Mit der Bitte um Hilfe

Hallo,

frau xyz ist ein wenig überfordert. wie würdet ihr dieses qualifizierte arbeitszeugnis werten ?

Frau xyz, geb. am 01.01.00, war vom bis in meiner praxis als büroangestellte in teilzeit beschäftigt.
aus dem öffentlichen dienst kommend, war frau xyz während dieser zeit im bereich der anmeldung und im bürobereich tätig. sie hat dabei umfassende aufgaben im bereich des rechnungswesens, der vorbereitung und zusammstellung von buchungsunterlagen und des mahnwesens zu meiner vollsten zufriedenheit erledigt.
frau xyz hat nach einer kurzen einarbeitungszeit selbstständig gearbeitet und kam ihren aufgaen engagiert und pflichtbewusst nach. die ihr übertragenene aufgabe der anmeldungstätigkeit meisterte sie souverän. sie hat durch ihr freundliches und aufgeschlossenes wesen bei den patienten und bei den mitarbeitern zu einem sehr guten betriebsklima beigetragen.
die zusammenarbeit mit frau xyz war sehr angenehm. ich wünsche ihr für ihren privaten und beruflichen lebensweg alles gute.
frau xyz scheidet am 31.10.08 aus meiner praxis aus, da ich leider für die umsetzung des neu eingeführten qm nur noch auf fachkräfte mit umfassenden hygiene- und kfokenntnissen zurückgreifen darf.


Frau xyz befand sich im mutterschutzurlaub und hat dann bereits ab februar 98 in dieser praxis gearbeitet. da hat sie nämlich im öffentlichen dienst gekündigt, war arbeitssuchend und hat dort als „nebenverdienst“ gearbeitet.

„muss“ oder „sollte“ es auch mit in ein qualifiziertes arbeitszeugnis ?


Da es keine faire sache war wie frau xyz aus der praxis „befördert“ wurde und es bereits zu einem termin vor dem arbeitsgericht kam (die kündigungsfrist wurde nicht korrekt von ag eingehalten), zweifelt frau xyz daran, ob das zeugnis wirklich korrekt und gut ausgestellt worden ist.

Hoffentlich kann jemand frau xyz helfen.

vielen dank !

auch hallo

wie würdet ihr dieses
qualifizierte arbeitszeugnis werten ?

von der in der praxis störenden kleinschreibung mal abgesehen hat frau xyz doch sicherlich die faq:2027 (speziell den zeugnisgenerator) befragt ? ausserdem fehlt der zeitraum…

Frau xyz, geb. am 01.01.00, war vom ??? bis ??? in meiner praxis als
büroangestellte in teilzeit beschäftigt.

mfg m.l.

ps: es geht auch ohne Kleinschreibung :wink:
(ganz offtopic) es gibt eine neue FAQ:2961

Völlig undefinierbar
Hi!

Es ist schlicht nicht möglich, ein Zeugnis zu beurteilen, wenn es nicht im Wortlaut KOMPLETT (NUR die Namen sind unwichtig) vorliegt.

Jede Bewertung, die Du hier bekommst, ist völlig unbrauchbar und total unseriös, auch, wenn jetzt einige Leute aufschreien!

FAQ:2027

Viele Grüße
Guido, der hier nur vor Schaden warnen will