Mit 17 Mietvertrag unterschrieben, rechtskräftig?

Hallo Rechtler!
Hätte da eine Frage, die ich im Auftrag von Person A (so nenn ichs jetzt mal) stellen soll.
Folgendes, Person A hat mit einer Freundin von ihr Person B einen Mietvertrag in einem Stall abgeschlossen, da die Pferde zusammen in einer Box stehen, steht im jeweiligen Vertrag: Vertrag von Person A ist ohne den Vertrag von Person B nicht gültig und umgekehrt genauso!
Jetzt ist aber Person A erst 17 und Person B 18. Das bedeutet doch nun, dass der Mietvertrag nicht rechtskräftig ist! Ist das richtig? Muss Person A sich nun an irgendwelche Abmachungen des Vertrages halten? Die Personen haben vor aus dem Stall zu wechseln, wegen Streitigkeiten mit dem Stallbesitzer und haben eine richtig blöde Kündigungsfrist (hab sowas selbst noch nie gehört so) und zwar(ich zitiere) : Der Vertrag beginnt zum … und läuft auf eine unbestimmte Zeit. Er kann erstmals nach Ablauf von drei Monaten bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. (Die Personen sind erst einen Monat dort)!

Jetzt ist die Frage, kann Person A aus dem Stall wechseln ohne Kündigungsfrist rein rechtlich gesehen? Und da der Vertrag von Person B ohne den Vertrag von Person A nicht gilt, fällt dieser dann auch weg?
Muss sie, wenn sie geht trotzdem die Stallmieten der Kündigungsfrist hinnehmen und diese zahlen oder kann der Stallbesitzer diese garnicht einklagen, da der Vertrag ja garnicht gilt, mit 17 ist man ja nicht Vertragsmündig. Theoritisch haben sich aber Person A und der Stallbesitzer strafbar gemacht, denn dieser hätte den Vertrag nicht ohne EInverständnis der Eltern schließen dürfen und sie hätte nicht unterschreiben dürfen. Kann nun der Stallbesitzer sie anzeigen, falls sie geht oder besteht da keine Chance?

Würde mich sehr über Erleuterungen eurerseits freuen :smile:

Danke !!!

Hallo Rechtler!

Hätte da eine Frage, die ich im Auftrag von Person A (so nenn
ichs jetzt mal) stellen soll.

Folgendes, Person A hat mit einer Freundin von ihr Person B
einen Mietvertrag in einem Stall abgeschlossen, da die Pferde
zusammen in einer Box stehen, steht im jeweiligen Vertrag:
Vertrag von Person A ist ohne den Vertrag von Person B nicht
gültig und umgekehrt genauso!

Wer ist der Vermieter des Stalles, Person C ? und wer hat mit dem den Vertrag abgeschlossen:???

Jetzt ist aber Person A erst 17 und Person B 18. Das bedeutet
doch nun, dass der Mietvertrag nicht rechtskräftig ist!

Nicht unbedingt, wir haben es hier ja nicht mit einem Mietvertrag wie mit einer Wohnung nach BGB zu tun,…
Ist

das richtig? Muss Person A sich nun an irgendwelche
Abmachungen des Vertrages halten?

Wenn der Vertrag wirksam ist, ja,…

Die Personen haben vor aus

dem Stall zu wechseln, wegen Streitigkeiten mit dem
Stallbesitzer und haben eine richtig blöde Kündigungsfrist
(hab sowas selbst noch nie gehört so) und zwar(ich zitiere) :
Der Vertrag beginnt zum … und läuft auf eine unbestimmte
Zeit. Er kann erstmals nach Ablauf von drei Monaten bis zum
dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats
gekündigt werden. (Die Personen sind erst einen Monat dort)!

Hat damit nichts zu tun, das ist ein Mietvertrag über Gewerberäume und unterliegt nicht den gesetzlichen Regelungen für Wohnraum!

Die Vertragspartner, einerseits Stallbesieter und andererseits Mieter sind hier als „Kaufleute“ zu betrachten und hier sind individuelle Mietvereinbarungen die Regel.
Zudem muß dem Stallbesitzer ja die Möglichkeit gegeben werden, einen Ersatz für den ausscheidenden Mieter zu finden und solche Fristen sind üblich.

Jetzt ist die Frage, kann Person A aus dem Stall wechseln
ohne Kündigungsfrist rein rechtlich gesehen?

Nein

Und da der :Vertrag von Person B ohne den Vertrag von Person A nicht gilt, :fällt dieser dann auch weg?

Haben denn A + B einen Vertrag für sich selber geschlossen, also als GdbR oder steht im Mietvertrag, der zwischen dem Stallbesitzer und A*B geschlossen wurde, …das ist üblich, ein Mietverhältnis, bei dem eine Partei durch mehrere Personen vertreten wird, also in diesem Fall sind die Mieter 2 Personen, kann der Vertrag nur mit Zustimmung beider Personen geändert/gekündigt werden.

Muss sie, wenn sie geht trotzdem die Stallmieten der
Kündigungsfrist hinnehmen und diese zahlen

ja

oder kann der :Stallbesitzer diese garnicht einklagen,
doch

da der Vertrag ja

garnicht gilt, mit 17 ist man ja nicht Vertragsmündig.

Ob die Minderjährige den Vertrag hat schließen dürfen, wäre unter dem „Taschengeldparagaphen“ zu bewerten; Minderjährige dürfen sehr wohl ein Rechtsgeschäft tätigen, wenn dies mit dem Taschengeld bezahlt werden kann und im Bereich der jugendlichen Pferdebesitzer ist dieses Procedere nicht unüblich.

Theoritisch haben sich aber Person A und der Stallbesitzer
strafbar gemacht,

nein, es ist für mich ekien strafbare Handlung durch den Stattbesitzer erkennbar, und auch nicht für A

denn dieser hätte den Vertrag nicht ohne

EInverständnis der Eltern schließen dürfen

nein, wie oben beschrieben, ggf. Taschengeldparagraph

und sie hätte nicht :unterschreiben dürfen.

Doch, geht,…

Kann nun der Stallbesitzer sie :anzeigen, falls sie geht oder besteht da keine Chance?

Strafrechtlich gibt es hier keinen Ansatz, beide wußten, dass eine der Mieterinnen minderjährig ist, es sei denn, dies wurde dem Stallbesitzer verschwiegen. Das wäre eine Straftat.

Ich hoffe, es hat etwas Licht in die komplizierte Welt der Kaufleute gebracht,

liebe Grüße

Folgendes, Person A hat mit einer Freundin von ihr Person B
einen Mietvertrag in einem Stall abgeschlossen, da die Pferde
zusammen in einer Box stehen, steht im jeweiligen Vertrag:
Vertrag von Person A ist ohne den Vertrag von Person B nicht
gültig und umgekehrt genauso!

interessante verknüpfung der verträge. [es wurden also tatsächlich 2 verträge über eine box geschlossen und nicht ein vertrag mit zwei mietern ?]

bei dieser pauschalen beschreibung der vereinbarung kann dir niemand sagen, was die parteien damit wirklich vereinbaren wollten.

man kann einerseits von einer eingräumten (außer-)ordentlichen kündigungsmöglichkeit ausgehen oder andererseits von einer auflösenden bedingung. bei der zweiten variante kann man nochmals unterscheiden, ob die bedingung zurückwirkt oder erst ab eintritt der bedingung wirkt.
eine dritte möglichkeit fällt mir momentan nicht ein…

ich persönlich würde eher zu einem kündigungsrecht tendieren, denn sie wirkt grds. nur ex nunc und auch der mieter hat die möglichkeit, nicht zu kündigen.

Jetzt ist aber Person A erst 17 und Person B 18. Das bedeutet
doch nun, dass der Mietvertrag nicht rechtskräftig ist!

der mietvertrag von person A ist schwebend unwirksam, wenn bisher keine genehmigung der gesetzl. vertreter erteilt wurde, http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html
ist person A mitttlerweile volljährig geworden (?), dann könnte dies durch konkludentes verhalten (inanspruchnahme der ställe) zur wirksamkeit des vertrages geführt haben, § 108 III bgb.

Ist
das richtig? Muss Person A sich nun an irgendwelche
Abmachungen des Vertrages halten? Die Personen haben vor aus
dem Stall zu wechseln, wegen Streitigkeiten mit dem
Stallbesitzer und haben eine richtig blöde Kündigungsfrist

A hat jedenfalls keine vertragliche verpflichtungen.
auch bereicherungsrechtliche ansprüche gem. § 988 bgb analog (rechtsgrundlose nutzungsrecht) iVm § 818 bgb scheidet m.E. aus,
da man die positive kenntnis der gesetzl. vertreter vom fehlenden rechtsgrund wohl ausschließen kann (§ 819 I 818 IV bgb).
[der schutz des minderjährigen ist nicht umsonst die „heilige kuh“ des gesetzgebers]

(hab sowas selbst noch nie gehört so) und zwar(ich zitiere) :
Der Vertrag beginnt zum … und läuft auf eine unbestimmte
Zeit. Er kann erstmals nach Ablauf von drei Monaten bis zum
dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats
gekündigt werden. (Die Personen sind erst einen Monat dort)!

dreimonatige kündigungsfrist, aus dem gesetz abgeschrieben, § 573c bgb.

Jetzt ist die Frage, kann Person A aus dem Stall wechseln
ohne Kündigungsfrist rein rechtlich gesehen?

verweigern die eltern die genehmigung, wird das geschäft von anfang an unwirksam. es sind also keine kündigungsfristen einzuhalten.

Und da der
Vertrag von Person B ohne den Vertrag von Person A nicht gilt,
fällt dieser dann auch weg?

wenn man von einem kündigungsrecht ausgeht (s.o.), kann jederzeit gekündigt werden.
geht man von einer bedingung aus, entfällt ebenfalls die vertragliche bindung.

Muss sie, wenn sie geht trotzdem die Stallmieten der
Kündigungsfrist hinnehmen und diese zahlen oder kann der
Stallbesitzer diese garnicht einklagen, da der Vertrag ja
garnicht gilt, mit 17 ist man ja nicht Vertragsmündig.

bzgl. person A gilt das oben gesagte, dass keine ansprüche auf sie zukommen (ich gehe mal nicht davon aus, dass bei abschluss des vertrages über die minderjährigkeit getäuscht wurde)

Theoritisch haben sich aber Person A und der Stallbesitzer
strafbar gemacht,

nein.

p.s. eine weitere frage ist nun, ob B (volljährig?) die stallmiete zahlen muss :wink: - das hängt davon ab, wie die vereinbarung auszulegen ist.

Jetzt ist aber Person A erst 17 und Person B 18. Das bedeutet
doch nun, dass der Mietvertrag nicht rechtskräftig ist!

Nicht unbedingt, wir haben es hier ja nicht mit einem
Mietvertrag wie mit einer Wohnung nach BGB zu tun,…

dann kann ein minderjähriger deiner meinung nach keinen wohnraummietvertrag abschließen, aber einen mietvertrag über gewerberäume ? das nenn’ ich logik !
du solltest vllt mal einen blick in die §§ 107ff. bgb werfen. die befinden sich übrigens nicht umsonst im allgemeinen teil des bgb…

Hat damit nichts zu tun, das ist ein Mietvertrag über
Gewerberäume und unterliegt nicht den gesetzlichen Regelungen
für Wohnraum!

am besten wäre noch, wenn du behauptest, mietverträge über gewerberäume unterliegen überhaupt keinen gesetzlichen vorschriften…

übrigens geschäftsräume, die du wohl meinst, sind räume, die zum geschäftlichen, insbes. gewerblichen oder freiberuflichen zwecken ANGEMIETET werden.
eine box für das pferd einer 17jährigen person fällt damit eher nicht darunter…

Die Vertragspartner, einerseits Stallbesieter und
andererseits Mieter sind hier als „Kaufleute“ zu betrachten
und hier sind individuelle Mietvereinbarungen die Regel.

genial :wink:. die definition eines (ist-)kaufmanns findest du übrigens hier, http://dejure.org/gesetze/HGB/1.html

Jetzt ist die Frage, kann Person A aus dem Stall wechseln

Haben denn A + B einen Vertrag für sich selber geschlossen,
also als GdbR oder

bei der annahme einer außen-gbr wird’s abenteuerlich

Ob die Minderjährige den Vertrag hat schließen dürfen, wäre
unter dem „Taschengeldparagaphen“ zu bewerten; Minderjährige
dürfen sehr wohl ein Rechtsgeschäft tätigen, wenn dies mit dem
Taschengeld bezahlt werden kann und im Bereich der
jugendlichen Pferdebesitzer ist dieses Procedere nicht
unüblich.

schwachsinn. § 110 bgb erfordert ein bewirken, d.h. eine erfüllung durch leistung, § 362 bgb. wird also für eine teilbare leistung innerhalb eines dauerschuldverhältnisses z.b. die miete geleistet, dann ist in diesem umfang der vertrag auch wirksam.
und genau dann bestehen keine ansprüche mehr…

für noch offene mietforderungen fehlt es an einem bewirken, folglich ist der vertrag in diesem umfang (schwebend) unwirksam.

Ich hoffe, es hat etwas Licht in die komplizierte Welt der :Kaufleute gebracht,

die „welt der kaufleute“, da fällt mir gar nichts mehr ein…

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interessante verknüpfung der verträge. [es wurden also
tatsächlich 2 verträge über eine box geschlossen und nicht ein
vertrag mit zwei mietern ?]

Wirklich so richtig ?

bei dieser pauschalen beschreibung der vereinbarung kann dir
niemand sagen, was die parteien damit wirklich vereinbaren
wollten.

Richtig, so pauschal, dass niemand weiß,

man kann einerseits von einer eingräumten
(außer-)ordentlichen kündigungsmöglichkeit ausgehen oder
andererseits von einer auflösenden bedingung. bei der zweiten
variante kann man nochmals unterscheiden, ob die bedingung
zurückwirkt oder erst ab eintritt der bedingung wirkt.

eine dritte möglichkeit fällt mir momentan nicht ein…

ich persönlich würde eher zu einem kündigungsrecht tendieren,
denn sie wirkt grds. nur ex nunc und auch der mieter hat die
möglichkeit, nicht zu kündigen.

Eigene Mutmaßung,-)

Jetzt ist aber Person A erst 17 und Person B 18. Das bedeutet
doch nun, dass der Mietvertrag nicht rechtskräftig ist!

Nicht rechtskräftig ? Schwebend unwirksam ? oder doch wirksam?

der mietvertrag von person A ist schwebend unwirksam, wenn
bisher keine genehmigung der gesetzl. vertreter erteilt wurde,
http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html

§110 Bewirken der Leistung mit eignen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Und somit wäre die Diskussion wieder offen, aber ohne Polemik geht es auch und zudem ist ja nicht bekannt, wieviele Verträge da geschlossen worden sind; Sie unterstellen 2 Verträge,…

Dass sich manchmal Fragenstellende hier nicht mehr melden ist mir schon klar, wenn da so verbissen um „des Kaisers Bart“ gezickt wird, wobei doch nur pauschale Einschätzungen und nicht Rechtskenntnisse vermittelt werden sollen, sind die dann oftmals vermutlich überfordert und fragen sich, was da wohl abgeht,… bei wwww
Schönen Tag noch

[der schutz des minderjährigen ist nicht umsonst die „heilige
kuh“ des gesetzgebers]

(hab sowas selbst noch nie gehört so) und zwar(ich zitiere) :
Der Vertrag beginnt zum … und läuft auf eine unbestimmte
Zeit. Er kann erstmals nach Ablauf von drei Monaten bis zum
dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats
gekündigt werden. (Die Personen sind erst einen Monat dort)!

dreimonatige kündigungsfrist, aus dem gesetz abgeschrieben, §
573c bgb.

Jetzt ist die Frage, kann Person A aus dem Stall wechseln
ohne Kündigungsfrist rein rechtlich gesehen?

verweigern die eltern die genehmigung, wird das geschäft von
anfang an unwirksam. es sind also keine kündigungsfristen
einzuhalten.

Und da der
Vertrag von Person B ohne den Vertrag von Person A nicht gilt,
fällt dieser dann auch weg?

wenn man von einem kündigungsrecht ausgeht (s.o.), kann
jederzeit gekündigt werden.

geht man von einer bedingung aus, entfällt ebenfalls die
vertragliche bindung.

Muss sie, wenn sie geht trotzdem die Stallmieten der
Kündigungsfrist hinnehmen und diese zahlen oder kann der
Stallbesitzer diese garnicht einklagen, da der Vertrag ja
garnicht gilt, mit 17 ist man ja nicht Vertragsmündig.

bzgl. person A gilt das oben gesagte, dass keine ansprüche
auf sie zukommen (ich gehe mal nicht davon aus, dass bei
abschluss des vertrages über die minderjährigkeit getäuscht
wurde)

Theoritisch haben sich aber Person A und der Stallbesitzer
strafbar gemacht,

nein.

p.s. eine weitere frage ist nun, ob B (volljährig?) die
stallmiete zahlen muss :wink: - das hängt davon ab, wie die
vereinbarung auszulegen ist.

Hallo!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ja es ist für eine Box so gemacht worden, dass zwar zwei Verträge bestehen aber der eine ohne den anderen nicht gilt, d.h. wenn einer ausstiegt muss mit dem der übrig bleibt einen neuen Vertrag aufsetzen, steht drin.
Die Person A ist noch nicht 18, erst in 5 Monaten und nein es wurde nicht gettäuscht, als alle 3 Personen am Tisch saßen, hat Person B noch gesagt: , Ja du kannst ja noch nich herfahren erst mit 18’’ Person C (Stallbesitzer) hat nur gelacht und es ging weiter, zudem weiß jeder im Stall dass Person A minderjährig ist.
Schwebend unwirksam bedeutet was genau?
Kann Person A nun einfach gehen ohne eine Frist einhalten zu müssen? Wie sollte sie am besten vorgehen? Hat sie zu befürchten, dass der Stallbestizer sie anzeigt oder das Geld einfordern möchte?
Die Eltern haben nicht zugestimmt, auch nicht indirekt, diese zahlen nichts und waren auch noch nie im Stall gewesen.
Aus ihrer Erklärung kann ich daraus ableiten, dass Person A zum Stallbesitzer gehen kann und sagen kann: Hallo ich gehe zu dann und dann und hat nichts zu befürchten, da der Vertrag nichtig ist!?
Was ist mit Person B? Ohne den Vertrag von Person A gilt ihrer ja nicht, muss sie sich trotzdem an die Fristen halten?
Person B ist 18 auch beim Vertrag unterschreiben, Stallmiete zahlt jeder selbst.

Liebe Grüße und Danke :wink:

Wie schonmal erklärt es bestehen 2 Verträge, ob ihr das komisch findet oder nicht :wink: es ist definitiv so. Und da steht drin, dass der eine Vertrag ohne den anderen nicht gilt.
Was er damit bezwecken wollte der Stallbesitzer kann ich euch nicht helfen :wink: ich will nur wissen ob ich einfach gehen kann ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen und auf was ich achten muss usw. Meine Eltern werden keine Genehmigung geben, da sie nicht dafür sind dass ich dort bleibe, da ihnen das sowieso zu weit weg war.

Person A hat mit einer Freundin von ihr Person B einen Mietvertrag in :einem Stall abgeschlossen, da die Pferde zusammen in einer Box stehen, :steht im jeweiligen Vertrag: Vertrag von Person A ist ohne den Vertrag :von Person B nicht gültig und umgekehrt genauso!

eine rückfrage:
ich habe den satz so verstanden, dass A und der vermieter und B und der vermieter jeweils einen Vertrag geschlossen haben, ist das richtig ?

oder hat A mit B einen vertrag geschlossen und B mit dem Vermieter ?

Ersteres. A hat mit C einen Vertrag und B hat mit C einen Vertrag.
Im jeweiligen Vertrag steht drin (ich zitiere):
Die gemeinsame Nutzung und Miete ist nur in Verbindung mit dem Mietvertrag A/C vom … möglich.
Bei Änderung ist ein neuer Mietvertrag erforderlich.

Was hier übersehen wird, ist die Tatsache, dass auch ohne Einwilligung der Eltern eine Minderjährige Verträge abschließen kann:

Taschengeldparagraph (§110 BGB).
§110 Bewirken der Leistung mit eignen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Wir können dies hier sowieso nicht richtig bewerten und dürften auch keine rechtlichen Auskünfte geben, es wäre das Beste, man nehme den Vertrag und gehe zu einem Rechtsanwalt vor Ort, der kann den ganzen Vertrag lesen und dann erklären, was unternommen werden kann, (nach den Kosten Fragen ) alles andere wäre aus dem „Kaffeesatz
entscheiden“.

Schönen Tag noch,

Wie zum Kuckuck kommst du auf Taschengeld???
Die Eltern geben Person A kein Taschengeld und stellen kein Geld oder andere Mittel fürs Pferd zur Verfügung, null nichts, da Person A eine Ausbildung macht und alles selbst finanziert!
Also hat dass null mit Taschengeld zu tun!

Kla Rechtsanwälte wären gut, aber hier sind ja einige die gute Auskünfte geben können!