Mit 17 aus dem Heim ausziehen!

Hallo,

ich habe da mal ne Frage. Meine Freundin ist nun 17 Jahre alt und möchte wieder zu ihrem Vater ziehen. Sie lebt derzeit noch im Heim.

Ich wollte mal fragen wie lange das ungefähr dauert bis sie ausziehen kann und was alles dazu beantragt werden muss. Kann sich das Jugendamt auch quer stellen und sagen das sie gar nicht ausziehen darf bis sie 18 ist??

Also sie hat ende Juli n Gespräch beim Jugenamt.

Ich freue mich auf antworten

MFG Olli

Hallo

Kann sich das Jugendamt auch quer stellen und sagen das sie gar nicht ausziehen darf bis sie 18 ist??

Woher sollen wir das wissen, wo wir keine Ahnung haben, wieso sie im Heim lebt?

Das wäre wohl auch eine Rechtsfrage, die besser unter Beachtung von FAQ 1129 gestellt werden sollte. Aber auf jeden Fall mit mehr Informationen.

Viele Grüße

Absolut richtig. Nämlich folgende Infos:

Was für ein Heim?

Wer hat das Personensorgerecht?

Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Soll von seiten der 17jährigen die Jugendhilfe beendet werden?

Wenn ja, wer kann/wird/soll für ihre/n Unterhalt/Schule/Ausbildung sorgen?

Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen den weiteren Verbleib in der Jugendhilfe, während die 17jährige bei ihrem Vater lebt? Stichwort Mitspracherecht des Jugendamtes, evtl Kindeswohlgefährdung ja/nein, Unterhaltsfähigkeit des Vaters?

Schule/Ausbildung der 17jährigen weiterhin sinnvoll gesichert?

Halt all sowas. Ohne diese Angaben kann auch im Rechtsbrett keinerlei brauchbare Auskunft erteilt werden.

Alles nicht so leicht, ich weiss das. Aber wenn die Jungendliche einfach von sich aus die Jugendhilfe beendet, sich aus dem Heim entlässt (können kann man erstmal vieles) und dann ohne die Zustimmung und gegen die Empfehlung des zuständigen Jugendamtes zu ihrem Vater oder weissderdeibel wohin zieht, wird eben auch der Vater oder weissderdeibel wer sonst sie verpflegen und unterhalten müssen.

Und das gilt alles nur, so denn all dies nicht gegen den Willen der Personensorgeberechtigten geschieht, anders herum wird das Ganze noch ein bißchen komplizierter und langwieriger. Okay, wobei, bis dahin ist sie längst volljährig.

Gruß

Annie

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Hallo,
es muss erst einmal die Frage geklärt werden, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Sollte dies der Vater haben, steht einem Umzug nichts im Wege.

Ansonsten sollte das deine Freundin beim Jugendamt klären. Mit 17 hat man diesbezüglich ein Mitspracherecht.

Sollte das „Wohl des Kindes“ beim Vater gefährdet sein, wirds schwierig, wenn nicht, freut sich das JA eher, denn durch einen Auszug aus dem Heim werden unglaubliche Kosten eingespart.

LG
Stefan