Mit Edding ins Gesicht malen = Strafbar?

hu hu worldfidefab

Di Gutste hat sicherlich NagellackENTFERNER gemneint und da ist auch sowas wie Nitroverdünnung drin :smile:

lG
Der Kater

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Hallo

Sorry, aber solche Argumente wie sie hier auftauchen sind
schon etwas pervers, oder? Hauptsache dem wertvollsten aller
Gegenstände passiert kein Leid, dem Menschen dagegen kann man
ruhig mit Chemikalien im Gesicht rumwischen die bei bei
einem kleinen Versehen geeignet sind langfristige
Gesundheitsschäden hervorzurufen.

Die hätte ich mal erklärt, was bei Alkohol bzw. Nitroverdünnung für langfristige Schäden entstehen sollen??? Hat ja keiner verlangt dat Zeug zu trinken oder in die Augen zu schütten, wobei bei letzterem ausser bischen brennen auch nix pasiert
Du hast aber keine Ahnung von den Chemikalien die hier zur Disposition stehen, jedenfalls deinem Geschreibe nach. Am sichersten für das Eddinggesicht wäre ne Hautverpflanzung :smile:

IMHO werden hier die Verhältnismäßigkeiten etwas verzerrt.

ja eben, deswegen so einen Aufstand zu machen. Der Eine bezahlt seine teure Werkstatt und der Andere seinen Schönheitsoperateur und den anderen Quatsch lässt man sein.

Beste Grüße,
J~

lG
Mikesch

nur frage ich mich, warum sollte der Geschädigte nicht
einfach sein Gesicht zu einer Fachpraxis bringen und das
Hautgrafitti fachgerecht durch eine Oberarzt beseitigen
lassen.

Hallo,

Lasse ihn doch das Gesicht dem Oberarzt mal sehen. Wenn der Oberarzt aus dem richtigen Holz geschnitzt ist, schickt er ihn heim zum waschen, mit einem entsprechenden Kommentar. Imho hat ein Oberarzt etwas besseres zu tun als einem Rotzlöffel die Nase pudern. Oder besteht da eine Gefahr für die Gesundheit?

Sorry, aber solche Argumente wie sie hier auftauchen sind
schon etwas pervers, oder? Hauptsache dem wertvollsten aller
Gegenstände passiert kein Leid, dem Menschen dagegen kann man
ruhig mit Chemikalien im Gesicht rumwischen die bei bei
einem kleinen Versehen geeignet sind langfristige
Gesundheitsschäden hervorzurufen.

Unsinn, wenigstens für mich ist ein Auto ein simpler Alltagsgegenstand. Auch wenn es ein anderer Gegenstand gewesen wäre, hat keiner das Recht andere durch solchen Unsinn zu schädigen. Es ist eine echte Sachbeschädigung.

Nur ist meine Meinung, wer etwas ausfrisst, muss eben auch das entsprechende Echo vertragen können. Und persönlich finde ich dieses Echo adäquat zum angerichteten Schaden. Auch wenn meine Meinung hier nicht in dieses Rechtssystem passt. Immerhin hat der Bengel auch den Anlass geliefert, oder willst Du hier den Täter zum Opfer deklarieren.

Gruß

hartmut

IMHO werden hier die Verhältnismäßigkeiten etwas verzerrt.

Beste Grüße,
J~

Auch wenn Tom es schon geschrieben hat: Ich sehe hier überhaupt nicht die Möglichkeit eines Erlaubnistatbestandsirrtums, sondern - wenn überhaupt - die eines Erlaubnisirrtums, was ja der (umgekehrte) Verbotsirrtum ist.

Daher halte ich das Klausurfall auch für reichlich unspektakulär. Denn da dieser Irrtum noch vermeidbar sein dürfte, gibt es dazu nicht viel zu schreiben.

Levay

Hallo Hartmut,

Lasse ihn doch das Gesicht dem Oberarzt mal sehen. Wenn der
Oberarzt aus dem richtigen Holz geschnitzt ist, schickt er ihn
heim zum waschen,

das würde die Werkstatt natürlich nicht machen weil sie damit Geld verdienen kann. Da gebe ich dir recht.

Ich finde es nur lusig und bezeichnend, dass Kommentare a la „mach ma ordentlich Kosten und bring die Karre inne Werkstatt“ nicht im Ansatz, mein übertriebenes Beispiel mit dem Oberarzt aber sofort die „bleib mal auf dem Teppich“-Rufer auf dem Plan ruft (ja, ich habe gelesen, dass du auch die €2.- -Idee gepostest hast).

Unsinn, wenigstens für mich ist ein Auto ein simpler
Alltagsgegenstand. Auch wenn es ein anderer Gegenstand gewesen
wäre, hat keiner das Recht andere durch solchen Unsinn zu
schädigen. Es ist eine echte Sachbeschädigung.

Ja, das bestreite ich doch gar nicht. Ich denke nur, dass man die Verhältnismäßigkeit nicht vor lauter Wut über den Typen aus den Augen verlieren darf. Ebenso wie die Polizei das Millitär nicht gegen Demonstranten zu hilfe rufen darf, darf eben auch eine „Sachbeschädigung“ nicht mit einer „Körperverletzung“(1) gesühnt werden.

(1) Juristen mögen uU andere Begriffe dafür verwenden

Nur ist meine Meinung, wer etwas ausfrisst, muss eben auch das
entsprechende Echo vertragen können. Und persönlich finde ich
dieses Echo adäquat zum angerichteten Schaden.

Das finde ich nicht. Unter Umständen hätte eine Übergabe des Burschen an seine Eltern durch die gerufene Polizei einen höheren erzieherischen Effekt gehabt.

Auch wenn meine
Meinung hier nicht in dieses Rechtssystem passt. Immerhin hat
der Bengel auch den Anlass geliefert, oder willst Du hier den
Täter zum Opfer deklarieren.

Nö, ich hoffe, das ist jetzt klar geworden was ich meinte.

Beste Grüße,
J~

Kleiner Praxistipp: Wenn in juristischen Scriftsätzen so etwas
auftaucht:

das Verhalten des Autobesitzers ist definitiv strafbar,
erfüllt es doch eindeutig den Tatbestand der Körperverletzung.

Dann wissen Experten: Oha, der Schreiber hat kein einziges
Argument zur Hand.

Genau das habe ich auch gedacht, als ich den Text gelesen habe; schon deswegen ein * von mir.

Notwehr, oder Affekt wird mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit nicht das Strafmaß beeinflussen.

Notwehr ganz bestimmt nicht (s. u.), Affekt schon eher.

Zumal Notwehr, wenn sie denn vorliegen würde, das Strafmaß nicht „beeinflussen“ könnte, weil es gar keine Strafe mehr gäbe.

Levay

Ich finde es nur lusig und bezeichnend, dass Kommentare a la
„mach ma ordentlich Kosten und bring die Karre inne Werkstatt“
nicht im Ansatz, mein übertriebenes Beispiel mit dem Oberarzt
aber sofort die „bleib mal auf dem Teppich“-Rufer auf dem
Plan ruft (ja, ich habe gelesen, dass du auch die €2.- -Idee
gepostest hast).

Hallo,

die Frage wäre einfach, sollte der Lack wirklich durch eine Schicht geschützt sein, dann wir mit der Zeichnung beseitigen auch diese Schicht beschädigt. Außerdem bin ich nicht derjenige der Nitro oder Benzin favorisiert, sondern Spiritus. Billig, und greift nichts an. Zudem gehe ich davon aus, mit dem Make-up wäre es erledigt gewesen.

Nur wenn jetzt der Künstler auf Sensibelchen macht, warum sollte dann der Geschädigte sich die Mühe machen und den Schaden möglichst bequem, einfach und kostengünstig für das Sensibelchen beheben.

Ja, das bestreite ich doch gar nicht. Ich denke nur, dass man
die Verhältnismäßigkeit nicht vor lauter Wut über den Typen
aus den Augen verlieren darf. Ebenso wie die Polizei das
Millitär nicht gegen Demonstranten zu hilfe rufen darf, darf
eben auch eine „Sachbeschädigung“ nicht mit einer
„Körperverletzung“(1) gesühnt werden.

Da haten wir beim G8 Gipfel mal die Gelegenheit sich über den Einsatz der Bundeswehr Gedanken zu machen.

Das finde ich nicht. Unter Umständen hätte eine Übergabe des
Burschen an seine Eltern durch die gerufene Polizei einen
höheren erzieherischen Effekt gehabt.

Hier wird der Begriff Körperverletzung doch schon stark strapaziert. Es ist eher ein Denkzettel über den er spätestens wenn er selber Kinder hat lächelt.

Das übergeben an die Polizei hat für mich schon eher etwas von stigmatisieren. Und wenn der Lausbub dann wirklich körperlich festgehalten wird, sehe ich doch die Verzierung als ein milderes Mittel. Körperliche Gewalt hat doch ganz andere Auswirkungen, als sich mal blamiert zu fühlen.

Gruß

hartmut

Mit wenigen Worten: Ja, aber… Ergänzung
Hallo

das Verhalten des Autobesitzers ist definitiv strafbar,
erfüllt es doch eindeutig den Tatbestand der Körperverletzung.

Selbst wenn so manch einer hinter den Worten ‚definitiv‘ und ‚eindeutig‘ einen Mangel an Argumenten vermutet, muß es nicht so sein. Es wäre schade um die Aussagekraft der Sprache, wenn es nur Menschen gäbe, die hinter der rein sachlichen Bedeutung einzelner Begriffe noch diverse Interpretationen sehen. Meine Worte wurden anhand von Sandras Schilderungen gewählt, und es gibt keinen Grund daran zu zweifeln, dass die begangene Körperverletzung strafbar ist. Abgesehen davon verliert dieses Forum an Sinn, wenn Ratsuchende sich noch mit Beiträgen befassen müssen, in denen individuelle Interpretationen anderer Texte erörtert werden.

Mir hat - aber glaubt nicht, ich
bin ein Tagger - Nagellack geholfen, die Farbe von der Haut zu
bekommen.

Ich stimme jedem zu, der diesen Rat anzweifelt. Ich meinte Nagellackentferner. All diejenigen, die nun mit verführerischem rötlichem Glanz im Gesicht herumlaufen, haben mein vollstes Mitleid und werden von mir inständig um Verzeihung gebeten.

Gruß,

PM

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Hallo J~,

einwilligen kann, wer die nötige Einsichtsfähigkeit hat, welchen Eingriff er gleich erleiden wird und dessen Folgen in Kauf nehmen kann, auch ein Jugendlicher.

Wenn derjenige nicht „frei“ ist in seiner Entscheidung, weil er zu seiner Duldung genötigt werden muss, hat er nicht eingewilligt.

Grüße
EK

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1 Like

danke…

einwilligen kann, wer die nötige Einsichtsfähigkeit hat,
welchen Eingriff er gleich erleiden wird und dessen Folgen in
Kauf nehmen kann,

J~