… Um rasen zumähen, muss ich mit dem Rasenmäher über eine Fläche, die ist ja Allgemeineigentum. Sie wollen, dass ich mit dem Rasenmäher nicht mehr darüber gehe. Können sie mir das verbieten.Ein anderer Weg wäre dann durch die Wohnung. Ist das für mich zumutbar oder muss ich das so hinnehmen?
Hallo,
wenn ein Richter hierüber eine Entscheidung treffen müsste, glaube ich, dass der Weg mit dem Rasenmäher durch die Wohnung nicht zumutbar wäre. Falls Sie Miteigentümer dieser Fläche sind, haben sie das Recht, mit ihrem Rasenmäher über diese Fläche zu gehen. Falls sie kein Miteigentümer dieser Fläche sind, rate ich, sich vernünftig mit den Miteigentümern auseinanderzusetzen, evtl. in Form eines netten Briefes oder durch persönliches Vorsprechen bei jedem einzelnen Eigentümer. Wenn die Menschen ihnen direkt in die Augen sehen müssen, fällt es schwerer NEIN zu sagen und ein gutes Argument zu haben, warum sie nicht über diese Fläche gehen sollten. Viel Glück! UM
es kommt darauf an, ob diese Fläche irgendwie abgesperrt ist oder für einen anderen Eigentümer als Sondernutzungsfläche eingetragen ist. Ist jedoch diese Fläche für alle begehbar und nutzbar, dann sollte man Ihnen erlauben, diesen Weg zu nehmen.
Sie sollten sich mit Beiräten bzw. Hausverwaltung in Verbindung setzen und die Sache auf freundliche Art zu lösen versuchen.
Bei solchen Fällen hilft meistens ein vernünftiges Aufeinandergehen.
Viel Erfolg.
Gruß
Hallo,
danke für die Hilfe. Ich habe versucht mit allen Miteigentümern zu reden, aber die waren uneinsichtig, deshalb habe ich mich meinem Anwalt alles vorgetragen. Der ist guter Dinge und sicher, dass der Richter zu unserem Gunsten entscheidet.