Mit abgelaufener Tüv blakete fahren,ist das eine Straftat oder eine Ordnugngswiedrigkeit

Ein Polizist hat auf einem Parkplatz mein Auto gesehen ihm ist dabei aufgefallen das meine Tüv blakete abgelaufen ist.Er verlangte meinen Führerschein und meine Zulassung und machte sich Notizen und sagte mir das ich mit einer Anzeige rechnen müsse.Ich saß nicht Hinter dem Steuer sondern Stand neben dem Auto.Ich weiß das eine abgelaufene Asu blakete eine Ordnugngswiedrigkeit ist,gilt das auch für die Tüv blakete ?

Guten Tag Ondra Naumann,Man muss in deinem beschriebenen Sachverhalt grundsätzlich zwei Dinge unterscheiden.

Die Nutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr stellt im Grundsatz eine Straftat dar. Konkret bedeutet dies, wenn du das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzt also fährst, verstößt du gegen geltendes Recht. Dieser Strafrechtsbestand wird dem Nutzer/Fahrer nicht dem Eigentümer zur Last gelegt.

Wenn du das Fahrzeug ohne gültigen TÜV auf einen öffentlichen Parkplatz abstellst, also nicht benutzt, dann ist es u.U. eine Ordnungswidrigkeit die immer dem Eigentümer zur Last gelegt wird.

Wenn Du das Fahrzeug auf einen privaten Parkplatz abstellst, dann stellt dies weder eine Ordnungswidrigkeit noch einen Strafbestand dar. Auf privater Fläche kann jeder machen was er will.

Es ist also zu untersuchen, falls von der Behörde eine Anhörung kommt, wo das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Aufnahme des Sachverhaltes gestanden hat.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Mfg

MircoLo

hallo zunächst mal sorry , aber Plakette schreibt man mit P am Anfang.
Eine abgelaufene Tüv-Plakette ist nur eine Ordnungswidrigkeit soweit ich informiert bin gruss

Also… Sobald das Fahrzeug am öffentlichen
Straßenverkehr teilnimmt, oder auf einem öffentlichen
Parkplatz steht (mit abgelaufenem TÜV), gilt das als
Ordnungswidrigkeit…
wenn das Auto erhebliche Technische Mängel aufweist, und
du damit fährst, ist das eine Straftat…
ich hoff ich hab dir geholfen