Angeblich hat das Jugendamt festgelegt, daß´die Mutter täglich nicht mehr als 2 Stunden arbeiten darf
Die Mutter ist 36, womit das Jugendamt schon eine ganze Weile nicht mehr für sie zuständig ist ^^ . Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte ein Jugendamt „festsetzen“ (=bestimmen) können, ob und in welchem Umfang eine gesunde 36Jährige erwerbsfähig (bzw. -derzeit- vermittelbar) ist ? Das Jugendamt kann höchstens in Bezug auf ein Kind/ einen Jugendlichen eine Einschätzung dazu abgeben, ob und inwieweit z.B. bei diesem Kind ein spezieller/erhöhter Betreuungsbedarf vorliegt, der zum Wohle des Kindes nur durch ebendiesen Elternteil erbracht werden kann, o.Ä.
Alles Andere bzgl. Feststellung der Erwerbsfähigkeit/ Vermittelbarkeit der Frau etc. würde ggf. über andere Stellen laufen.
da das Kind 3 Noch Aufsicht braucht (gesundes Kind ohne Gebrechen und ohne Behinderung).
Mit 14 besucht das Kind vermutlich noch die Schule. Zumindest während der Schulzeiten/außerhalb der Ferienzeit dürfte das Kind somit gesichert (fremd)betreut sein. Eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit/ Verfügbarkeit/ Vermittelbarkeit der Mutter dürfte ggf. andere Gründe haben. - Personensorgeberechtigte Eltern haben die Aufsichtspflicht über ihre Kinder, bis diese das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Er sagte er sei bei dieser Anhörung oder wie man es auch nennen mag, dabei gewesen.
Unklare Hintergründe… möglicherweise aus dem Zusammenhang gerissene (oder falsch verstandene) Infos… was für eine „Auskunft“ erwartet man hier zu so etwas ?!