Hallo,
Person X ( 40 Jahre ) wurde aus einer 6 wöchigen Reha entlassen. Die DRV will bei vorlage des Entlassungsberichtes über einen antrag zur teilhabe am arbeitsleben entscheiden, der schon vor ein paar monaten gestellt wurde durch X.
Im vorläufigen Entlassungsbericht steht folgendes:
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letzte berufliche Tätigkeit: beurteilung des zeitlichen umfangs,in dem die letzte berufliche tätigkeit als Bäckereifachverkäuferin ausgeübt werden kann: unter 3 stunden.
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positives leistungsvermögen ( allgemeiner arbeitsmarkt):
Körperliche arbeitsschwere: leichte
Arbeitshalten . zeiweise im stehen, überwiegend im sitzen.
Arbeitsorganisation: Tagesschicht. -
Beschreibung des Leistungsvermögens.
das qualitative und quantitative leistungsvermögen für die letzte berufliche tätigkeit ist aufgehoben.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann die patientin noch leichte körperliche tätigkeiten vollschichtig verrichten, dabei sollte sie nicht in zwangshaltungen tätig sein oder auf leitern und gerüsten arbeiten. ferner sollte sie keine lasten >5 kg heben oder tragen müssen.
Bereits im vorfeld der jetzigen rehabilitation wurde eine leistung zur teilhabe am arbeitsleben beantragt.
Von unserer seite wird dieses vorgehen unterstützt.
Frau X wird jetzt arbeitsunfähig entlassen.
WIe stehen die chancen, das X mit so einem bericht eine umschulung durch die DRV genehmigt bekommt?
MFG