Mit dem Auto zu schnell in der Schweiz

Hallo Leute,

ich wurde kürzlich nachts auf der Autobahn in der Schweiz geblitzt, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h hatte ich schlicht übersehen und die gemessene Geschindigkeit hat 132 km/h betragen. Nach Abzug der Toleranz ergibt sich eine Überschreitung von 26 km/h. Das Fahrzeug ist nicht auf mich selbst zugelassen. Gibt es denn ein Amtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland, so dass diese Überschreitung in Deutschland verfolgt und eingezogen werden kann ? Ich hab mal im Internet nachgeschaut, wonach es sich bei einer Überschreitung von bis zu 25km/h auf Autobahnen um eine „Ordnungsbusse“ handeln würde, darüber jedoch nicht mehr als Ordnungsbusse geandet wird, sondern als leichter Fall einer Verkehrsregelverletzung. Habe ich hier evtl. Chancen die Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessung anzuzweifeln ?

Danke für Eure Hilfe

Gruss

Hallo,

was hast Du für ein Problem? Wenn das Fahrzeug nicht auf Dich zugelassen war, dann müssen die Schweizer erst mal innerhalb der in Deutschland geltenden Verjährungsfristen herausbekommen, das Du der Fahrer warst und gegen Dich ein Verfahren eröffnen. Das halte ich für nahezu ausgeschlossen.

Ich würde an Deiner Stelle warten, bis der erste amtliche Schriebs beim Autobesitzer eintrifft und mit diesem Schriebs zu einem Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht gehen. Die Anwaltskosten dürften um Größenordnungen niedriger liegen, als die schweizer Stafmaße.
Also cool bleiben, abwarten und vom Anwalt abwehren lassen. Genau wegen solcher Sachen habe ich eine Verkehrsrechtsschutz. Ich habe noch nie ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen müssen, wenn ich mit dem Bußgeldbescheid zum Anwalt gegangen bin. Das klingt wie Zucker in den Ohren: „Es ergeht folgender Beschluß: Ihr Mandant ist freizusprechen…“

Gruß
schubtil

Hallo Schubtil,

also, das erste Schreiben ist schon beim Autobesitzer angekommen. Die Frage ist halt, ob es hier ein Amtshilfeabkommen gibt, d.h. dass die deutschen Behörden hier unter Umständen nach dem Fahrer ermitteln.

Du scheinst ja nen richtig guten Verkehrsanwalt zu haben… :wink:

Gruss

Hi ihr beiden,

so einfach isses nich ;D
Du kannst gegen solch einen Bescheid IMMER Widerspruch einlegen,
gerade bei Pistolenmessung würde ich das immer tun, weil diese eigentlich sehr unsicher ist und oft falsch gemessen wird.
Radarmessung ist da schon sicherer, aber auch nie 100%, hängt immer davon ab ob die diensthabenden Polizisten das Gerät auch im 90° Winkel zur Fahrbahn aufgestellt haben.

MAch dir also keinen Stress, schau das du einen guten Anwalt findest ud lass den des machen. Bzw lass dich von ihm beraten was überhaupt zu tun ist.

Liebe Grüße Cara

Hallo,

also, das erste Schreiben ist schon beim Autobesitzer
angekommen. Die Frage ist halt, ob es hier ein
Amtshilfeabkommen gibt, d.h. dass die deutschen Behörden hier
unter Umständen nach dem Fahrer ermitteln.

Das weiss ich nicht. Ich würde jedenfalls zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Man kann hier Kleinigkeiten falsch machen. Verkehrsanwälte gibt es überall. So teuer sind die auch nicht. Die Strafen in der Schweiz sind da sicher deutlich teurer.
Trotzdem glaube ich nicht, dass die Schweizer es schaffen den Fahrer zu ermitteln, bevor in D die Verjährungsfrist abgelaufen ist, falls in dem Fall nicht die schweizer Fristen gelten. Da aber die Schweiz nicht zur EU gehört, haben es die Behörden dort möglicherweise noch schwerer bei ihren Ermittlungen.
Also frag einen Anwalt. Schon für die nächste Einreise in die Schweiz solltet Ihr genau wissen, wie die rechtliche Lage ist.

Schon die Österreicher, mit denen ein Amtshilfeabkommen besteht, haben mit ihrer Blitzerei von hinten in D keine Chance, ihr Fahrerfeststellungsverfahren durchzuziehen. Dieses Verfahren ist nämlich in D rechtswidrig.

Nochmal: Ein Anwalt hilft hier für vergleichsweise kleines Geld. Du kannst ja mal berichten, was rausgekommen ist. Interessiert mich immer, wie man in speziellen Fällen seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann.

Übrigens gehe ich nur zum Anwalt, wenn Punkte im Spiel sind. Habe deshalb auch noch nie Punkte gehabt. Den letzten 15,-€ Bescheid habe ich bezahlt, nachdem das zuständige Ordnungsamt dafür insgesamt 4 Schriebse verschickt hatte. Der nächste Schriebs wäre dann ein aufpreispflichtiger Bußgeldbescheid gewesen. Die Post muß auch unterstützt werden in schlechten Zeiten.

Gruß
schubtil

Hallo,

  1. Du hast keine Chance
  2. Du hast keine Chance
  3. Du hast keine Chance
    Glaubt ja nicht, dass sich das, auch mit irgendwelcher anwaltlicher Hilfe, in Luft oder Wohlgefallen auflöst.
    Der Halter hat das Geschribsel aus der Schweiz schon, und von nun an hast du und der Halter ein Problem, wenn du nicht bezahlst.
    Der Halter wird einen Teufel tun, und das bezahlen, er war es ja nicht.
    Und wenns hart auf hart kommt, dann wird er dich dranhängen, weil er sonst noch biel mehr Probleme bekommt (Fahrtenbuch etc…).
    Und zwar bekommt er diese Auflagen dann von den deutschen Behörden.
    Und wenn er dich dranhängt, dann hast du den schwarzen Peter.
    Du kannst dann mal für mindestens 3 Jahre nicht mehr in die Schweiz.
    Wenn die dich irgendwo kriegen, dann bist du nämlich am Bezahlen.
    Die Geschwindigkeitsmessungen auf Autobahnen werden in der Schweiz meistens mit stationären Geräten gemacht, dagegen hast du nicht den Hauch einer Chance, dich zu wehren oder was ähnliches.
    Nimm es einfach so, wie es ist, du bist zu schnell unterwegs gewesen, sie haben dich geblitzt und nun musst du halt den Geldbeutel auspacken.
    Hast du damit ein Problem? Steh doch einfach dazu und buche es unter „Lehrgeld“ ab.
    Auch ein Anwalt haut dich da nicht raus, auch nicht mit viel Geld, nimm das Geld für den anwalt und geh damit einen Trinken, da ist es besser aufgehoben.
    Grüsse
    Joachim

geht nicht gibts nicht…
Hallo Joachim,

irgendwie etwas verwunderlich was du schreibst - und zu Deinem Profil passt es dreimal nicht, dort steht nämlich unter Bemerkungen „geht nicht gibts nicht“ und Du antwortest

  1. Du hast keine Chance
  2. Du hast keine Chance
  3. Du hast keine Chance

Hmm was soll ich davon halten ?

Es gibt immer eine Lösung - deswegen hab ich ja hier ins Forum geschrieben !
Und mich würde eigentlich interessieren ob es ein Amtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gibt. Wichtig ist ob die deutschen Behörden hier ermitteln können.
Kannst Du das denn definitiv beantworten ?
Vielleicht gibt es hier im Forum ja jemanden der wirlich was weiss und nicht Vermutungen äußert.

Danke für Eure Unterstützung und Grüsse

Hallo,

wenn was kommt, bezahle das, denn wenn Du erneut einfährst in die Schweiz nageln Sie Dir Dein Auto fest.

MfG

Hallo Dennis,

aber um mein Auto fest zu nageln müssen die mich ja erst mal anhalten und kontrollieren !
Und da es durch den Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen keine Personenkontrollen mehr an der Grenze gibt ist das ja ziemlich schwierig.
Für mich stellt sich einfach nur die Frage, ob die deutschen Behörden ein Amtshilfeabkommen mit der Schweiz haben d.h. ob die deutschen Behörden diesen Verstoss verfolgen werden.
Und dann wäre noch interessant wann das Vergehen in der Schweiz verjährt.
Wer weiss denn hierzu was ?

Danke und Grüsse

Hallo,

also ich weiß von Freunden des Toyota-Forums aus der Schweiz, daß die sowas nicht mögen und hart bestrafen innerhalb der Verjährungsfrist.

Hier mal was im Netz gegoogelt:
http://www.gutefrage.net/frage/wird-ein-bussgeld-aus…

MfG