Mit dem Rad zur Fahrschule

Hallo alle zusammen, folgender Fall:
Ein Student, 28, fährt abends bei rot über eine Straße, wird von einem Polizisten daraufhin angehalten und ihm wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro (+Bearbeitungskosten) auferlegen, wie auch 1 Punkt in Flensburg.
Der Student legt keine Beschwerde ein, sieht seinen Fehler ein, bezahlt die Strafe.
2 Monate später trifft erneut ein Schreiben ein, das mich zu einem Aufbautraining auffordert in einer Fahrschule, die im Anhang des Schreibens innerhalb einer Liste diverser Schulen, abgeschlossen werden soll, sofern der Student seine Fahrerlaubnis behalten möchte (nach §2a (2) Nr1 StVG wegen einer Straftat gemäß §34FeV))
Zusätzlich soll er 28 Euro dafür zahlen (Bearbeitungskosten gem. §1 GebOSt i.V.m. §6 StVG Nr.210).
Diesen Kurs soll er erfolgreich bis zum 25.01.2010 ablegen (inkl. Fahrtest). Desweiteren verlängert sich seine Probezeit erneut um 2 Jahre.

Der Student hat vor gut 2 Jahren die Fahrprüfung erfolgreich abgeschlossen, wegen der guten Lage innerhalb der kölner Innenstadt und Uni hat er keinen Bedarf gehabt sich ein Auto anzuschaffen und hat dies auch nicht vor.
Rechtlich gesehen müsste sich der Student wegen einer Fahrradfahr-Ordnungswidrigkeit zu einer PKW-Fahrschule begeben. Ist das korrekt?
In welchem sachlich-sinnvollem Zusammenhang stehen diese beiden Situationen. Wieso soll jemand zur Fahrschule, wenn er niemals ein Auto besessen hat und auch nicht vorhat sich eines in den nächsten Jahren eines anzuschaffen. Desweiteren hat ein Student weder die Zeit (kurz vor den Klausuren), noch die Konzentration (Klausuren), noch das Geld (armer Student) sich wegen einer moralisch-rational gesehen unverständlichen Aufforderung dorthin zu begeben und horrende Kosten, Zeitaufwand und Papierkram zu tragen.

Was sollte der Student nun tun?
Er war sich im Unklaren darüber, dass eine Ordnungswidrigkeit mit dem Fahrrad sich auf seine PKW-Fahrerlaubnis auswirken könnte.

Hoffen jemand kann Licht in diesen simplen, jedoch durchwachsenen Fall bringen.

Hallo,

wenn man z.B. Betrunken mit dem Fahrrad erwischt wird ist der Lappen auch erst mal weg.

Jedoch schauen die meisten Polizisten da absichtlich nicht so genau hin da es immer noch besser ist, als wenn die Leute Auto fahren würden.

Interessant ist „die Teilnahme am Verkehr“.

Im Zweifelsfalle einen Anwalt befragen…

Grüße
Lumpi

Wie der andere schon geschrieben hat, ist die Teilnahme im Strassenverkehr (sei es mit dem Fahrrad, Auto oder sonstigen Verkehrsmitteln) der Grund für die Nachschulung.
Ein Punkt in der Probezeit bedeutet eine Nachschulung. Nach der Probezeit wird man erst ab 8 Punkten freiwillig zu einem Punktabbauseminar gebeten. Ab 14 wird man dann aufgefordert, an einem Seminar teilzunehmen, da einem sonst der Führerschein entzogen wird.

Danke für die Antworten.
Meine Frage: Wieso muss man als Radfahrer, der absolut nichts mit Autofahren zu tun hat, zu einer Nachschulung des Autofahrens. Zwischen Auto und Fahrrad bestehen für mich Welten.
Was in diesen 4 Sitzungen verlangt wird ist auch unklar.

Hat eine Anfechtung Chancen auf Erfolg?
Der Beschuldigte hatte keine Ahnung von der Dimension, die solch ein „Vergehen“ bewirken konnte.
Punkte sind Punkte, aber der Beschuldigte fährt kein Auto. Er sieht diese Schulungsmaßnahme, und den Zeit/Geldaufwand als nicht verhältnismässig an.
Mit einem Fahrrad über rot zu fahren wird mit der Tatsache verknüpft, dass man eine gewisse Neigung hat, auch mit dem Auto über rot fahren zu wollen. Das ist ein wahnsinniger Gedanke. Autos sind eine Waffe in falschen Händen - ein Fahrradfahrer ist doch mehr Passant als Auto.

Fakt ist, dass du mit dem Radl am Strassenverkehr teilnimmst und somit genauso korrekt verhalten musst wie ein PKW Fahrer. Man kann ja nicht einen PKW Fahrer, der über Rot fährt mit einem Punkt bestrafen und einen Fahrradfahrer nur mit einer Geldstrafe. Da wird jeder Verkehrsteilnehmer gleich behandelt.

Nachschulung sind meines Erachtens 4 Doppelstunden Theorie und eine Praxisstunde. Lass dich einfach überraschen.

Du kannst natürlich versuchen, dagegen anzugehen, aber da du bei den Polizeibeamten schon zugegeben, dass du diese Tat begangen hast.

Verstehe ich das richtig; der Vorfall fand gegen Ende der Probezeit statt, diese wäre inzwischen abgelaufen („vor gut zwei Jahren…“), der Student erfährt jetzt „nachträglich“ ,dass die Probezeit verlängert wurde? (dann sind jetzt noch knapp zwei Jahre übrig).

Hätte es seinerzeit etwas gebracht, die Rechtskraft des Bussgeldes über das Ende der Probezeit hinauszuzögern? - Ich nehme an nicht…

Naja, dumm gelaufen - aber bei der Bußgeldhöhe vermute ich mal, die Ampel war nicht gerade erst auf rot gesprungen?!

Grüße

Meine Frage: Wieso muss man als Radfahrer, der absolut nichts
mit Autofahren zu tun hat, zu einer Nachschulung des
Autofahrens. Zwischen Auto und Fahrrad bestehen für mich
Welten.

Hi,

weil eben viele Radfahrer rote Ampeln nicht so ganz ernst genommen haben wurden die Bußgelder erhöht.
A-Verstoß, mindestens 40€ und Punkt(e) ist die Fahrkarte zur Nachschulung.

Was in diesen 4 Sitzungen verlangt wird ist auch unklar.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__36.html

Hat eine Anfechtung Chancen auf Erfolg?

Nein, der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig und löst damit automatisch die Nachschulung und Probezeitverlängerung aus.
Wird die Nachschulung nicht fristgerecht nachgewiesen, wird der Führerschein entzogen. Was dann weitere negativen probezeitrelevanten mit sich bringt.

Der Beschuldigte hatte keine Ahnung von der Dimension, die
solch ein „Vergehen“ bewirken konnte.

Nun weiß er es, und es wäre gut wenn sich das etwas rumspricht, gerade bei Leuten in der Probezeit.

Punkte sind Punkte, aber der Beschuldigte fährt kein Auto. Er
sieht diese Schulungsmaßnahme, und den Zeit/Geldaufwand als
nicht verhältnismässig an.

Es geht nicht um Verhältnismäßigkeit, es geht darum ein Fehlverhalten aufzuarbeiten. Es ist keine Strafe.

Mit einem Fahrrad über rot zu fahren wird mit der Tatsache
verknüpft, dass man eine gewisse Neigung hat, auch mit dem
Auto über rot fahren zu wollen. Das ist ein wahnsinniger
Gedanke. Autos sind eine Waffe in falschen Händen - ein
Fahrradfahrer ist doch mehr Passant als Auto.

Zugegeben, ein Radfahrer gefährdet in erster Linie sich selbst, deshalb sind bei Radfahrern auch die Bußgeldsätze niedriger. Bei einem Unfall ist aber u.U. auch ein anderer Verkehrsteilnehmer mitbetroffen, und sei es auch nur über die Gefährdungshaftung. So harmlos sind Radfahrer also auch nicht.

Q-Gruß

Hallo,

Meine Frage: Wieso muss man als Radfahrer, der absolut nichts
mit Autofahren zu tun hat, zu einer Nachschulung des
Autofahrens.

Zu Besitz eines Autoführerscheins gehört auch eine gewisse Reife und Übersicht im Straßenverkehr. Ein Rotlichtverstoß (auch mit dem Fahrrad) lässt Zweifel daran aufkommen. Also wird entweder Nachgeschult oder alternativ kann man auch - so man ihn nicht braucht - den FS abgeben.

Der Beschuldigte hatte keine Ahnung von der Dimension, die
solch ein „Vergehen“ bewirken konnte.

Nur von den rechtlichen nicht oder auch nicht von den verkehrstechnischen.

Mit einem Fahrrad über rot zu fahren wird mit der Tatsache
verknüpft, dass man eine gewisse Neigung hat, auch mit dem
Auto über rot fahren zu wollen.

Wohl eher mit mangelnder Eisicht in die Notwendigkeit bestimmter Verkehrsregeln.

Das ist ein wahnsinniger
Gedanke. Autos sind eine Waffe in falschen Händen - ein
Fahrradfahrer ist doch mehr Passant als Auto.

Doch, ich denke, die Nachschulung ist schon in Ordnung und Notwendig.

Gruß, Niels

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Hallo,

sorry, aber was Du da schreibst ist doch Unsinn: Jeder der einen Lappen hat, kann und darf sich jederzeit hinter das Steuer eines Autos setzen und damit losfahren. Ob das tatsächlich genutzt wird oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn kein Interesse mehr am Autofahren besteht, kann man es ja darauf ankommen lassen, die Nachschulung verweigern, und dann ist der Lappen eben weg.

Will man sich aber die Möglichkeit erhalten - mit FS - jederzeit ein Auto fahren zu dürfen, muss man akzeptieren, dass man sich - auch mit dem Rad - an die Verkehrsregeln zu halten hat, und im Zuwiderhandlungsfall sich auch Auswirkungen auf den Führerschein ergeben.

Gruß vom Wiz

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Nun, das alles leuchtet natürlich ein, rechtlich gesehen und war mir mehr oder weniger klar, dass das so gesehen wird.
Jedoch komm ich nicht ganz klar mit dem Gedanken, dass, wenn man nachts eine kaum befahrene Straße vorsichtig mit weiteren Passanten überquert, der Fahrradfahrer plötzlich der zu bestrafene ist, obwohl er mit gleichem Tempo wie z.b. weitere Passanten die 4m breite Nebenstraße überquerte. Der Radfahrer hat sich also im Strassenverkehr befunden, wenn er paar Meter Autostrassen-Asphalt berührt (ansonsten weiter auf dem Fahrradweg fuhr).
Es ist für den einzelnen schwierig zu begreifen, rechtlich gesehen natürlich korrekt. Gibt es nicht Fahrradfahrschulen für solch eine Ordnungswidrigkeit? Das sähe ich ja noch ein.

Ja, länger als 1 Sekunde wars rot, da ward gedacht, dass „vorsichtiges“ überqueren eine schuldmindernde Wirkung hätten im worst case szenario (z.b. bei polizeikontrolleinheit).
Aber nein, man hätte durchbrettern müssen.
Der Führerschein wäre in 1 Monat jenseits der 2Jahres Probezeit gewesen.

Ich hörte, dass man das Recht hat bei Aufforderung zum Stillstand zu kommen, sich jedoch danach aus dem Staub zu machen, da dies ja keine Widerstand gegen die Staatsgewalt wäre (keine Gewalthandlung).
Wäre das evtl. die Lösung, um rechtlichen Schritten aus dem Weg zu gehen? Natürlich erwarte ich jetzt keine Zustimmung zu solch einem Verhalten, jedoch macht man sich schon Gedanken, ob man überhaupt nen Radius von 20m um Polizisten machen sollte, da sie in letzter Zeit meist aggressiver vorgehen (Provisionsnangst/druck?) und statt zu belehren, Höchststrafen aussprechen.

Also sollte man im Zweifel vor einer Ampel nochmal drauftreten, um in den unter 1 Sekunde Bereich zu gelangen (da nicht bei jeder Ampel ein Gelbzeichen miteingeschoben wird).

hallo,
betrunken auf dem rad, wenn der radfahrer 1.6 promille im blut hat, bedeutet das sicher ein bußgeld und eine mpu.
grundsätzlich unterliegen alle verkehrsteilnehmer der gesetzgebung.
als fahranfänger sind die verkehrsgesetze ebenso zu beachten, wie es andere verkehrsteilnehmer auch sollten.
als fahranfänger in der probezeit auffallen bedeutet die teilnahme an einem
NAFA-Kurs ( Na chschulung Fa hranfänger)
für den der keine fahrerlaubnis besitzt würde es bei einem neuantrag für eine fahrerlaubnis probleme von seiten des verkehrsamtes kommen.
mfg
mpu24

So eine Nachschulung soll 200 Euro kosten - nach dem bisherigen 150 Euro Bußgeld wären das 350 Euro. Woher soll ein Student soviel Geld auftreiben, wenn er momentan z.b. keinen Job hat?
Das ist doch absurd für einmal mit dem Rad über rot zu fahren soviel Geld kostet.
Für Vollzeitarbeitskräfte vielleicht zu verschmerzen, aber nicht für Leute, die kein Geld haben. Wie soll das funktionieren, wenn das Konto bereits auf minus 800 Euro ist und stets neue ungeahnte Kosten auf einen zukommen (200 Euro für einen Aufbaukurs?)

Meine Frage: Kann man dagegen vorgehen, wenn man kein Geld hat für sowas (das scheint ja nichtmehr aufzuhören von den Kosten, Bearbeitungsgebühren usw. folgen sicher auch noch…)?
Wenn man die 200 Euro nicht hat und seinen Dispo nicht sprengen will, muss man also den Führerschein abgeben, richtig? Was würde das wiederherstellen des Führerscheins später kosten? Hoffe nicht viel, da man ja den Führerschein wegen nichtaufbringens der Gebühren für den Aufbaukurs finanzieren konnte (WEGEN NER ROTEN AMPEL MIT DEM RAD!!).