausgeschmissen werden?
Ja, ich denke schon (siehe oben), kann sogar sein das eure Eltern dann dran kommen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht oder ähnliches.
Danke für Eure Antworten!
Hoffe das stimmt was ich da geschrieben hab.
Wenn er darf wünsch ich ihm auf jeden Fall viel Spass, unbekannterweise.
Yvonne
Baghira
Hallo Wolfgang,
rein von der rechtlichen Seite her liegst du falsch.
Ich empfehle mal das studieren der Paragraphen 4 und 6 des JuSchG.
Dürftest du über google finden. Eine schriftliche Erlaubnis der Eltern nützt gar nicht, da ein Erziehungsberechtigter dabei sein müsste.
Gruß Ivo
Anonym
26. Dezember 2003 um 21:07
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Konzerte und Nachtspaziergänge
Hallo Ivo,
da lasse ich mich ja gerne von Dir belehren, wie ist denn die richtige rechtliche Lage bei Konzerten und Nachspaziergängen, und warum ist das von mir erwähnte Hausrecht des Veranstalters unrichtig?
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger
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