Mit der Arge vor Gericht!

Hallo!!
Ich habe eine Frage zum Thema Arge.
Und zwar ist es so das Wir (mein mann ich und meine 3 Kids) Leistungen von der arge bekommen seit ca 1 1/2 jahren.
Letzten Sommer naben wir uns für ca 3 Monate getrennt.Ich bin mit den Kids in einen anderen Landkreis gezogen.Zu der Zeit waren wir noch nicht verheiratet.
Aufrgrund dessen wurden seine Leistungen neu berechnen und dabei stellte sich heraus das wir in der zeit des zusammenlebens 8 Monate zuwenig Geld bekommen haben.
Das zuwenig gezahlte Geld wurde meinem Mann auf sein Konto gezahlt (3000 Euro) nun war auf diesem Konto eine Pfändung seiner Exfrau .
Er hat direkt Einspruch eingelegt bei der Bank und auch bei der Arge.
Keiner fühlte sich zuständig somit war das Geld weg.

Ungefähr eine Woche später bin ich wieder eingezogen.Ich habe direkt Einspruch meinerseits eingelegt weil ich der Meinung bin das nur weil ich in einen anderen Landkreis gezogen bin mir und den Kids ein teil dieses Geldes zugestanden hätte.
Nach 3 Monaten bekamm ich eine ablehnung meines Wiederspruches mit der Begründung wir wären ja nun wieder zusammen .
Die Arge kann doch nicht davon ausgehen das ein Pärchen sich wieder zusammen rauft oder??
Ich habe die sache einem Anwalt abgegeben der hat Einspruch bei Gericht eingelegt das war allerdings schon im Januar.
Wie stehen die Chancen das ich etwas Geld zurück bekomme??

Hallo susanne73,
Der weg zum Anwalt war der richtige. meines Erachtens muss gegen den Verursacher der Pfändung auch vorgegangen werden, da Sozialleistungen nicht pfändbar sind. Bei einer Kontopfändung kann man innerhalb einer Woche die sozialbezüge abheben. wenn eine Pfändung überraschend kommt, muss man gegen diese Pfändung beim Amtsgericht vorgehen , dort den Sachverhalt schildern und eine einstweilige Verfügung erlangen. In der Regel wird diese Pfändung unwirksam und die gerichte befürworten das. Ich nehme an dein Partner hat dieses versäumt. Da die Arge ja gezahlt hat wird sie wohl kein zweites mal zahlen. - Ich sekbst klsge gegen die Arge und bis zum Gerichtstermin diese Woche vergingen 3 Jahre.
Ich nehme an, Du musst dein Glück gegen den Verursacher des Pfändungsbetrages vorgehen und dort den Betra zurüchfordern. Dei Anwalt wird dich sicher gut beraten . Mfg Peter