Mit 21km/h zu schnell geblitzt

Hallo!

Ich wurde am 06.11.2010 mit 21km/h in einer 30er Zone geblitzt (war der Überzeugung es wäre eine 50er Zone, aber das spielt ja jetzt auch nichtmehr zur Sache) und mein Vater (auf den das Auto zugelassen ist) hat am 26.11.2010 einen Anhörungsbogen geschickt bekommen auf den wir nicht geantwortet haben. Dann war auch erstmal Sendepause, jedoch kam jetzt am 24.01.2011 ein Schreiben welches an MICH addressiert war, ebenfalls ein Anhörungsbogen.

Was soll ich nun tun? Wieder nicht antworten und dann ist am 06.02.2011 die ganze Sache „verjährt“(Verjährungsfrist 3Monate?) oder was soll ich tun? Bin leider noch in der Probezeit und möchte ungern eine Verlängerung.

Grüße!

Hallo,

Mit dem Anschreiben ist die Sachen mit der 3 monatigen Verjährungsfrist schon erledigt.

Vorschlag 1:

Ihr Vater übernimmt die Strafe.

Vorschlag 2:

Sie stehen zu Ihrem Mist.

Vorschlag 3:

Sie widersprechen dem Vorwurf, laufen aber Gefahr ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen.

Die Anschreiben ganz zu ignorieren könnte aber juristisch üble Folgen haben.

mfg, Jörn Otten.

Leider habe ich keine Ideen…
Mfg

Also ersteinmal scheiße mir ist so etwas ähnliches passiert. Bei mir war es nur ein 50 limit, wo ich dachte es wären 70.
Naja also da du ja schon so weit bist, dass der Brief schon an dich adressiert kommt, kann ich dir sagen wenn du dich nicht meldest wird die polizei zu dir nachhause kommen und ein bildabgleich machen.
Bei mir kamen sie 2 mal ich meinte beide male mein Bruder wäre gefahren.
Im Endeffekt hat mein bruder sich aber geweigert dafür geradezustehen und ich musste den blitzer auf mich nehmen.
Deine einzige möglichkeit besteht darin jemanden zu finden, der dir ähnlich sieht und der bereit wäre sich als Fahrer anzugeben.
Ansonsten wirst du auch zur nachschulung gehen müssen wie ich.
Wenn du ein bisschen Geld hast oder eine Verkehrrechtsschutzversicherung hast könntest du auch zum Anwalt gehen und Ihn bitten, dass er die Sache immer weiter hinauszögert, dies geht dann 1 Jahr.
Ich habs versucht, habe dann nur feststellen müssen, das meine Rechtschutz nicht zahlt und musste den Anwalt aus eigener Tasche bezahlen 3 Briefe 2 Anrufe =350€.(also erstmal prüfen)

PS. Die Nummer mit den 3 Monaten zieht nicht, mit der Frist ist nur gemeint wann der 1. Brief kommt und der kam ja am 26.11 also schon nach knapp 3 wochen

Viel Glück bei der Sache

Tja, das war wohl Pech.
Aber Verjährung zählt nicht, da der Bescheid ja an dich ging.
Somit wirst du wohl zur Nachschulung müssen.

Gruß M