Mit auslaendischen Anhaenger nach Deutschland?

Hallo,

angenommen es gibt ein Nachbarland in dem es bei kleinen Anhaengern genuegt das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gut leserlich am Anhaenger anzubringen und wo der Anhaenger weiter nicht zugelassen sein muss (also keine extra Versicherung, Steuer, bei der Fahrt ist der Anhaenger wie auch in Deutschland beim Zugfahrzeug mitversichert).

Nun wuerde ein Deutscher mit deutschem Auto aber Wohnsitz in diesem Land mit dem auslaendischen und natuerlich nicht zugelassenen Anhaenger nach Deutschland fahren wollen um damit Besorgungen zu machen.

Darf er das?

Gruss und Dank

Desperado

Hallo,
da wäre als erstes im Gesetz dieses fiktiven Staats zu prüfen, ob diese Regelung auch für Fahrzeuge gilt, die im Ausland zugelassen sind.
Sonst wäre auch noch zu prüfen, ob es nicht eine Steuerhinterziehung ist (s. Archiv - um als Deutscher in Deutschland ein Fahrzeug führen zu dürfen muß das auch in Deutschland zugelassen sein, sonst wäre es wie bei Schiffen, daß die Autos „ausgeflaggt“ würden um Steuer und Versicherung zu sparen)

Cu Rene

Nachtrag
Zu schnell geklickt:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__20.html

(1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist…

Ohne Zulassung also auch keine vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland.

Cu Rene

Hallo

Sonst wäre auch noch zu prüfen, ob es nicht eine
Steuerhinterziehung ist (s. Archiv - um als Deutscher in
Deutschland ein Fahrzeug führen zu dürfen muß das auch in
Deutschland zugelassen sein, sonst wäre es wie bei Schiffen,
daß die Autos „ausgeflaggt“ würden um Steuer und Versicherung
zu sparen)

Laut UP hat der Deutsche seinen Wohnsitz aber im Ausland und ist somit dort kfz-steuerpflichtig.

Gruß
smalbop

Danke,
den Teil hatte ich überlesen. Daß jemand mit Wohnsitz im Ausland sein Auto nicht ummeldet, ist ja schon wieder ein anderes Thema.

Cu Rene

Hallo,

Laut UP hat der Deutsche seinen Wohnsitz aber im Ausland und
ist somit dort kfz-steuerpflichtig.

Nein, der Halter des Autos hat seinen Wohnsitz im Inland, der mit dem Wohnsitz im Ausland benutzt das Auto nur.

Gruss

Desperado

Hallo,
dann wäre zu prüfen, ob das nicht dort (wie in Deutschland) eine Steuerhinterziehung ist, wenn ein Inländer ein Fahrzeug mit Zulassung im Ausland nutzt. Solche Details weiß aber kaum jemand, da braucht es schon Experten, wie man sie etwa in einem Forum wie diesem (aber eben im betreffenden Land) antrifft oder bei der dortigen Verwaltung.

Cu Rene