Mit dem Hund in die Schweiz - wer hat das gemacht?

Hallo,
wir wollen im Sommer mit unserer Chi-/Jack-Russel-Mix-Hündin in die Schweiz fahren und Urlaub machen. Anreisen werden wir mit dem eigenen Pkw. Natürlich hat die Dame einen EU-Ausweis, ist gechipt und geimpft.
Ich habe nun eine generelle Frage: Meistens wird man am Zoll ja durchgewunken. Müssen wir anhalten und am Zoll bescheid geben, dass wir den Hund dabei haben? Oder können wir einfach auf gut Glück durchfahren und müssen nur die Dokumente vorzeigen, wenn wir so oder so angehalten werden würden?
Hat das schonmal jemand von Euch gemacht: Mit Doggi im Auto über die Grenze? Und hat Tipps für uns?
In einigen Kantonen gibt es ja Leinen- und Maulkorbzwang. Die Kleine führen wir eh immer an der Leine aber müssen wir ihr wirklich einen Maulkorb kaufen? Das Tier ist eine Seele von Hund und würde nie einem Menschen oder einem Tier etwas tun… Zudem wiegt sie ja nur 4 Kg.

Danke!!

Hallo,
wir waren mit unserem Kleinpudel mehrmals mit dem Auto in der Schweiz. Er hat einen Europapass, in dem auch alle Impfungen eingetragen sind (Tollwutimpfung wichtig!) Er ist gechipt und wenn wir ausgestiegen sind war er immer angeleint. Einen Maulkorb besitzt er garnicht. An der Grenze sind wir durchgefahren. Nie ist nach seinen Dokumenten gefragt worden - und wenn das so gewesen waere - er hat ja seine Papiere. Nirgendwo steht, dass man anhalten und den Hund extra angeben muss.
Mit freundlichem Gruss
Reginarita

Hallo,

anhalten und den Hund anmelden musst du nicht.

Den Maulkorb würde ich kaufen -im geschäft mit Beratung, damit es auch die richtige Größe ist.

Es geht nicht darum ob der Hund was täte oder nicht, das ist eben vorschrift. Hast du keinen dabei und kommst an den „richtigen“ Gendarm zahlst du sonst Strafgeld.

Zur Sicherheit würde ich auch Maulkorbtraining machen, damit du ihn im Notfall dem Hündchen anziehen kannst ohne dass sie in Panik ausbricht…

Hallo

Die Hunde-Gesetzgebung ist kantonal geregelt; meines Wissens gibt es jedoch für „normale“ Hunde in keinem Kanton eine Maulkorbpflicht, und auch im öffentlichen Verkehr nicht. Der Kanton Genf hatte mal eine Maulkorbpflicht eingeführt, welche vom Bundesgericht (oberste eidgenössiche Gerichtsinstanz) als unverhältnismässig beurteilt und daher wieder abgeschafft wurde. Anders sieht dies für gewisse „gefährliche Hundearten“ (Listenhunde) aus, auch hier führt jeder Kanton eine andere Liste, welche Rassen darunterfallen und was für sie gilt, aber dein Chi-/Jack-Russel-Mix dürfte auf keiner der Listen stehen :wink:

Wenn du ganz sicher sein willst, suche dir hier die Infos zu den Kantonen heraus, in denen ihr unterwegs sein werdet. Auch zur Leinenpflicht gibt es hier jeweils Infos:

http://www.tierimrecht.org/de/tierschutzrecht/schwei…

Gruss
M.

Hallo,

du musst nicht extra anhalten, um den Hund anzugeben. Ich bin in vielen Schweiz-Urlauben niemals an der Grenze kontrolliert worden.

Aber: Den Maulkorb habe ich einige Male gebraucht: In Bergbahnen immer und auch 2x in öffentlichen Bussen. Ansonsten hatte ich ihn halt entweder im Rucksack - oder der Hund trug ihn am Halsband :smile:.

Schöne Grüße,
Jule