Hallo Experten,
ich werde im Dezember von Österreich aus eine Reise nach Deutschland unternehmen und innerhalb Deutschlands auch mit dem Flugzeug reisen. Nun wollte ich wissen, ob ich mit einem Pass, der im Juni 2005 abgelaufen ist, noch reisen kann. Ich stelle mir das vor allem an Flughäfen problematisch vor.
dein Statement ist nicht korrekt. Lese mein anderes Posting, weil über diesen Fall kann ich einiges Schreiben, habe genau dieses Problem vor einen Monat gehabt.
Grüße,
Roland
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6.1.2 (a) Alle Fluggäste, auch Kinder und Kleinkinder, müssen beim Check-in einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Dies gilt ungeachtet staatlicher Reisebestimmungen auch für Inlandsflüge und Flüge von und nach Staaten des Schengener Abkommens. Bei internationalen Flügen sind zusätzlich die staatlichen Einreise- und Ausreisebestimmungen zu beachten und die danach vorgeschriebenen Identitätspapiere und sonstigen Dokumente wie Visa vorzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis müssen wir die Abfertigung verweigern.
Also besorg dir schnell einen neuen (kostet zwar mehr, aber vielleicht die einzige Chance).
hier in Deutschland, aber ich denke auch in Österreich gilt folgendes:
Der Reisepass (nicht der Personalausweis) ist noch ein Jahr nach Ablauf als amtliches Dokument gültig. Denke das dieses auch in Österreich gilt, würde halt mal schnell am Paßamt anrufen.
Ich hatte leider den Personalausweis nur dabei. Von Salzburg aus nach Köln war dieses kein Problem. Dir Rückreise gestaltete sich problematischer. Dort wurde ich aufgefordert ein Ersatzdokument beim BGS ausstellen zu lassen, was mich zu einem bekannteren Zitat aus einem Schauspiel von Goethe hinreissen ließ. Die 8 Euro wollte ich lieber in ein Frühstück bei HLX investieren (hatte nur noch 12 Euro in der Tasche).
Danach baten mich noch zwei nette Menschen von HLX dieses Zitat zurück zunehmen, was ich erst mal ablehnte, weil es ja keiner der beiden Parteien etwas gebracht hätte.
Ich habe mittlerweile Flugverbot bei HLX und die ganze TUI Gruppe kann mich mal, hoffe für den Rest meinse Lebens.
Also: Mit einem Reisepass sollte es zu keinen Problemen kommen.
Viele Grüße,
Roland
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dein Statement ist nicht korrekt. Lese mein anderes Posting,
weil über diesen Fall kann ich einiges Schreiben, habe genau
dieses Problem vor einen Monat gehabt.
Hallo Roland,
dann hättest du die mal fragen sollen, ob die nicht wissen, was im Schengener Abkommen steht. Die hätten sehr schnell nachgegeben.
Mir ist mal was ähnliches passiert. Als ich noch bei meinen Eltern wohnte, hatte ich durch meinen Vater einen Ausweis des EuGH, den wollten die belgischen Zöllner in Brüssel bei der Einreise aus London (Eurostar) am EU-Schalter nicht akzeptieren. Ein Anruf bei Papa im EuGH und 15 Minuten später kam der Chef-Zöllner und entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten.
Die Einreise nach Deutschland ist mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen österreichischem Reisepass oder mit gültigem Personalausweis zulässig.
Selbst wenn diese Erfordernisse nicht gegeben sind, darf dir die Einreise nach Deutschland, wenn Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind, nicht verweigert werden. Du begehst aber in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit und in Österreich eine Verwaltungsübertretung.
Ich hab noch was vergessen: es kann sein, dass einem eine Fluglinie nicht transportiert ohne gültigen Reisepass. Dies muss dann aber schon bei Ticketkauf so vereinbart sein - also zumindest in den AGB so stehen (ich weiß z.B. bei Ryanair ist das der Fall).
dann hättest du die mal fragen sollen, ob die nicht wissen,
was im Schengener Abkommen steht.
Ich frage dich genau das hiemit. Im Schengener Abkommen steht nichts davon, dass Fluglinien durch vertragliche Vereinbarung nicht die Vorlage bestimmter Dokumente verlangen dürfen.
Die hätten sehr schnell
nachgegeben.
Mir ist mal was ähnliches passiert. Als ich noch bei meinen
Eltern wohnte, hatte ich durch meinen Vater einen Ausweis des
EuGH, den wollten die belgischen Zöllner in Brüssel bei der
Einreise aus London (Eurostar) am EU-Schalter nicht
akzeptieren. Ein Anruf bei Papa im EuGH und 15 Minuten später
kam der Chef-Zöllner und entschuldigte sich für die
Unannehmlichkeiten.
Das ist aber ein Sonderfall für den es tatsächlich eine eigene Regelung gibt. Abgesehen davon darf die Einreise von EU Bürgern auch dann nicht verweigert werden, wenn die Reisedokumente nicht vorhanden sind, dann ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Innerhalb der EU reicht aber der normale Personalausweis.
Da hast du zwar völlig recht, aber weil ich das jetzt hier so oft gelesen habe eine Hintergrundinformation: in Österreich gibt es keine Personalausweispflicht. Es gibt überhaupt keine Pflicht zum Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises (aus historischen Gründen) - daher haben viele Leute, die nicht in Grenznähe wohnen und nur selten ins Ausland fahren, keinen Personalausweis und der Reisepass stammt von der letzten Auslandsreise vor x-Jahren.
oft gelesen habe eine Hintergrundinformation: in Österreich
gibt es keine Personalausweispflicht. Es gibt überhaupt keine
Pflicht zum Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises (aus
historischen Gründen)
Hallo Tom,
Das wußte ich nicht, daß es das in AT nicht gibt. Danke für die Info