Mit 19 kurz nach dem ABI ausziehen

Hallo (:
ich weis, dass dieses leidige Thema schon oft angesprochen wurde, ich aber dennoch noch einmal nach fragen möchte. kostet ja nix.
Ich bin zur Zeit 18, werde aber im April 19 und schreibe in dieser Zeit auch mein Abitur. Nach dem Abitur also am 1.05.10 zieh ich in eine WG. Diese kostet warm 310 € im Monat.
Nun zu den Kosten:
Ich verdiene durch meinen Nebenjob ca. 150-200 Euro im Monat. Beim Auszug würde ich mein Kindergeld (184 €) bekommen, sonst aber nichts! Sind meine Eltern verpflichtet mehr zu zahlen? Dennoch weigern sie sich mir mehr zu geben. Also müsste ich mit diesem Geld auskommen. (Das Verhältniss zu meinen Eltern ist leider schlecht)
Da ich nach dem ABI ja nicht sofort mit der Schule fertig bin, gehe ich noch ca 1 1/2 Monate zur Schule, anschließend Ferien. Am 1.9.10 beginnt dann mein Zivildienst. Soviel wie ich mitbekommen habe, müssen sie mir den Unterhalt, bzw. einen Teil davon zahlen. Nun weiß ich, dass wenn ich schon 6 Monate in der WG wohn, sie mir 298€ zahlen. Aber zu Beginn wohn ich erst 5 Monate in der WG. Großes Problem?
Während dem Zivildienst werde ich wohl keine so großen Geldprobleme haben, denke ich. Habe halt noch ein Auto, welches ich finanzieren muss. Aber ansonsten würde alles mit der Kalkulation passen. Ich mache mir um die 5 Monate vor Beginn meines Dienstes Sorgen.
Habe ich in dieser Zeit ein Recht auf Unterhaltssicherung?

Hallo, tut mir leid, da kann ich dir leider nicht helfen.

Sandra

Moin,

ich glaube da müsstest Du nen Anwalt o.ä. fragen und keinen Techniker :wink:

Gruß

Hallo kikkk,

Willst du nach dem Abi, bzw. nach Ableisten deines Dienstes, studieren? Dann gäbe es nämlich die Möglichkeit über BAFöG einen Teil dazuzubekommen.
Wie die genaue Rechtslage ist, kann ich dir leider auch nicht sagen, doch würde ich dir empfehlen deine Frage im Brett „Recht“ zu veröffentlichen. Dort erfährst du auch gleich die für deinen Fall wichtigsten Paragraphen.

Liebe Grüße,

Adrian

Hey,
ja ich habe vor nach dem abgeleisteten Zivildienst zu studieren. Das Problem ist zudem, mein Bruder studiert bereits. Dieser bekommtm nur noch 40 Euro BAFöG da er einen 400 Euro Job nebenbei hat.
Also sieht es für mich wohl eher schlecht aus?

Gruß

Hallo,

Die Höhe des BAFöG richtet sich immer danach, wie viel Geld du zur Verfügung hast. Sprich: Wenn dein Bruder mit seinem Nebenjob bereits 400€ bekommt, kann er mit keinen hohen BAFöG-Geldern rechnen. Hier findest du genauere Infos dazu: http://www.das-neue-bafoeg.de

Liebe Grüße,

Adrian

sorry aber ich habe keine ahnung, ich glaube unterhalt der eltern kann man juristisch einklagen aber das ist ja schon heftig!

grüße m

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