hallo an die experten ,meine frage ist die ich wurde vor kurzem mit dem auto meiner freundin geblitzt und der busgeldbescheid kam zu mir nach haus , wie kann das sein da das auto meiner freundin gehört und auch auf sie zugelassen ist und wir getrennte wohnungen haben ? das beunruigt mich mich etwas
hallo, ich weiß da auch keine antwort. normalerweise wird der bußgeldbescheid an den halter gesendet. der halter kann dann an die bußgeldstelle einen hinweis geben, wer den wagen gefahren hat. bei unklarer sachlage, zum beispiel halter männlich und geblitzter weiblich, macht die bußgeldstelle einen datenabgleich mit dem einwohnermelderegister. aber das kann ja in deinem konkreten fall nicht zu einen positiven ergebnis führen, da ja „meldetechnisch“ kein zusammenhang besteht. tut mir leid, dass ich hier keinen hinweis geben kann. lieben gruß von manfred.
Ich weiß nicht ob Ihr noch hinter dem Mond lebt: „Gesichts-Erkennung“ ist nicht mehr: „Science-fiction“, das ist REALITÄT. Zahl den scheissdreck und gut ist´s. ABER: Deine alte, hat die Daten definitiv weitergegeben - so einen Aufwand, würde man im Normal-Fall (Tempo zuviel) nicht machen.
hallo an die experten ,meine frage ist die ich wurde vor
kurzem mit dem auto meiner freundin geblitzt und der
busgeldbescheid kam zu mir nach haus , wie kann das sein da
das auto meiner freundin gehört und auch auf sie zugelassen
ist und wir getrennte wohnungen haben ? das beunruigt mich
mich etwas
Hättest du sie inzwischen mal geheiratet oder dich endlich verlobt, hätte sie schweigen dürfen.
Wenn einer weiterträumen soll, dann du.
Für OWis dürfen so Vefahren, wie die automatische Gesichtserkennung nicht verwendet werden - ich weiss noch nicht einmal, ob die biometrischen Daten des PA oder PR für Straftaten verwendet werden dürfen.
Hier ist es ganz einfach:
Enweder die Freundin oder jemand aus der Nachbarschaft der Freunding hat geplaudert.
Hi
ein BG darf nur verschickt werden, wenn die Fahrereigenschaft (aus sicht der Behörde) feststeht.
Bei Halter = Frau - Fahrer = Mann ist das höchst unwahrscheinlich. Hier dürfte noch nicht einmal eine Anhörung verschickt werden sondern ein Fragebogen m.d.B. um Fahrerbenennung
aha, ich staune…weil ich mir Gedanken über den Nachweis
einer solchen Bindung mache…!?
ich bin mir nicht ganz sicher, möglicherweise gilt aber vor Gericht auch nur eine „Anmeldung zur Eheschließung“ (früher „Aufgebot“) als offizielle Verlobung.