" Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Kinder unter 10 Jahren haben keinen Zutritt zu den Veranstaltungen."
Ich bin 16 und Wollte alleine dahin .
Muss unbedingt ein ErziehungsBerechtigter dabei Sein oder Kann ich Eine Schriftliche Einverständniss Erklärung Nehmen ?
wie soll ich die KArte dann am besten Bestellen unter den Namen von Meinem Vater Zb oder Unter meinen Namen Mit Falsche Geburstagsdatum?
Angenommen ich hab ein Ticket. Nun bin ich 16 , würden die mich reinlassen oder nicht ? Kann ich nicht einfach sagen bin 17 hab leider kein Ausweis Mit ?
" Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren dürfen die
Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
besuchen.
Wie ist die Formulierung eigentlich zu verstehen? Häufig liest man ja in dem Zusammenhang „vollendetes X. Lebensjahr“. Wenn ich also folgendermaßen umformuliere: „Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen …“, dann trifft das 16-Jährige ja gar nicht. Ich frage mich das nur, weil meist entweder etwas ab 16 oder ab 18 erlaubt ist, ab 17 ist ja doch etwas ungewöhnlich.
Je länger ich drüber nachdenke, desto eher denke ich, dass ab dem vollendeten 16. Lebensjahr du keine Begleitung brauchst. Ich habe mal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ wegen der Forumlierung nachgefragt. Mal sehen, was da kommt.
für mich ist ganz klar, daß 16jährige diese Veranstaltung nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten besuchen dürfen.
Man kann es drehen und wenden wie man will, mit 17 darfst du dann alleine dahin.
wrong!
Moin
Da steht ganz klar „z w i s c h e n“ 10 und 16 Jahren. Wenn man 16 ist, ist man folglich nicht mehr daz w i s c h e n. Also kann er alleine hin.
Gruß,
B.
Das ist vielleicht nicht 100% glücklich formuliert, aber eigentlich doch eindeutig, oder?
Die Veranstalter wollen doch nicht mehr, als das JOeschG umsetzen, dort werden meist die Begriffe „unter“ und „ab“ bei Altersangaben gebraucht.
Und davon abgsehen ist man spätestens am Tag nach seinem 16. Geburtstag über 16 Jahre alt, also nicht mehr im Bereich zw. 10 und 16 (sogar gleichgültig ob „zwischen“ jetzt die definierten Eckdaten mit einschließt).
da ich es genau wissen wollte, habe ich die zuständigen mal angemailt.
Dies kam als Antwort:
Sehr geehrter Herr …,
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Ein 16-Jähriger darf also nicht alleine dort hingehen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sonja Burghardt
Kundenbetreuung
Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH
d:ticket
Postanschrift:
Benrather Str. 9
40213 Düsseldorf
Wie siehts mit aus sich mit einer Einverständniss Erklärung
sich Zutritt zu Gewähren ?
Was nutzt ein Stück Papier, wenn es darum geht, dass ein Erziehungsberechtigter während der Veranstaltung neben dir steht? Darum geht es ja.
BTW: Sind die Halbfinals eigentlich so attraktiv? Zumindest Lena wird man da ja nicht zu sehen bekommen, oder? Die ist ja fürs Finale ja vermutlich gesetzt.