Hallo alle zusammen, folgender Fall:
Ein Student, 28, fährt abends bei rot über eine Straße, wird von einem Polizisten daraufhin angehalten und ihm wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro (+Bearbeitungskosten) auferlegen, wie auch 1 Punkt in Flensburg.
Der Student legt keine Beschwerde ein, sieht seinen Fehler ein, bezahlt die Strafe.
2 Monate später trifft erneut ein Schreiben ein, das mich zu einem Aufbautraining auffordert in einer Fahrschule, die im Anhang des Schreibens innerhalb einer Liste diverser Schulen, abgeschlossen werden soll, sofern der Student seine Fahrerlaubnis behalten möchte (nach §2a (2) Nr1 StVG wegen einer Straftat gemäß §34FeV))
Zusätzlich soll er 28 Euro dafür zahlen (Bearbeitungskosten gem. §1 GebOSt i.V.m. §6 StVG Nr.210).
Diesen Kurs soll er erfolgreich bis zum 25.01.2010 ablegen (inkl. Fahrtest). Desweiteren verlängert sich seine Probezeit erneut um 2 Jahre.
Der Student hat vor gut 2 Jahren die Fahrprüfung erfolgreich abgeschlossen, wegen der guten Lage innerhalb der kölner Innenstadt und Uni hat er keinen Bedarf gehabt sich ein Auto anzuschaffen und hat dies auch nicht vor.
Rechtlich gesehen müsste sich der Student wegen einer Fahrradfahr-Ordnungswidrigkeit zu einer PKW-Fahrschule begeben. Ist das korrekt?
In welchem sachlich-sinnvollem Zusammenhang stehen diese beiden Situationen. Wieso soll jemand zur Fahrschule, wenn er niemals ein Auto besessen hat und auch nicht vorhat sich eines in den nächsten Jahren eines anzuschaffen. Desweiteren hat ein Student weder die Zeit (kurz vor den Klausuren), noch die Konzentration (Klausuren), noch das Geld (armer Student) sich wegen einer moralisch-rational gesehen unverständlichen Aufforderung dorthin zu begeben und horrende Kosten, Zeitaufwand und Papierkram zu tragen.
Was sollte der Student nun tun?
Er war sich im Unklaren darüber, dass eine Ordnungswidrigkeit mit dem Fahrrad sich auf seine PKW-Fahrerlaubnis auswirken könnte.
Hoffen jemand kann Licht in diesen simplen, jedoch durchwachsenen Fall bringen.