Mit dem mieter geeinigt und nun ?

hallo

eine person hat streit mit seinem vermieter. die person beschliesst darauf den mieter zu verklagen. sie nimmt sich einen anwalt und bezahlt die gerichtskosten

nun, 1 woche vor gerichtstermin, gibt der mieter klein bei und sagt er akzeptiert die vorwürfe und möchte das die person die klage zurückzieht und er die forderungen ( die punkte der anklage ) akzeptiert.

was passiert wenn die person die klage zurück zieht ? bleibt sie auf den kosten sitzen ( anwalt, gerichtskosten ) oder bekommt sie diese wieder ?
und wenn nein, was muss sie tun um sie wieder zu bekommen ?

gruss

Moin,

was passiert wenn die person die klage zurück zieht ? bleibt
sie auf den kosten sitzen ( anwalt, gerichtskosten ) oder
bekommt sie diese wieder ?
und wenn nein, was muss sie tun um sie wieder zu bekommen ?

Eine außergerichtliche Einigung sollte auch evtl. schon angefallene Anwaltskosten und sonstige Auslagen berücksichtigen. I.A. zahlt natürlich der, der etwas in Auftrag gegeben hat, bspw. einen Anwalt einschaltete.

Gruß,
Ingo

Huhu!

was passiert wenn die person die klage zurück zieht ? bleibt
sie auf den kosten sitzen ( anwalt, gerichtskosten )

Grundsätzlich ja, es sei denn, sie beantragt, dass ausnahmsweise der Beklagte die Kosten tragen soll, und das Gericht entscheidet entsprechend. Das ist aber nicht der Weg, den man nach Rechtshängigkeit gehen sollte. Wer sagt denn, dass der Mieter sich nach der Rücknahme an seine Zusagen hält? Dass er sich überhaupt daran erinnert, wenn es darum geht, die Kostenlast zu verteilen? Worst Case ist: Der Kläger nimmt die Klage zurück und der Beklagte weiß plötzlich nichts mehr von einem Anerkenntnis, sondern macht eigene Kosten geltend.

und wenn nein, was muss sie tun um sie wieder zu bekommen ?

Der Anwalt, den „sie sich genommen“ hat, wird’s schon wissen. Der Beklagte soll sein Anerkenntnis gegenüber dem Gericht erklären (dann ergeht Anerkenntnisurteil) oder sofort die Klageforderung erfüllen, dann wird die Hauptsache für erledigt erklärt und die Kosten dem Beklagten auferlegt.