Mit 14 noch volle Aufsicht ?

Beispiel
Mutter 36, noch nie gearbeitet
Kind 1  18 Jahre wohnt nicht mehr zu Hause
Kind 2  15 Jahre, Baby, wohnt im Mutter-Kind Heim
Kind 3  14 Jahre wohnt bei der Mutter

Angeblich hat das Jugendamt festgelegt, daß´die Mutter täglich nicht mehr als 2 Stunden arbeiten darf, da das Kind 3 Noch Aufsicht braucht (gesundes Kind ohne Gebrechen und ohne Behinderung). Kann das stimmen ?

hallo.

Angeblich hat das Jugendamt festgelegt, daß´die Mutter täglich
nicht mehr als 2 Stunden arbeiten darf, da das Kind 3 Noch
Aufsicht braucht (gesundes Kind ohne Gebrechen und ohne
Behinderung). Kann das stimmen ?

hmmm… in meiner grundschulklasse gab es mindestens drei schlüsselkinder. die waren da gerade mal 10.
apropos schule: die 14jährige ist doch noch schulpflichtig. während der zeit kann die mutter sicher arbeiten. oder was sollte dagegen sprechen?
wobei ein aufpasser bei der konstellation wahrscheinlich sinn macht. sonst lesen wir hier demnächst

Kind 1 18 Jahre wohnt nicht mehr zu Hause
Kind 2 15 Jahre, Baby, wohnt im Mutter-Kind Heim
Kind 3 14 Jahre, Baby, vom freund sitzengelassen, steht zur zeit auf der straße und mutter will sie nicht mehr aufnehmen…

gruß

michael

Hallo Grußloser,

Angeblich hat das Jugendamt festgelegt, daß´die Mutter täglich
nicht mehr als 2 Stunden arbeiten darf, da das Kind 3 Noch
Aufsicht braucht (gesundes Kind ohne Gebrechen und ohne
Behinderung). Kann das stimmen ?

Mit angeblich kann man nichts anfangen. Anordnungen einer Behörde wie das JA erfolgen schriftlich. Was steht da geschrieben?

auch ohne Gruß

Hallo Michael, diese Auskunft habe ich von unserem Sohn erhalten. Er sagte er sei bei dieser Anhörung oder wie man es auch nennen mag, dabei gewesen. Ich zweifele diese Aussage mehr als an, vor allem wenn ich bedenke, daß diese Frau noch nie gearbeitet hat und lt. unserem Sohn aber wöchentlich 2 Bewerbungen abschickt. Mysteriös oder ? LG Helga

Ich kann es mir nicht vorstellen, daß das Jugendamt verlangt, daß ein 14jähriger Junge so streng beaufsichtigt werden muß. Solange er in der Schule ist, könnte die Mutter doch arbeiten. Ich denke hier will mich jemand veräppeln. Angeblich schreibt die Mutter wöchentlich 2 Bewerbungen. Aber da sie ja nie gearbeitet hat bzw. auch keine Ausbildung vorweisen kann, wird es wohl eng werden mit einem Arbeitsplatz.

kann mir das nicht vorstellen, wenn keine Behinderung vorliegt muß die Frau voll erwerbstätig sein. Vielleicht hat sie selbst gesundheitliche Einschränkungen, das wäre die einzig mögliche Erklärung.

Angeblich hat das Jugendamt festgelegt, daß´die Mutter täglich nicht mehr als 2 Stunden arbeiten darf

Die Mutter ist 36, womit das Jugendamt schon eine ganze Weile nicht mehr für sie zuständig ist ^^ . Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte ein Jugendamt „festsetzen“ (=bestimmen) können, ob und in welchem Umfang eine gesunde 36Jährige erwerbsfähig (bzw. -derzeit- vermittelbar) ist ? Das Jugendamt kann höchstens in Bezug auf ein Kind/ einen Jugendlichen eine Einschätzung dazu abgeben, ob und inwieweit z.B. bei diesem Kind ein spezieller/erhöhter Betreuungsbedarf vorliegt, der zum Wohle des Kindes nur durch ebendiesen Elternteil erbracht werden kann, o.Ä.
Alles Andere bzgl. Feststellung der Erwerbsfähigkeit/ Vermittelbarkeit der Frau etc. würde ggf. über andere Stellen laufen.

da das Kind 3 Noch Aufsicht braucht (gesundes Kind ohne Gebrechen und ohne Behinderung).

Mit 14 besucht das Kind vermutlich noch die Schule. Zumindest während der Schulzeiten/außerhalb der Ferienzeit dürfte das Kind somit gesichert (fremd)betreut sein. Eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit/ Verfügbarkeit/ Vermittelbarkeit der Mutter dürfte ggf. andere Gründe haben. - Personensorgeberechtigte Eltern haben die Aufsichtspflicht über ihre Kinder, bis diese das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Er sagte er sei bei dieser Anhörung oder wie man es auch nennen mag, dabei gewesen.

Unklare Hintergründe… möglicherweise aus dem Zusammenhang gerissene (oder falsch verstandene) Infos… was für eine „Auskunft“ erwartet man hier zu so etwas ?!