Mit 21km/h zu schnell geblitzt

Hallo!

Habe hier wieder eine Frage zur Verjährung. In meiner Frage gibt es 2 Personen. Herr X und Herr Y. X (auf den das Auto zugelassen ist) ist der Vater von Y während sich Y noch in der Probezeit befindet.

Nun zu meiner Frage:

am 06.11.2010 wurde Y auf dem Weg zu einem Restaurant geblitzt, mit 51km/h (nach Abzug) in einer 30er Zone. Das 30er Schild steht sehr schlecht und gilt für den ganzen Bereich (etliche Straßen, mehrere Hundert Häuser) und somit wusste Y nicht das dort 30er Zone sei, sondern dachte es wäre 50er Zone.

Am 26.11.2010 erhielt X einen Anhörungsbogen auf den er nicht reagiert hat. Dann war lange Zeit erstmal Ruhe. Jedoch erhielt am 24.01.2011 dann plötzlich Y ebenfalls einen Anhörungsbogen. In wenigen Tagen ist der 06.02.2011 und somit sind 3 Monate seit des Blitzens vergangen, gilt dann die Verjährungsfrist oder wird die durch das Schreiben an Y wieder auf 0 gesetzt und somit müsste man bis zum 24.03 warten? Sollte es keine Verjährung geben, was sind Y’s Chancen aus der Sache rauszukommen ohne an einer Probezeitverlängerung und einer MPU teilenehmen zu müssen?

Wie sieht es damit aus wenn noch eine Person, Z, in dem Haushalt vorhanden ist und wenige Jahre älter als Y ist? Bekommt Z dann nicht auch zuerst noch einen Anhörungsbogen?

Hi,

der Fehler war, wenn es um das vermeiden des Bußgeld, der Punkte, besonders der Nachschulung geht, es wurde vom Vater nicht auf den Anhörungsbogen reagiert.

Dann wäre wahrscheinlich, wenn der Vater den Verstoß zugegeben hätte, hätte er einen Bußgeldbescheid bekommen, gegen den er dann Einspruch einlegen kann. Mit entsprechender Begründung wäre dann die Sache bis zur Verjährung ziehbar gewesen.

Jetzt hat die Bußgeldstelle eben nachermittelt. Entweder über Paßbildabgleich oder befragen der Nachbarn. Einer hat wohl gesagt, das ist der Sohnemann. Deshalb ist eine Anhörung angeordnet worden, welche die Verjährung unterbrochen hat.

Wie sieht es damit aus wenn noch eine Person, Z, in dem
Haushalt vorhanden ist und wenige Jahre älter als Y ist?
Bekommt Z dann nicht auch zuerst noch einen Anhörungsbogen?

Wer im Fokus der Ermittlung steht bekommt die Anhörung. Entweder wurde die Person Z ausgeschlossen, oder ist nicht bekannt.

Es kann jetzt natürlich Z selber den an Y gerichteten Fragebogen ausfüllen, und damit die Ermittlung auf sich lenken. Möglicherweise schluckt die Bußgeldstelle es, und Z bekommt einen Bußgeldbescheid, oder auch nicht.

Versuch macht klug.

Q-Gruß

Ein „zugeben“ des Vaters X wäre zwar noch möglich, würde aber eher wenig sinn machen oder? Es kann ja sein, dass der Brief an X vom 10.2010 gar nicht ankam, wissen tun die von der Behörde das ja nicht.

Was ist wenn Y einfach behauptet, dass er gar nicht gefahren sei, sondern ein Freund von Y ? Zu einer Angabe des Fahrers ist Y ja nicht verpflichtet. Sollte Y denn den Anhörungsbogen zurückschicken mit ausgefülltem 1. Teil, sprich den Angaben zur Person des Betroffenen, oder einfach komplett das Schreiben ignorieren?

Dann wäre wahrscheinlich, wenn der Vater den Verstoß
zugegeben hätte, hätte er einen Bußgeldbescheid bekommen,
gegen den er dann Einspruch einlegen kann. Mit entsprechender
Begründung wäre dann die Sache bis zur Verjährung ziehbar
gewesen.

Hallo,

Das 30er
Schild steht sehr schlecht und gilt für den ganzen Bereich
(etliche Straßen, mehrere Hundert Häuser) und somit wusste Y
nicht das dort 30er Zone sei, sondern dachte es wäre 50er
Zone.

Damit ist doch alles klar. X hat einen Fehler gemacht.
Warum steht er nicht dazu? Mit den Folgen ist zu leben, irgendwann sind auch sie vergessen.

Sollte es keine
Verjährung geben, was sind Y’s Chancen aus der Sache
rauszukommen ohne an einer Probezeitverlängerung und einer MPU
teilenehmen zu müssen?

Siehe oben.
Alles Andere ist rumeiern. Eine weitere Person würde ich nicht reinziehen, wenn es rauskommt, wird alles ncoh schlimmer.

Bitte nicht böse sein, ist meine private Meinung zu dieser Sache.

Gruß
Jörg Zabel

Ein „zugeben“ des Vaters X wäre zwar noch möglich, würde aber
eher wenig sinn machen oder?

Hi,

nein, er wurde als Fahrer ausgeschlossen.

Es kann ja sein, dass der Brief
an X vom 10.2010 gar nicht ankam, wissen tun die von der
Behörde das ja nicht.

Ob der Brief ankommt oder nicht, ist völlig ohne Belang

Was ist wenn Y einfach behauptet, dass er gar nicht gefahren
sei, sondern ein Freund von Y ?

Die Idee ist nicht besonders gut, es hat schon Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung, auch bei Ordnungswidrigkeiten, gegeben. Hier bei www wird der gegensätzliche Standpunkt vertreten, sprich bei Owis gibt es keine falsche Verdächtigung. § 164 StGB. Ich würde nie jemand anderes selbst eintragen.

Zu einer Angabe des Fahrers
ist Y ja nicht verpflichtet. Sollte Y denn den Anhörungsbogen
zurückschicken mit ausgefülltem 1. Teil, sprich den Angaben
zur Person des Betroffenen, oder einfach komplett das
Schreiben ignorieren?

Egal, wenn die Daten stimmen braucht er nichts zurückschicken. Dann kommt aber bald der Bußgeldbescheid.
Einzig wenn Z sich selber auf dem Bogen einträgt könnte es noch möglicherweise abgewendet werden.

Q-Gruß

Tach!

Das 30er
Schild steht sehr schlecht und gilt für den ganzen Bereich
(etliche Straßen, mehrere Hundert Häuser) und somit wusste Y
nicht das dort 30er Zone sei, sondern dachte es wäre 50er
Zone.

Damit ist doch alles klar. X hat einen Fehler gemacht.

*lach* Welchen Fehler könnte er gemacht haben? Y gezeugt zu haben? :wink:

SCNR,
-Efchen

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Hallo,

Die Idee ist nicht besonders gut, es hat schon
Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung, auch bei
Ordnungswidrigkeiten, gegeben. Hier bei www wird der
gegensätzliche Standpunkt vertreten, sprich bei Owis gibt es
keine falsche Verdächtigung. § 164 StGB. Ich würde nie jemand
anderes selbst eintragen.

ich habe von solchen Verfahren durchaus gehört… teilweise mit dem Ergebnis saftiger Strafbefehle.

Einzig wenn Z sich selber auf dem Bogen einträgt könnte es
noch möglicherweise abgewendet werden.

Wobei das KBA lt Spiegel folgendes annimmt:…
…so Eckart Zinke vom Bundesamt. "In diesem Fall der mittelbaren Falschbeurkundung, weil hier nämlich durch unwahre Angaben ein Register, das durchaus Auswirkungen hat auf Rechtsverhältnisse, falsche Daten enthält

http://dejure.org/gesetze/StGB/271.html

Gruss HighQ

Hallo,

*lach* Welchen Fehler könnte er gemacht haben? Y gezeugt zu
haben? :wink:

Klar. Was sonst? Das Auto zu verleihen?

(Das kommt davon, wenn sonst üblicherweise „X“ die handelnde Person ist und „Y“ nur eine Nebenfigur. Natürlich war „Y“ gemeint.)

Gruß
Jörg Zabel

…so Eckart Zinke vom Bundesamt. "In diesem Fall der
mittelbaren Falschbeurkundung, weil hier nämlich durch unwahre
Angaben ein Register, das durchaus Auswirkungen hat auf
Rechtsverhältnisse, falsche Daten enthält

Hi,

es käme eher http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html § 145d Vortäuschen einer Straftat zum tragen, aber der gilt nur im Bereich von Straftaten. Ordnungswidrigkeiten fallen da nicht darunter.

Q-Gruß

Also bleibt Y eigentlich keine Chance mehr aus der Sache raus zu kommen ohne Aufbauseminar + Probezeitverlängerung?

Kulantes Verhalten des Sachbearbeiters kann man sicherlich nicht erwarten wenn Y dort persönlich auf der Matte steht, oder? Diese 1km/h sind ja echt grausam.

Was genau kommt auf Y noch zu ausser dem Bußgeld, den Punkten, dem Aufbauseminar und der Probezeitverlängerung?

Kann man diese Probezeitverlängerung auch wieder verkürzen?

Also bleibt Y eigentlich keine Chance mehr aus der Sache raus
zu kommen ohne Aufbauseminar + Probezeitverlängerung?

Hi,

die Chancen stehen das schlecht.

Kulantes Verhalten des Sachbearbeiters kann man sicherlich
nicht erwarten wenn Y dort persönlich auf der Matte steht,
oder? Diese 1km/h sind ja echt grausam.

Na, das eine km/h wäre nicht schlimm, die 20 anderen km/h sind das Problem.

Wenn die 21km/h fest stehen gibt es keine Möglichkeit die Probezeitverlängerung und Nachschulung zu entgehen. Die Sachbearbeiter haben da keinen Spielraum.

Was genau kommt auf Y noch zu ausser dem Bußgeld, den
Punkten, dem Aufbauseminar und der Probezeitverlängerung?

Das Punkte während der Probezeit nicht gelöscht werden, und zwei weitere Punkte A-Verstöße den Führerschein für 3Monate kosten.

Kann man diese Probezeitverlängerung auch wieder verkürzen?

Um ein Jahr
http://www.radarforum.de/forum/index.php?s=&showtopi…

Q-Gruß

Kulantes Verhalten des Sachbearbeiters kann man sicherlich
nicht erwarten wenn Y dort persönlich auf der Matte steht,
oder? Diese 1km/h sind ja echt grausam.

Na, das eine km/h wäre nicht schlimm, die 20 anderen km/h
sind das Problem.

Schön gesagt… denn irgendwo muss man ja die Grenze ziehen… würde die bei 21 km/h statt bei 20 km/h liegen würde der mit 22 km/h drüber lamentieren…

Danke für den Satz… den werde ich zukünftig verwenden wenn du kein copyright hast :wink: