Mit 40 kmh auf dem Fußweg?

Hallo,

auf einem fiktiven Fuß und Radweg kommt es immer mal wieder vor, dass Radfahrer sehr schnell (sagen wir mal, mit 40 km/h, es geht bergab) an Fußgängern vorbeisausen.

Zwar ist es ein kombinierter Weg, aber müssen wirklich Fußgänger, auch Kinder, jederzeit damit rechnen, von hinten in diesem Tempo überholt zu werden? Wer würde haften, wenn ein Fußgänger zB einen unbedachten Schritt zur Seite macht und beide verletzt werden?

Gruß von Bixie

Hallo,

Zwar ist es ein kombinierter Weg, aber müssen wirklich
Fußgänger, auch Kinder, jederzeit damit rechnen, von hinten in
diesem Tempo überholt zu werden? Wer würde haften, wenn ein
Fußgänger zB einen unbedachten Schritt zur Seite macht und
beide verletzt werden?

wenn die Geschwindigkeit des Radfahrers nicht angemessen war, bekommt dieser zumindest eine Teilschuld. Da es für Radfahrer weder eine Höchstgeschwindigkeit noch eine Tachopflicht gibt, wird jeder Fall für sich anhand der Umstände entschieden.

Einige Urteile:
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#geschwind…

Gruß
Christian

Hallo,

Zwar ist es ein kombinierter Weg

getrennt (Zeichen 241) oder gemeinsam (Zeichen 240) oder gar Fußweg mit „Radfahrer frei“ (Zeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10)?

Cu Rene

Hallo,
oder gar
Fußweg mit „Radfahrer frei“ (Zeichen 239 mit Zusatzzeichen
1022-10)?

Ja, genau dieses Zeichen

Hallöchen,

dann wäre ohnehin nur Schritttempo erlaubt, insbesondere, wenn Fußgänger in der Nähe sind. Diese darf man dann eigentlich auch nicht beiseite klingeln.
In diesem Fall liegt aber keine Benutzungspflicht vor. Man kann also legal auf die Straße ausweichen.

MfG
Marius

Hallo,

auf einem fiktiven Fuß und Radweg kommt es immer mal wieder
vor, dass Radfahrer sehr schnell (sagen wir mal, mit 40 km/h,
es geht bergab) an Fußgängern vorbeisausen.

das dürfte ganz sicher ein Verstoß gegen §1 der StVO sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html

Gruß

S.J.