Hallo Almara84,
leider, leider hat die Mutter deiner Freundin das Sorgerecht und kann damit bestimmen, wo ihre Tochter sich aufhält. Ebenfalls kann sie damit jegliche finanziele Unterstützung verweigern, sprich dir kein Geld für das Unterkommen deiner Freundin geben.
Auch das Jugendamt ist in der Zwickmühle, eine Hilfe für deine Freundin nur dann bewilligen zu können, wenn ihre Mutter einen sogenannten Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellt.
Die Frage ist auch, wie weit du weg wohnst von deiner Freundin, so dass sie die Schule wechseln müsste?
Weil, unter dem Tisch gesagt, könnte deine Freundin ja auch einfach „abhauen“ und damit ein klares Signal setzen, ebenso (besser) kann sie auch selbst zum Jugendamt gehen und ihre Situation schildern. Wenn es wirklich unerträglich für sie ist - die Mutter kann das völlig anders sehen - dann muss deine Freundin auch handeln. Und wenn sogar ihre Therapeutin mit dem Plan konform geht, kann sie sicherlich deine Freundin auch mit einem Bericht für das Jugendamt unterstützen.
In dem Moment, in dem das Jugendamt erkennt, dass deine Freundin in einer Notlage ist, weil sie es zuhause nicht mehr aushält, wird man auf dem Amt auch nicht mehr wegsehen können und in irgendeiner Form auch mit der Mutter sprechen und helfen.
Preislich gesehen ist Euer beider Plan sogar recht günstig. Er ist in jedem Fall günstiger als eine ambulante Hilfe und viel, viel günstiger als eine Wohngruppe oder eine Jugendwohnung.
Wenn die Mutter erkennt, dass deine Freundin es ernst meint, wird sie sich auch irgendwie entscheiden müssen und kann sich nicht einfach verweigern.
Deine Freundin muss handeln! Schön, dass du ihr beistehst und sie aufnehmen willst. Vielleicht kannst du mit ihr gemeinsam zum Jugendamt.
Schreibt einen Bericht, wie es zuhause ist, woran genau deine Freundin leidet und wo die (unüberwindlichen) Schwierigkeiten sind. Lasst die Therapeutin einen schreiben, erfragt eine Stellungnahme der Schule.
Und vor allem schreibt auf, wie euer Plan ist, dass die Schule und die Zukunft deiner Freundin sich dadurch positiv entwickeln. Dann seid ihr gut vorbereitet gegenüber den Fragen der Damen und Herren auf dem Jugendamt.
Je kürzer die Zeitspanne zur Volljährigkeit ist, um so weniger wird man Euch Steine in den Weg legen.
Am besten für das Amt (Geldmangel in den Staatskassen und Überlastung der KollegInnen) ist jedoch: Bis zur Volljährigkeit zu warten, dann sind die aus der Angelegenheit raus, was die Mutter und alle diesbezüglichen Streitigkeiten angehen würde.
Dann aber kann deine Freundin selbst Hilfen beantragen und Geld für die Unterkunft bei dir bekommen, solange sie noch zur Schule geht.
Ich bin sehr interessiert daran zu erfahren, wie es ausgegangen ist und freue mich über eine Mail.
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Viele Grüße und viel Glück euch beiden!
Martin