Habe einen Gleichstellungsgrad(40 %)und will mich beim Zoll bewerben da diese damit werben das sie Schwerbehinderte bei gleicher erbrachter leistung bevorzugen.Meine frage ist jetzt werd ich da auch bevorzugt da ich ja eigentlich keine 50% habe???
Nein!
Mit einem GdB von 40 ist man nicht schwerbehindert auch wenn man einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt gestellt hat. Also ist mit keinem Schwerbehindertenbonus bei der Einstellung im Zoll zu rechnen.
MfG.
Friedhelm Lewalter
Habe einen Gleichstellungsgrad(40 %)und will mich beim
Zoll
bewerben da diese damit werben das sie
Schwerbehinderte bei
gleicher erbrachter leistung bevorzugen.Meine frage
ist jetzt
werd ich da auch bevorzugt da ich ja eigentlich keine
50%
habe???
Guten Abend,
leider ist Arbeitsmedizin nicht mein Schwerpunkt, so
dass ich dazu keine fachliche Stellungnahme abgeben
kann.
In jedem Fall Bewerbung einreichen !
Viel Erfolg.
Hili1
Natürlich gehören Sie aufgrund der Gleichstellung zum Personenkreis der Schwerbehinderten (§ 68 SGB IX).
Weisen Sie in Ihrer Bewerbung auf diese Gleichstellung hin, gar nicht einmal auf den Grad.
Internette Grüße aus Ostwestfalen
Klaus Fromme
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Hallo, bevorzugt wirst du nur, wenn du vom Arbeitsamt eine Gleichstellung vorweisen kannst. Die kann man ganz einfach beantragen…schau mal auf der Homepage von denen nach.
LG
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Leider stehts Du noch in Arbeit,da wird es wohl Probleme geben.Wende Dich an den SoVD vor Ort,oder dem zu ständigen Betriebsrat/Gewerkschaft!mfg.
richter63