Das ist alles kein Problem. Man schreibt dem Amt, hier dem Jobcenter, einfach: "Meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe ich weiterhin bei meiner Mutter, weshalb die Hälfte ihrer Warmmiete bei mir weiterhin als Bedarf nach dem SGB II in mein ALG II einfließen soll. …
… Meinen postalischen Aufenthalt habe ich aber bei Frau Magdalena Mustermann, 12345 Musterstadt, Musterstraße 6, Vorderhaus 4. Stock links."
Falls ein solches Schreiben zu Nachfragen Anlass gibt oder gar zu einer Einstellung des ALG II, für Mutter wie für Sohn, dann hilft sicher ein Blick in http://de.wikipedia.org/wiki/Gewöhnlicher_Aufenthalt .
Und in SGB I § 60 Angabe von Tatsachen:
"(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
- alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind …"
Also auch, ob er bei Muttern wohnt oder bei der Gevatterin. Entscheidend sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse, nicht die formalrechtlichen wie 1. Wohnsitz oder 2. Wohnsitz!
Wenn nun die Mutter 400,- Warmmiete bezahlt, werden für den (tatsächlich) mitwohnenden Sohn 200,- fällig in Form von ALG II (und für die Mutter ebenfalls, falls sie ALG II bezieht oder eine Leistung nach dem SGB XII, also Sozialhilfe oder Grusi im Alter).
Wenn nun die Freundin 300,- Warmmiete bezahlt, dann wären für den mitwohnenden Lover nur 150,- davon zu bezahlen vom Jobcenter. Selbst ein Kind in der 3. Klasse könnte hier einen Sozialhilfe-Betrug von 50,- Euro im Monat erkennen!
Und bei der Mutter könnte eine Überzahlung attestiert werden wegen unangemessen hohre Wohn- und Heizkosten für eine Alleinwohnende.
So mal als offensichtlichen Anfangsverdacht. Auf Sozialhilfe-Betrug.
Gruß aus Berlin, Gerd