Guten Tag,
ich habe seit 01.04.09 ein Gerwerbe als Massagetherapeutin angemeldet.Hierfür wurde ein kleiner Raum gemietet.Gestartet wurde direkt aus einem 400,-Euro-Job gestartet,ohne Gründergeld o.ä.
Jetzt wird es ziemlich knapp und ich möchte erstmal zusätzlich wieder in ein Angestellenverhältniss(Teilzeit).Kann man das so herum machen:erst Gewerbe,dann wieder Arbeitnehmer?Oder geht es nur darum,was am Ende zusammen dabei herum kommt?
Im Vorfeld viele Dank für Ihre Antworten!
Lieben Gruß
fragend09
es geht alles - warum lassen Sie nicht beides parallel laufen?
Man kann auch abgestellt sein, selbständig und noch einen Minijao haben, man muss es nur managen können und steurlich korrekt abrechnen!
E.
Das Gewerbe kann parallel weiterlaufen, während man angestellt ist.
In die Seteuererkärung kommen der Angestelltenjob (Anlage N)
und der Gewinn (=Einnahmen-Ausgaben) des Gewerbes (Anlage G).
Der neue AG sollte im Bewerbungsgespräch davon informiert werden, dass man ein kleines Gewerbe hat und was man da treibt.
Lieben Gruß
JK