Mit 55rentenversicherung?per gehaltsumwandlung?

hallo experten
mein vater steht kurz vor der unterzeichnung einer direktversicherung
der dbv winterthur! er ist 55 und da er nicht so alle vorteile des
internets und WWW kennt dachte ich mir ich könnte mir hier mal ein paar
experten meinungen besorgen:
also mein dad ist 1946 geboren( also 55)!er ist angestellter!brutto
verdienst im jahr +/- 96.000DM. und jetzt hat er von der firma ein
angebot einer renterversicherung mit gehaltsumwandlung!im Höhe von 3600,-
DM pro Jahr!Monatlich also 300DM beitrag für diese rentenversicherung!
Der nettoaufwand soll sich dann für Ihn um 160,92 Dm mtl handeln!
Diesen betrag soll er dann 10 Jahre( !! )bezahlen!Dann hätte er am
31.10.2011 anrecht auf eine garantierte kapitalabfindung von 40.473DM
( mit überschüssen 53350 DM)oder einer garantierten mtl rente von 225DM
( mit überschüssen 297 DM)
Jetzt meine fragen:
1.ich weiß das eine direktversicherung mit gehaltsumwandlung
schon sinn macht! Aber auch noch mit 55??
2. Was ist mit den 10 Jahren beitragsdauer??Ich dachte das ganze wäre erst
steuerfrei nach 12 Jahren??Also falls er die kapitalabfindung wähle würde!!!
3. was ist von den Zahlen zu halten? Ist die DBV ein guter partner??
4. Gäbe es in seinem alter nicht effektivere Möglichkeiten für die Rente??
5. gilt die riesterförderung auch für die direktversicherung?

Ok ich danke euch schon mal sehr sehr herzlich für eure antworten!
mir liegt das ganze nämlich sehr am herzen weil mein dad sein ganzes leben
superhart gearbeitet hat und ich will nich das so´n schnacko ihm da was
andreht, was sich letzendlich nicht für Ihn rechnet
danke euch
steve

Auch mit 55 Jahren ist diese Versicherungsart noch was gutes.

Zum einen einen Steuervorteil - Differenz von 20 % zum tatsächlichen Steuersatz Deines Vaters.

Mit vollendetem 59. Lebensjahr kann Dein Vater den Vertrag jederzeit kündigen - ohne Einbußen.

Beteiligt sich der Arbeitgeber Deines Vaters am Beitrag ?

Meine Empfehlung - die DBV-Winterthur bietet auch eine fondsgebundene Lebenssversicherung an. Da ist nach meiner Meinung mehr Rendite möglich als bei einer Kapital LV.

Hallo Ewald,

Auch mit 55 Jahren ist diese Versicherungsart noch was gutes.

Kann was gutes sein…

Zum einen einen Steuervorteil - Differenz von 20 % zum
tatsächlichen Steuersatz Deines Vaters.

*grübel* Diese Definierung habe ich ja noch nie gehört…
Wie hoch ist denn der tatsächliche Steuersatz? Der Spitzensteuersatz dürfte dann ja nur bei 40% liegen.

Vielmehr definiert sich die Steuerersparnis etwas anders… zumindest nach meinem Kenntnisstand.

Mit vollendetem 59. Lebensjahr kann Dein Vater den Vertrag
jederzeit kündigen - ohne Einbußen.

*grübel* Halte ich für ein Gerücht. Wer einen LV-Vertrag kündigt hat immer Einbußen. Egal welche Form einer Lebensversicherung, gilt immer noch die Faustformel: 5+7.
Er kann diesen Vertrag beitragsfrei stellen lassen, dies macht wiederum aber auch erst einen Sinn, wenn mindestens 5 Jahresbeiträge entrichtet wurden.

Er kann höchstens eine Abtretung an die Firma durchführen. Da bei einer Direktversicherung (DV) mit Gehaltsumwandlung das Bezugsrecht die versicherte Person (VP) besitzt und der Versicherungsnehmer (VN) der Arbeitgeber (AG) ist.

Vielmehr ist es sogar so:

§40b EStG besagt, dass eine DV, bei der eine Pauschalbesteuerung durchgeführt wurde, nicht vorzeitig gekündigt werden darf. Die Höhe dieser pauschalen Besteuerung gilt bis zu einem Gesamtaufwand von 3408 DM p.a. Eine bestimmte Ausnahme gibt es, dann wären bis zu 4200 DM p.a. möglich. Die genauen Bedingungen dafür weiß ich aber gerade nicht. Müsste ich nachlesen.

Beteiligt sich der Arbeitgeber Deines Vaters am Beitrag ?

Bei einer Entgeltumwandlung kann der AG sich daran beteiligen, handelt dann aber nicht gesetzeskonform und daher wird er es sein lassen.

Gruß
Marco

Hallo Steve,

und jetzt hat er von der firma ein angebot einer :renterversicherung mit gehaltsumwandlung!im Höhe
von 3600,- DM pro Jahr!Monatlich also 300DM beitrag für diese
rentenversicherung!

Jetzt sollte hierbei geklärt werden, ob die 3600 DM überhaupt möglich sind. Ich weiß es gerade nur grob, unter welcher Voraussetzung es möglich ist: Es müssen dann allen AN bzw. allen AN einer bestimmten Personengruppe der Firma den Zugang zu dieser Versicherungsart haben und der Durchschnitt aller Leistungszusagen darf nicht über 3408 DM liegen, dann kann bei einigen auch bis zu 4200 DM möglich sein.

Hierbei wäre es aber interessant, nicht über eine Pensionszusage sich zu unterhalten, da dabei nichts vom Lohn verloren geht.

Der nettoaufwand soll sich dann für Ihn um 160,92 Dm mtl
handeln!

Es ist individuell und hängt von bestimmten Voraussetzungen ab.

Diesen betrag soll er dann 10 Jahre( !! )bezahlen!Dann hätte
er am
31.10.2011 anrecht auf eine garantierte kapitalabfindung von
40.473DM
( mit überschüssen 53350 DM)oder einer garantierten mtl rente
von 225DM
( mit überschüssen 297 DM)

Diese Aussage würde Richtung Pensionszusage (PZ) zielen. Die Unverfallbarkeit der Ansprüche ist seit 1.1.2001 aber bereits nach 5 Jahren gegeben. Bei einer DV gibt es sogar künftig einen Anspruch des AN auf Durchführung und bei Gehaltsumwandlung ist es eh sein Geld, sodass bei einer DV seine Ansprüche nie verloren gehen.
Selbst wenn der VN (AG) pleite gehen sollte, kann er die Versicherung übernehmen.

Nach 10 Jahren wäre aber noch keine steuerliche Wirksamkeit bei einer DV gegeben, daher müsste es eine PZ eher sein. Vielleicht sollte er das nochmal genauer klären, was genau für ein Vertrag es ist.

Jetzt meine fragen:
1.ich weiß das eine direktversicherung mit gehaltsumwandlung
schon sinn macht! Aber auch noch mit 55??

Es sieht folgendermaßen aus:

Dein Dad sollte die DV pauschal mit 20% besteuern lassen. Die Zahlungen für die DV nicht mtl. durchführen, sondern von den Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Hierbei ist es ihm überlassen, ob er es nur vom Weihnachts- oder Urlaubsgeld bezahlt oder bspw. hälftig. Grund: die 3408 DM sind dann sozialversicherungsfrei. Was sich bei dem Gehalt in der Krankenversicherung nicht zwangsläufig, aber auf jeden fall in der Rentenversicherung auswirkt. Dieses Verfahren gilt noch bis 31.12.2008.

Zahlt gar der AG die 3408 DM und zahlt er auch die Pauschalsteuer, wird es auch über das Datum hinaus sozialversicherungsfrei bleiben.

  1. Was ist mit den 10 Jahren beitragsdauer??Ich dachte das
    ganze wäre erst
    steuerfrei nach 12 Jahren??Also falls er die kapitalabfindung
    wähle würde!!!

Dies ist bei einer Versicherung nach meinem bisherigen Kenntnisstand auch so, daher würde sich das eher Richtung PZ orientieren.

  1. gilt die riesterförderung auch für die direktversicherung?

Ja.

Gruß
Marco

Hallo Ewald,

Zum einen einen Steuervorteil - Differenz von 20 % zum
tatsächlichen Steuersatz Deines Vaters.

*grübel* Diese Definierung habe ich ja noch nie gehört…
Wie hoch ist denn der tatsächliche Steuersatz? Der
Spitzensteuersatz dürfte dann ja nur bei 40% liegen.

Vielmehr definiert sich die Steuerersparnis etwas anders…
zumindest nach meinem Kenntnisstand.

Bei einer Gehaltsumwandlung wird der zuzahlende Beitrag mit 20 % + event. Kirchensteuer pauschal versteuert.

Die Differenz zum tatsächlich Steuersatz - natürlich abhängig vom Einkommen - ist der Steuervorteil.

Mit vollendetem 59. Lebensjahr kann Dein Vater den Vertrag
jederzeit kündigen - ohne Einbußen.

*grübel* Halte ich für ein Gerücht. Wer einen LV-Vertrag
kündigt hat immer Einbußen. Egal welche Form einer
Lebensversicherung, gilt immer noch die Faustformel: 5+7.
Er kann diesen Vertrag beitragsfrei stellen lassen, dies macht
wiederum aber auch erst einen Sinn, wenn mindestens 5
Jahresbeiträge entrichtet wurden.

Lese das Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung genau durch. Theoretisch kann der Vertrag auch nur 1 Jahr laufen. Er darf jedoch nicht vor dem 59. Lebensjahr enden. Dies gilt nur bei einer betrieblichen Altersversorgung.

kleine Korrektur…

Bei einer Entgeltumwandlung kann der AG sich daran beteiligen,
handelt dann aber nicht gesetzeskonform und daher wird er es
sein lassen.

zumindest handelt er nicht in jedem Fall gesetzeskonform… es kommt auf die Definierung der Zahlung an…

Gruß
MArco

Hallo Ewald,

Bei einer Gehaltsumwandlung wird der zuzahlende Beitrag mit 20
% + event. Kirchensteuer pauschal versteuert.

Die Differenz zum tatsächlich Steuersatz - natürlich abhängig
vom Einkommen - ist der Steuervorteil.

Bei einer mtl. Zahlungsweise wäre diese pauschale Besteuerung nicht mehr möglich. Ansonsten kann ich so mit der Aussage leben… nur vorher meintest du… es wäre ein Steuervorteil von 20% :smile: und der ist nicht zwangsläufig in dieser Höhe.

Lese das Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung genau
durch. Theoretisch kann der Vertrag auch nur 1 Jahr laufen. Er
darf jedoch nicht vor dem 59. Lebensjahr enden. Dies gilt nur
bei einer betrieblichen Altersversorgung.

Bei einer Pauschalbesteuerung gilt das EStG (§ 40b (1) S.2 ) und da steht drin, dass eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf des 60. Lebensjahres nicht möglich ist.
Eine freie Gestaltungsmöglichkeit schließt auch das Betriebsrentengesetz aus, da es steuergesetzeskonform laufen muss und da gilt bei der LV eben immer noch 5+7.

Wo könnte ich denn anderes nachlesen?

Gruß
MArco

Hallo Ewald,

Bei einer Gehaltsumwandlung wird der zuzahlende Beitrag mit 20
% + event. Kirchensteuer pauschal versteuert.

Die Differenz zum tatsächlich Steuersatz - natürlich abhängig
vom Einkommen - ist der Steuervorteil.

Bei einer mtl. Zahlungsweise wäre diese pauschale Besteuerung
nicht mehr möglich. Ansonsten kann ich so mit der Aussage
leben… nur vorher meintest du… es wäre ein Steuervorteil
von 20% :smile: und der ist nicht zwangsläufig in dieser Höhe.

Stimmt nicht… Auch bei einer monatl. Zahlungsweise bleibt der Steuervorteil erhalten, nicht möglich bei monatl. Zahlungsweise sind jedoch Einsparungen aus Sozialleistungen. Ausnahme bei der U-Kasse.

Lese das Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung genau
durch. Theoretisch kann der Vertrag auch nur 1 Jahr laufen. Er
darf jedoch nicht vor dem 59. Lebensjahr enden. Dies gilt nur
bei einer betrieblichen Altersversorgung.

Bei einer Pauschalbesteuerung gilt das EStG (§ 40b (1) S.2 )
und da steht drin, dass eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf
des 60. Lebensjahres nicht möglich ist.
Eine freie Gestaltungsmöglichkeit schließt auch das
Betriebsrentengesetz aus, da es steuergesetzeskonform laufen
muss und da gilt bei der LV eben immer noch 5+7.

Dann lese mal $6 BetrAVG Dritter Abschnitt. Altersgrenze

Hallo Ewald,

Stimmt nicht… Auch bei einer monatl. Zahlungsweise bleibt
der Steuervorteil erhalten, nicht möglich bei monatl.
Zahlungsweise sind jedoch Einsparungen aus Sozialleistungen.
Ausnahme bei der U-Kasse.

hier hast du natürlich recht. Fehler meinerseits… nur der eigentliche Grund der DV ist ja dann fast verloren gegangen…

Dann lese mal $6 BetrAVG Dritter Abschnitt. Altersgrenze

Kannst du mir eine Adresse im Web geben?
Gruß
Marco

Hallo Steve,

die Frage nach dem Sinn ist ja inzwischen sehr erschöpfend beantwortet worden. (immer wieder interessant)

Als Anbieter wähle ich gern die SALI oder die Nürnberger.
Ob fondsgebunden sinnvoll ist, hängt vom Fondsportfolio und Deinem Vater ab. Vielleicht ist er ja erzkonserativ?

Ich erinnere mich bloss, daß die DBV nicht gerade die besten Konditionen hatte. Aber Raimund B. wird sich ja vielleicht nochmal melden. Möglicherweise zaubert er wieder einen neuen Supertarif der ARAG aus dem Ärmel! *frechschmunzel*

Gruss
Christian

ZUSAMMENSFASSUBG EINES UNWISSENDEN

hi experten
danke erstmal für eure zahlreichen informativen antworten
ich fasse noch mal zusammen und wenn ich was falsches sage
unterbrecht mich und macht mich schlauer!
also

  1. direktversicherung macht sinn! auch noch mit 55!
  2. Aber nicht so wie bei meinem DAD
  3. Monatlich zahlwiese ist falsch!weil jährlich mit weihnachstgeld und urlaubsgeld macht das ganze viel mehr sinn!
  4. der AG zahlt bei ihm gar nix!es ist auch kein pension sondern ein normale private rentenversicherung!
    5 die sache mit den 10 jahren laufzeit stinkt!!Weil alles immer erst nach 12 jahren steuerfrei ist( wenn er die kapitalabfindung wählt)!und es ist nicht so das das geld noch zwei jahre leigen soll! nach 10 jahren käme dann die kohle!
  5. die dbv ist nicht umbedingt der beste partner für so eine aktion!
  6. von einer vertragsunterzeichnnug in dieseer bisherigen form ist abzuraten!
    so war das korrekt?
    ich danke euch schon mal
    steve

Hi,

  1. direktversicherung macht sinn! auch noch mit 55!

ja, gerade dann. Weill die Steuervorteile bei einer kurzen Laufzeit deutlicher zum tragen kommen als bei einer langen.

  1. Aber nicht so wie bei meinem DAD

jain.

  1. Monatlich zahlwiese ist falsch!weil jährlich mit
    weihnachstgeld und urlaubsgeld macht das ganze viel mehr sinn!

genau!

  1. der AG zahlt bei ihm gar nix!es ist auch kein pension
    sondern ein normale private rentenversicherung!

ok.

5 die sache mit den 10 jahren laufzeit stinkt!!Weil alles
immer erst nach 12 jahren steuerfrei ist( wenn er die
kapitalabfindung wählt)!und es ist nicht so das das geld noch
zwei jahre leigen soll! nach 10 jahren käme dann die kohle!

jain.

  1. die dbv ist nicht umbedingt der beste partner für so eine
    aktion!

Es mag bessere geben. Versicherungsnehmer bei einer Direktversicherung ist aber der Arbeitgeber. Möglicherweise gibt es da kein Mitspracherecht.

  1. von einer vertragsunterzeichnnug in dieseer bisherigen form
    ist abzuraten!

Jain, Dein Vater sollte sich einmal den Vertrag rechnen lassen. Dann müsst ihr die Rendite unter Berücksichtigung der Steuer ausrechnen und Euch überlegen ob sie euch hoch genug ist.
Es gibt Freibeträge etc. Mit 65 zahlt dein Vater eventuell nicht mehr so viel Steuer wie jetzt. Da solltest Du mal im Steuerbrett nachfragen.
Beispiel:
Erlebensrendite 6,0%
Dann hat dein Vater nach 10 Jahren eine Kapitalabfindung von gut 50000,-
Je nach Steuersatz und Freibeträgen bleiben davon rund 40000-45000 übrig.
Bezogen auf den Nettoaufwand entspricht dies immer noch einer Erlebensfallrendite von deutlich über 10%. Da würde ich nicht nein sagen.

so war das korrekt?

Ja, hast alles richtig gesehen. Nur mit genauen Zahlen rechnet es sich besser.

Max