fast richtig, ein ganzes Jahr muss es aber nicht unbedingt sein.
Die aktive Rolle hat der Arbeitgeber: er ändert (in Abstimmung mit dem AN) den Arbeitsvertrag (ist ggf. gar nicht nötig, ich weiß nicht, was drin steht), dann meldet er ihn als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Kasse dessen Wahl an und mit der Mitgliedsbescheinigung kann der AN ohne Einhaltung einer Frist die PKV verlassen.
Alternativ auch zum Jahreswechsel: dann steht fest, dass der AN mit dem geminderten Einkommen die Grenze 2012 nicht überschreiten wird. Am besten mit dem Arbeitgeber besprechen, wie vorzugehen ist.
Wie lange der Arbeitnehmer dann bei dem geringen Einkommen bleiben muss, kann man unterschiedlich beantworten:
Früher war eine Versicherungszeit von 12 Monaten erforderlich, um sich (auch mit höherem Einkommen) weiterversichern zu können. Die Vorschrift steht auch noch so im Gesetz.
Aber seit der allgemeinen Versicherungspflicht, d.h. seit 1.4.2007, bleibt der Versicherte sowieso in der GKV pflichtversichert, solange er sich nichts anderes sucht. Danach wäre also gar keine Mindestzeit erforderlich.
Die beiden Vorschriften passen nicht richtig zueinander. Vielleicht kann in dem Forum jemand was zur Handhabung durch die Kassen sagen.