ich bin gerade frisch entlassen und habe am Dienstag den Termin beim Arbeitsamt. In den letzten 24 Monaten war ich mehr als 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, müsste damit also Anspruch auf Alg 1 haben.
In den beiden Jahren hatte ich insgesamt 3 Teilzeitjobs mit Arbeitsverträgen zwischen 13 und 20 Stunden. Ich möchte auch weiterhin nur in Teilzeit arbeiten, weil ich ein sehr freiheitsliebender Mensch bin und zu noch mehr Arbeit keine Lust habe (außerdem brauche ich nicht mehr Geld, da keine Familie, kein Auto, und teure Reisen müssen auch nicht sein).
Frage: Kann ich nun beim Antrag einfach angeben (ohne Begründung wie Pflege von Angehörigen o.ä.), dass ich nur für max. 20 h zur Verfügung stehe, ohne dass es Abzüge gibt, oder dass sie mich dazu drängen wollen, mich auf Vollzeitjobs zu bewerben?
Dein ALG ergibt sich ja aus dem Betrag, den zu zuletzt verdient hast; da dürfte es keine Rolle spielen, was Du zukünftig vorhast. Daß Du nur 20 h zur Verfügung stehst, würde ich nirgendwo hinschreiben, sondern einfach einen entsprechenden Job suchen.
Du musst als Bezieher von ALG 1 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - eine solche Einschränkung von Deiner Seite ist nicht gefragt.
Trotzdem werden „sie“ Dich nicht zu irgendwas „drängen“ - es geht nur darum, dass Du unabhängig von Deinen eigenen Bemühungen um einen neuen Job, die Du nachweisen musst, Dich auf alles bewirbst, was Dir von der Arbeitsagentur vorgeschlagen wird.
Beim Vorstellungsgespräch dafür zu sorgen, dass Du nicht eingestellt wirst, ist ein Kinderspiel.
Naja, ich stehe ja zur Verfügung, für eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Nur eben nicht für jede beliebige Arbeitszeit. Ich meine, als freier Mensch muss man doch selbst entscheiden können, wie viel man arbeiten möchte.
Außerdem hab ich ja vorher nur Teilzeit gearbeitet und bekomme auch nur ein entsprechend niederiges ALG.
Waren das befristete Verträge? In dem Fall gelten andere Bedingungen:
Waren Sie häufig befristet beschäftigt, gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit. Dann genügt es, wenn Sie auf 6 Monate oder mehr versicherungspflichtige Zeiten kommen (Beschäftigung oder weitere versicherungspflichtige Zeit) in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit.
Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die im 30-Monats-Zeitraum überwiegend ausgeübten Beschäftigungen im Voraus auf höchstens 14 Wochen befristet waren und das Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate einen bestimmten Wert nicht überschreitet.
(selbe Quelle wie oben)
Das kannst du machen, aber es müssen mindestens 15 Stunden/Woche sein. S. o. die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld.
Ja, natürlich. Und man kann auch selbst entscheiden, ob man Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Wenn man von einer Versicherung keine Leistung möchte, braucht man auch ihre Bedingungen nicht einzuhalten.
Danke, das hört sich ja schon ganz gut an Befristet war nur der letzte der drei Jobs. Aber da ich eh auf insgesamt mehr als 12 Monate komme, müsste das ja egal sein.