Mit 18 Jahren zur Freundin in die Wohnung ziehen

Hallo erstmal. Angenommen, jemand hat momentan sehr viel Stress zuhause, nurnoch Streit mit der Mutter und manchmal sogar körperliche Auseinandersetzungen mit dem Stiefvater. Dieser jemand möchte, sobald er 18 bin, mit seiner Freundin (20) zusammen ziehen. Sie wohnt momentan alleine, kriegt ihre Wohnung durch Wohngeld vom Staat finanziert und nebenbei BaFöG + Kindergeld. Er würde, im Falle eines Auszuges, von seinem Vater 300€ Unterhalt + 184€ Kindergeld bekommen. Nun die Frage: Wenn der Staat ja die Wohnung der Freundin bezahlt, und er MIT da einziehe, hat er noch einen Anspruch bzw. eine Möglichkeit auf Hilfe vom Staat? (Beisteuerung zum Wohngeld etc.)? Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen kann, das hab ich mich schon immer mal gefragt!

Hallo Fragewurm,

Er würde, im Falle eines Auszuges, von seinem
Vater 300€ Unterhalt + 184€ Kindergeld bekommen. Nun die
Frage: Wenn der Staat ja die Wohnung der Freundin bezahlt, und
er MIT da einziehe, hat er noch einen Anspruch bzw. eine
Möglichkeit auf Hilfe vom Staat? (Beisteuerung zum Wohngeld
etc.)? Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen kann, das
hab ich mich schon immer mal gefragt!

Im Prinzip Ja,
Es wird halt für beide vom Amt alles neu berechnet werden müssen.
Erst dann weiss man wem was zusteht.

Um konkrete Aussagen zu machen, müsste man die Ganze Aufstellung von Ein- und Ausgaben kennen. Und dann hat das Amt immer noch einen gewissen Spielraum.

Wenn du eine konkrete Antwort haben willst, müsst ihr beide zum Amt gehen.

MfG Peter(TOO)

Hallo

Angenommen, jemand hat momentan sehr viel Stress zuhause, nurnoch Streit mit der Mutter und manchmal sogar körperliche Auseinandersetzungen mit dem Stiefvater.
Dieser jemand möchte, sobald er 18 bin, mit seiner Freundin (20) zusammen ziehen.

Will die Freundin das denn auch?
Er macht sich sehr sehr abhängig von der Freundin, das ist nicht unbedingt gut für eine so junge Beziehung … ist die Wohnung wenigstens groß genug für zwei? Hat sie zwei Zimmer, oder hängen sie da gezwungenermaßen ständig einander auf der Pelle?

Sie wohnt momentan alleine, kriegt ihre Wohnung durch Wohngeld vom Staat finanziert und nebenbei BaFöG

Das kann nicht sein. Wer BaFöG bekommt, der bekommt nicht außerdem Wohngeld. Aber vielleicht ist der erhöhte BaFöG-Satz gemeint, den jemand bekommt, wenn er nicht bei den Eltern wohnt?

Oder ist das irgendein komplizierter Sonderfall? Oder eine besondere Wohnung?

Nun die Frage: Wenn der Staat ja die Wohnung der Freundin bezahlt, und er MIT da einziehe, hat er noch einen Anspruch bzw. eine Möglichkeit auf Hilfe vom Staat? (Beisteuerung zum Wohngeld etc.)?

Es kommt auch drauf an, ob die beiden eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Wohngemeinschaft bilden, und wichtig wäre auch zu wissen, was das für eine Art von Wohngeld ist, was sie da bekommt. Meiner Meinung nach müsste es für ihn möglich sein, ein bisschen Wohngeld zu kriegen, wenn er einen Untermietvertrag von ihr bekommt.

Viele Grüße

Hallo

Abgesehen von seinem Alter weiss man nichts über seine konkrete Situation. Ist er Schüler, Azubi … etc. Falls noch in der Erstausbildung, wären z.B. beide leiblichen Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig, und der fällige Unterhalt wäre zu berechnen. Und Unterhaltsansprüche wären vorrangig vor Hilfe vom Staat. Ob Bafög, BAB, Wohngeld, oder Zuschuss nach SGB II vom Jobcenter…hinge alles von seiner konkreten Ausgangssituation ab.

LG