Hallo,
Darf man als 16 jährige allein (ohne Freundinnen oder Erwachsenen) einen Tag in einer Großstadt verbringen, auch wenn die Entfernung von zu Hause +150 km beträgt, oder verletzen die Eltern damit die Aufsichtspflicht?
Gruß
Sophia
Hallo,
Darf man als 16 jährige allein (ohne Freundinnen oder Erwachsenen) einen Tag in einer Großstadt verbringen, auch wenn die Entfernung von zu Hause +150 km beträgt, oder verletzen die Eltern damit die Aufsichtspflicht?
Gruß
Sophia
Hi,
Darf man als 16 jährige allein (ohne Freundinnen oder
Erwachsenen) einen Tag in einer Großstadt verbringen, auch
wenn die Entfernung von zu Hause +150 km beträgt, oder
verletzen die Eltern damit die Aufsichtspflicht?
eine starre Auslegung der Aufsichtspflicht gibt es nicht. Das Maß der notwendigen Aufsicht hängt vom Jugendlichen ab.
In Deinem Beispiel müßte der Jugendliche aber schon extrem unzuverlässig oder hoffnungslos hilflos sein, um als Eltern seine Aufsichtspflicht zu verletzen. Wenn ein Jugendlicher normal entwickelt ist, über eine halbwegs durchschnittliche Intelligenz verfügt und weiß, wie er sich im Notfall helfen kann (Hilfe holen kann), ist ein (oder auch mehrere) Tag(e) allein in einer „fremden“ Stadt mit Sicherheit kein Problem. Kein Mensch käme da auf die Idee, den Eltern eine Vernachlässigung ihrer Pflichten vorzuwerfen.
Und noch eine kleine persönliche Anmerkung: Allein die Tatsache, daß Du die FAQ beachtet hast zeigt, daß Du überdurchschnittlich verständig bist - zumindest, wenn man die Fragen von Neumitgliedern zugrunde legt…
Das Argument „Aufsichtspflicht“ steht auf ausgesprochen dünnen Beinen.
Gruß Stefan
Hallo
Darf man als 16 jährige allein (ohne Freundinnen oder
Erwachsenen) einen Tag in einer Großstadt verbringen, auch
wenn die Entfernung von zu Hause +150 km beträgt, oder
verletzen die Eltern damit die Aufsichtspflicht?
Ich kenne Leute, die mit 16 zu Hause ausgezogen sind und 500 km entfernt wohnten. (Lehre)
MfG Frank Müller