Mit dem Luftgewehr Deutschland durchqueren?

Ein Freund aus Holland möchte mit dem Auto von Holland nach Ungarn fahren und dabei Deutschland und Österreich durchqueren.
Er ist Eigentümer eines Luftgewehres welches in Holland und in Ungarn frei ist, in Deutschland allerdings eine Waffenbesitzkarte verlangen würde.
Wie kann er das LG mitnehmen ohne unterwegs Probleme zu bekommen für den Fall, dass er kontrolliert wird?

Hallo evasiggi,

auf der sicheren Seite bist du sicher dann, wenn du einen entsprechenden Juristen befragst, der sich im Waffenrecht gut auskennt, denn auch Österreich besitzt ein Waffengesetz.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016.
Möglicherweise kommt ja die Anwendung des Europäischern Feuerwaffenpass zum Tragen.
Es stellt sich ja auch die Frage nach der Munition.

„Einfach so, es wird schon nichts sein“ würde ich nicht annehmen - es wird bei uns auch innerhalb des Bundesgebiets sehr häufig alles kontrolliert…

Gruß

dafy

Vielleicht hilft das weiter:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/einfuhr-und-ausfuhr-von-schusswaffen-waffenrecht-mit-auslandsbezug_080110.html
Gruß
rakete

Die Frage nach der Munition dürfte sich bei einem Luftgewehr wohl eher nicht stellen :smile:

Da diese bei Luftdruckwaffen keine Sprengstoffe enthält, ist sie in Deutschland frei verkäuflich und transportierbar.

Hallo Wiz,

nicht alles, was in Deutschland frei verkäuflich ist, muss es in einem anderen Land auch sein…
Die Frage war auch nicht darauf ausgerichtet, sondern auf den Trasport durch mehrere Länder.

Übrigens:
http://www.luftgewehr-shop.com/munition-fuer-luftdruckwaffen

Dieser Link passt nicht so ganz zu deiner Aussage

Warum würde denn diese Munition dann deiner Meinung nach angeboten werden?

Gruß

dafy

Vielleicht solltest Du die eigenen Links auch mal genauer anschauen. Dann hättest Du nämlich gefunden:
„Obwohl auch wir hier den Begriff ‚‚Munition‘‘ verwenden, ist eigentlich sachlich falsch, da Munition zum Antrieb der Geschosse immer ein heißes Gas benötigt.“

Und auch bei Wikipedia findet man:
„Die Geschosse für Druckluftwaffen unterliegen keinen waffenrechtlichen Bestimmungen.“
(https://de.wikipedia.org/wiki/Druckluftwaffe#Erwerb_und_Besitz)

Und wenn Du mal nachliest, hat @Wiz von der Rechtslage in D gesprochen.

Aber vielleicht findest Du ja irgendein anderes Land, das kleine Stahlkügelchen oder -hütchen als Waffenteile oder Munition definiert und den Erwerb etc. beschränkt?

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Da gilt das Waffengesetz mit https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__30.html.
Aber es kommt drauf an, was genau es für ein Luftgewehr ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Druckluftwaffe#Deutschland
Hast Du dazu Informationen?