Absolut richtig. Nämlich folgende Infos:
Was für ein Heim?
Wer hat das Personensorgerecht?
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Soll von seiten der 17jährigen die Jugendhilfe beendet werden?
Wenn ja, wer kann/wird/soll für ihre/n Unterhalt/Schule/Ausbildung sorgen?
Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen den weiteren Verbleib in der Jugendhilfe, während die 17jährige bei ihrem Vater lebt? Stichwort Mitspracherecht des Jugendamtes, evtl Kindeswohlgefährdung ja/nein, Unterhaltsfähigkeit des Vaters?
Schule/Ausbildung der 17jährigen weiterhin sinnvoll gesichert?
Halt all sowas. Ohne diese Angaben kann auch im Rechtsbrett keinerlei brauchbare Auskunft erteilt werden.
Alles nicht so leicht, ich weiss das. Aber wenn die Jungendliche einfach von sich aus die Jugendhilfe beendet, sich aus dem Heim entlässt (können kann man erstmal vieles) und dann ohne die Zustimmung und gegen die Empfehlung des zuständigen Jugendamtes zu ihrem Vater oder weissderdeibel wohin zieht, wird eben auch der Vater oder weissderdeibel wer sonst sie verpflegen und unterhalten müssen.
Und das gilt alles nur, so denn all dies nicht gegen den Willen der Personensorgeberechtigten geschieht, anders herum wird das Ganze noch ein bißchen komplizierter und langwieriger. Okay, wobei, bis dahin ist sie längst volljährig.
Gruß
Annie