Hallo,
durch wegfall eines regelmässigen Bereitschaftsdienstes verdiene ich in diesem jahr deutlich weniger Geld. Mein Bruttoverdienst wird sich monatlich bei rund 4.500 Euro einpendeln.
Wenn ich meine Arbeitszeit noch mehr reduzieren würde(es gibt ein 80% Model in unserer firma) würde ich nur noch 3.600 verdienen und somit unter die Versicherungspflichtgrenze von (derzeit 4.150.-?) fallen.
Ist eine Rückkehr in die GKV durch diesen Schritt möglich? Gibt es da Wartezeiten? Wie lange muss in diesem Modell gearbeitet werden? 1 Jahr?
Wenn der regelmäßige Verdienst dauerhaft unter die JAEG fällt, tritt sofort Versicherungspflicht ein. Wartezeiten für Leistungen gibt es nicht.
(Achtung: Wenn Sie schon vor dem 1.1.2003 privat versichert waren, gilt für Sie eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze, die genauso hoch ist wie die Beitragsbemessungsgrenze. Und: es gilt immer das Jahreseinkommen, ggf. 13. und 14.Gehalt, vermögenswirksame Leistungen sind einzurechnen.)
wie alt? Älter als 55 J. bedeutet „Verbleib in der PKV“!
Wenn jünger, ist eine Wiederaufnahme nur möglich, wenn deine Einkünfte auf Dauer unter die Vers.Pflichtgrenze (49.500 EUR) sinken. Als Rückkehrwilliger muss nachgewiesen werden, dass das Einkommen mindestestens 1 Jahr unter dieser Grenze gelegen hat.
Gruß cooler
P.S. Ich vermute mal, dass deine Beiträge (incl. Pflege) trotz des verminderten Einkommens bei der GKV höher sind (außer Hausfrau bzw. Kinder kommen hinzu)
Das mit den 55 Jahren ist richtig (hatte ich vergessen), allerdings nur dann ein Hindernis, wenn die PKV mind. 5 Jahre bestanden hat (etwas vereinfacht).
Das mit der Mindestfrist von 1 Jahr sehe ich nicht so: Für die Versicherungsfreiheit ist erforderlich, dass das Einkommen regelmäßig über der JAEG liegt. Sinkt es (nicht nur absehbar vorübergehend) darunter, tritt sofort Pflicht ein.
Für eine freiwillige Weiterversicherung gilt zwar (offiziell noch) die Mindestfrist von 12 Monaten Vorversicherung. Die ist aber praktisch immer erfüllt, denn die Versicherungsfreiheit tritt erst wieder ein, wenn das Einkommen ein Kalenderjahr drüber gelegen hat.
erstmal Danke für die Antworten!
Ich bin 41 Jahre alt, seit 10.2003 in der (immer gleichen) PKV.
Wir haben nun 4 Kinder die alle extra versichert werden mussten, deshalb ist die PKV finanziell nicht mehr vorteilhaft. Klar müsste ich das mit dem 13 Gehalt (Bonussystem) noch berücksichtigen.
Wenn ich das recht verstanden habe müsste ich meine Arbeitszeit dann dauerhaft also länger als 1 Jahr reduzieren? Würde dann die Ausstellung eines neuen Arbeitsvertrages reichen um die Kündigung bei der PKV bzw. wechsel zur GKV zu beantragen?
Danke!
ohhh, die Sozial-Beschwerde-Front lässt ja nicht lange auf sich warten…
da niemand sagen kann wie sich PKV/GKV weiter entwickeln werden, kann ich auch nicht sagen wo ich in 20 jahren versichert sein werde - Du?
Meinereiner hat über 15 Jahre lang in die Sozialkassen der GKV eingezahlt ohne auch nur eine nennenswerte Gegenleistung zu beanspruchen.
Als dann meine Tochter mit 3 Monaten für eine Woche ins Krankenhaus musste teilte uns die Krankenkasse mit dass die Kosten der Unterkunft für die Mutter nicht übernommen werden, da „medizinisch nicht notwendig“
Ist klar, die Kleine war mit 3 Monaten ja schon so selbständlich und Muttermilch gibt’s ja vorgeglüht in der KKH-Kantine…
Und dann haben sich die Eltern doch tatsächlich getraut die Versicherungsform zu wechseln…also wirklich diese Asoz-Familien…einfach nur unverschämt!
fast richtig, ein ganzes Jahr muss es aber nicht unbedingt sein.
Die aktive Rolle hat der Arbeitgeber: er ändert (in Abstimmung mit dem AN) den Arbeitsvertrag (ist ggf. gar nicht nötig, ich weiß nicht, was drin steht), dann meldet er ihn als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Kasse dessen Wahl an und mit der Mitgliedsbescheinigung kann der AN ohne Einhaltung einer Frist die PKV verlassen.
Alternativ auch zum Jahreswechsel: dann steht fest, dass der AN mit dem geminderten Einkommen die Grenze 2012 nicht überschreiten wird. Am besten mit dem Arbeitgeber besprechen, wie vorzugehen ist.
Wie lange der Arbeitnehmer dann bei dem geringen Einkommen bleiben muss, kann man unterschiedlich beantworten:
Früher war eine Versicherungszeit von 12 Monaten erforderlich, um sich (auch mit höherem Einkommen) weiterversichern zu können. Die Vorschrift steht auch noch so im Gesetz.
Aber seit der allgemeinen Versicherungspflicht, d.h. seit 1.4.2007, bleibt der Versicherte sowieso in der GKV pflichtversichert, solange er sich nichts anderes sucht. Danach wäre also gar keine Mindestzeit erforderlich.
Die beiden Vorschriften passen nicht richtig zueinander. Vielleicht kann in dem Forum jemand was zur Handhabung durch die Kassen sagen.
Guten Tag, eine Ergänzung zu meinm Posting:
ich hab noch mal etwas nachgedacht. Ich denke, die 12 Monate Vorversicherungszeit sind weiter erforderlich.
Die Kasse kann eine Versicherungspflicht verneinen, weil 12 Monate die Rücknahmeverpflichtung der PKV besteht.